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Mi, 09:14 Uhr
01.04.2020
Allgemeinverfügung und Mundschutz-Pflicht

Fragen beantwortet das Landratsamt

Die Stadtverwaltung der Stadt Nordhausen bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Cityruf nur bei behördlichen Anfragen, für die die Stadt Nordhausen zuständig ist, zu nutzen...

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Für Fragen zur angekündigten Allgemeinverfügung und Mundschutz-Pflicht steht das Landratsamt des Landkreises Nordhausen zur Verfügung. Die Bitte richtet sich auch an Bürgerinnen und Bürger der Kommunen des Landkreises. Seit gestern sind vermehrt Anfragen zum Thema aus dem gesamten Landkreis an die Stadt Nordhausen herangetragen worden.
Autor: red

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Kommentare
Gudrun1974
01.04.2020, 15:41 Uhr
Peinlicher Kompetenzstreit...
... zwischen Rathaus und Landkreis. Da bleibt der Bürger der nur eine Auskunft möchte, ratlos und erbost zurück.
desolat
01.04.2020, 17:28 Uhr
@ Stechbarth
Hallo Stechbarth, das ist kein Kompetenzstreit sondern eine Frage der Zuständigkeit. Und in diesem Falle liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt und nicht im Rathaus.
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