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Allgemeinverfügung und Mundschutz-Pflicht

Fragen beantwortet das Landratsamt

Mittwoch, 01. April 2020, 09:14 Uhr
Die Stadtverwaltung der Stadt Nordhausen bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Cityruf nur bei behördlichen Anfragen, für die die Stadt Nordhausen zuständig ist, zu nutzen...

Für Fragen zur angekündigten Allgemeinverfügung und Mundschutz-Pflicht steht das Landratsamt des Landkreises Nordhausen zur Verfügung. Die Bitte richtet sich auch an Bürgerinnen und Bürger der Kommunen des Landkreises. Seit gestern sind vermehrt Anfragen zum Thema aus dem gesamten Landkreis an die Stadt Nordhausen herangetragen worden.
Autor: red

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