Di, 10:35 Uhr
10.03.2020
nnz-Forum:
Behinderung durch Biosphärenreservat?
Eine Modellregion Biosphärenreservat ist eine Überlegung wert, kann aber nicht gegen die Bürger gestaltet werden. Meint jedenfalls nnz-Leser Tim Schäfer...
Ein Biosphärenreservat ist ein wohlfeiler Ablehnungsgrund, der die Menschen vor Ort behindern würde, so die gestrige Mit uns und den Bürgern -Nicht! Entscheidung der CDU Nordhausen. Nun, das wirkt vor dem Hintergrund von UNESCO Kriterien oder Definitionen diametral. Eine Überlegung von Tim Schäfer.
Eine solche Ablehnung eines Biosphärenreservates kann ideologische, auch Gründe im Hinblick auf die politische Auseinandersetzung haben oder auch persönliche Befindlichkeiten begründen. Auch das sind Gründe. Es ist aber fraglich, ob dies nicht letztlich strategisch ein Fehler für die Region ist. Ja es mag sein, das jetzige Vorgehen war nicht optimal und das Konzept womöglich fehlerhaft.
Aber solch ein Status eines Biosphärenreservates ist per Definition nicht gegen die Bürger oder schränkt diese ein. Das ist doch hinlänglich nachgewiesen, oder? Betrachtet man Fakten, wie: In Biosphärenreservaten sollen gemeinsam mit den hier lebenden und wirtschaftenden Menschen beispielhafte Konzepte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Ein Biosphärenreservat ist eben mehr als ein Schutzgebiet – es ist eine Modellregion für eine nachhaltige Entwicklung.
Die über 600 Modellregionen dieser Erde liegen am Meer, im Hochgebirge, in der Wüste, in Steppen, Flussdeltas, umfassen Inseln und Marschland. Unser schöner Thüringer Wald ist ein Biosphärenreservat. Ich habe mal telefoniert, wovon sich die Menschen dort dadurch behindert fühlen würden. Es gibt Meinungen dazu, aber von Ablehnung, weil behindert, war nicht die Rede.
Es ist auch kaum vorstellbar. Was soll bei der Definition, bei dem Erleben und der überregional positiven Ausstrahlung (im) Thüringer Wald. Was soll da hier explizit bei Nordhausen behindert sein? Eine Modellregion Biosphärenreservat ist eine Überlegung wert, kann aber eher nicht gegen die Bürger gestaltet werden.
Tim Schäfer
Autor: redEin Biosphärenreservat ist ein wohlfeiler Ablehnungsgrund, der die Menschen vor Ort behindern würde, so die gestrige Mit uns und den Bürgern -Nicht! Entscheidung der CDU Nordhausen. Nun, das wirkt vor dem Hintergrund von UNESCO Kriterien oder Definitionen diametral. Eine Überlegung von Tim Schäfer.
Eine solche Ablehnung eines Biosphärenreservates kann ideologische, auch Gründe im Hinblick auf die politische Auseinandersetzung haben oder auch persönliche Befindlichkeiten begründen. Auch das sind Gründe. Es ist aber fraglich, ob dies nicht letztlich strategisch ein Fehler für die Region ist. Ja es mag sein, das jetzige Vorgehen war nicht optimal und das Konzept womöglich fehlerhaft.
Aber solch ein Status eines Biosphärenreservates ist per Definition nicht gegen die Bürger oder schränkt diese ein. Das ist doch hinlänglich nachgewiesen, oder? Betrachtet man Fakten, wie: In Biosphärenreservaten sollen gemeinsam mit den hier lebenden und wirtschaftenden Menschen beispielhafte Konzepte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Ein Biosphärenreservat ist eben mehr als ein Schutzgebiet – es ist eine Modellregion für eine nachhaltige Entwicklung.
Die über 600 Modellregionen dieser Erde liegen am Meer, im Hochgebirge, in der Wüste, in Steppen, Flussdeltas, umfassen Inseln und Marschland. Unser schöner Thüringer Wald ist ein Biosphärenreservat. Ich habe mal telefoniert, wovon sich die Menschen dort dadurch behindert fühlen würden. Es gibt Meinungen dazu, aber von Ablehnung, weil behindert, war nicht die Rede.
Es ist auch kaum vorstellbar. Was soll bei der Definition, bei dem Erleben und der überregional positiven Ausstrahlung (im) Thüringer Wald. Was soll da hier explizit bei Nordhausen behindert sein? Eine Modellregion Biosphärenreservat ist eine Überlegung wert, kann aber eher nicht gegen die Bürger gestaltet werden.
Tim Schäfer
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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