Do, 15:26 Uhr
30.01.2020
Informationen zum Bebauungsplan
Stadt lädt Öffentlichkeit ein
Derzeit läuft die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord". In diesem Zusammenhang findet kommenden Mittwoch eine Informationsveranstaltung statt...
Die Veranstaltung findet am 5. Februar, um 18 Uhr, eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Nordhausens im Begegnungszentrum Nordhaus, Stolberger Str. 131, 99734 Nordhausen, statt.
Zu dieser Veranstaltung wird das zuständige Amt für Stadtentwicklung die wesentlichen Planungsziele erläutern.
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord". Foto: Stadtverwaltung Nordhausen
Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 hat eine Größe von ca. sieben Hektar und umfasst die Flächen zwischen den Geschosswohnungsbauten der SWG/WBG in Nordhausen-Nord sowie dem Einfamilienhausgebiet im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 "Rüdigsdorfer Weg" entlang der Straßen Zum Gumpetal/ "Zur schönen Aussicht". Die östliche Abgrenzung bildet ebenfalls die Straße "Zur schönen Aussicht", während die Stolberger Straße den südöstlichen Rahmen bildet.
Nähere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 113 sind auf der Homepage der Stadt Nordhausen zu finden.
Autor: redDie Veranstaltung findet am 5. Februar, um 18 Uhr, eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Nordhausens im Begegnungszentrum Nordhaus, Stolberger Str. 131, 99734 Nordhausen, statt.
Zu dieser Veranstaltung wird das zuständige Amt für Stadtentwicklung die wesentlichen Planungsziele erläutern.
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord" (Foto: Pressestelle Stadt Nordhausen)
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord". Foto: Stadtverwaltung Nordhausen
Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 hat eine Größe von ca. sieben Hektar und umfasst die Flächen zwischen den Geschosswohnungsbauten der SWG/WBG in Nordhausen-Nord sowie dem Einfamilienhausgebiet im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 "Rüdigsdorfer Weg" entlang der Straßen Zum Gumpetal/ "Zur schönen Aussicht". Die östliche Abgrenzung bildet ebenfalls die Straße "Zur schönen Aussicht", während die Stolberger Straße den südöstlichen Rahmen bildet.
Nähere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 113 sind auf der Homepage der Stadt Nordhausen zu finden.
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