Di, 16:59 Uhr
12.11.2019
nnz hat nachgehakt beim Landratsamt
Der Stand der Dinge
Anfang vergangener Woche schlugen die Verhältnisse in einer Tierzucht bei Bleicherode zum wiederholten Male hohe mediale Wellen. Wir haben uns beim zuständigen Veterinäramt über den heutigen Ist-Zustand informiert.
Laut Auskunft des Landratsamtes auf nnz-Nachfrage wird die Halterin in regelmäßigen Abständen unangemeldet sowie angemeldet kontrolliert. Außerdem bestehe eine enge Kommunikation zwischen der Tierhalterin und dem Veterinäramt. Zuletzt war das Veterinäramt in der vergangenen Woche vor Ort.
Grundsätzlich besteht für den Fall, dass erteilte Auflagen nicht erfüllt werden, die Möglichkeit, weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Festsetzen von Zwangsgeld, Bestandsreduktion oder auch Bestandsauflösung).
Im vorliegenden Fall sind jedoch, so teilt das Amt mit, ein Teil der Auflagen inzwischen erfüllt, Fristen für andere Auflagen sind festgelegt.
Die behandelnde Tierärztin bescheinigt dem Hundebestand einen guten Gesundheitszustand. Es liegen derzeit keine Tatbestände vor, um akut über eine eventuelle Beschlagnahme/Wegnahme der Tiere einzugreifen.
Autor: redLaut Auskunft des Landratsamtes auf nnz-Nachfrage wird die Halterin in regelmäßigen Abständen unangemeldet sowie angemeldet kontrolliert. Außerdem bestehe eine enge Kommunikation zwischen der Tierhalterin und dem Veterinäramt. Zuletzt war das Veterinäramt in der vergangenen Woche vor Ort.
Grundsätzlich besteht für den Fall, dass erteilte Auflagen nicht erfüllt werden, die Möglichkeit, weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Festsetzen von Zwangsgeld, Bestandsreduktion oder auch Bestandsauflösung).
Im vorliegenden Fall sind jedoch, so teilt das Amt mit, ein Teil der Auflagen inzwischen erfüllt, Fristen für andere Auflagen sind festgelegt.
Die behandelnde Tierärztin bescheinigt dem Hundebestand einen guten Gesundheitszustand. Es liegen derzeit keine Tatbestände vor, um akut über eine eventuelle Beschlagnahme/Wegnahme der Tiere einzugreifen.

