Mi, 15:16 Uhr
23.10.2019
Gemeinde- und Städtebund reagiert:
Versprechungen in weite Ferne gerückt
Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Im Rahmen dieser Initiative wurde mehrfach betont, dass den Kommunen keine Gelder verloren gehen und der Ersatz unbürokratisch vollzogen werden sollen...
Ein wichtiger Aspekt für die Kommunen im Landkreis Nordhausen, da eine Vielzahl des kommunalen Straßenbaues davon abhängig ist, ob die Finanzierung gesichert ist. In den vergangenen Wochen wurde nun der Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Gesetzes im Ministerium erarbeitet und befindet sich derzeit im Anhörungsumlauf.
Diesem Verordnungsentwurf ist zu entnehmen, dass die einst gemachten Versprechungen einer schnellen und unbürokratischen Abarbeitung in weite Ferne gerückt sind. Der Weg der Beantragungen führt nun über die Rechtsaufsichtsbehörden zum Landesverwaltungsamt. Und dann folgt eine Passage, die viele Kommunen aufhorchen und an der verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit zweifeln lässt. Über die Auszahlung der Höhe und dem Grunde nach entscheidet das Landesverwaltungsamt per Rechtsakt.
Dies wird von den Kommunen auf breiter Front abgelehnt. Letzen Endes muss der Bürger vor Ort entscheiden können, welche Infrastrukturmaßnahmen in seiner Heimat erforderlich sind. Ein gesteuerter Straßenausbau einer Verwaltungsbörde grenzt schon an Willkür. Es ist der kommunalen Selbstverwaltung immanent, dass die Bürger in den Kommunalparlamenten über ihre Orte selbst entscheiden dürfen. Dieses hier beabsichtigte Vorgehen würde einer zentralisierten Form der Entscheidung gleichkommen und zur Aushöhlung des kommunalen Entscheidungsrechtes führen.
Die politische Entscheidung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird durch die Kommunen nicht bewertet, da dies die Zuständigkeit der Regierungsparteien ist. Aber die Art und Weise der Umsetzung, unter sehr verfassungsbedenklicher Form, kann so nicht hingenommen werden. Deshalb lautet die zentrale Forderung des Kreisverbandes Nordhausen, diesen Verordnungsentwurf dringend zu ändern und die Entscheidungsrechte über den kommunalen Straßenbau weiter den Bürgern vor Ort zu überlassen. Eine andere Schlussfolgerung, als das Entziehen dieser Kompetenz, lässt der verfasste Entwurf nicht zu.
Autor: redEin wichtiger Aspekt für die Kommunen im Landkreis Nordhausen, da eine Vielzahl des kommunalen Straßenbaues davon abhängig ist, ob die Finanzierung gesichert ist. In den vergangenen Wochen wurde nun der Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Gesetzes im Ministerium erarbeitet und befindet sich derzeit im Anhörungsumlauf.
Diesem Verordnungsentwurf ist zu entnehmen, dass die einst gemachten Versprechungen einer schnellen und unbürokratischen Abarbeitung in weite Ferne gerückt sind. Der Weg der Beantragungen führt nun über die Rechtsaufsichtsbehörden zum Landesverwaltungsamt. Und dann folgt eine Passage, die viele Kommunen aufhorchen und an der verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit zweifeln lässt. Über die Auszahlung der Höhe und dem Grunde nach entscheidet das Landesverwaltungsamt per Rechtsakt.
Dies wird von den Kommunen auf breiter Front abgelehnt. Letzen Endes muss der Bürger vor Ort entscheiden können, welche Infrastrukturmaßnahmen in seiner Heimat erforderlich sind. Ein gesteuerter Straßenausbau einer Verwaltungsbörde grenzt schon an Willkür. Es ist der kommunalen Selbstverwaltung immanent, dass die Bürger in den Kommunalparlamenten über ihre Orte selbst entscheiden dürfen. Dieses hier beabsichtigte Vorgehen würde einer zentralisierten Form der Entscheidung gleichkommen und zur Aushöhlung des kommunalen Entscheidungsrechtes führen.
Die politische Entscheidung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird durch die Kommunen nicht bewertet, da dies die Zuständigkeit der Regierungsparteien ist. Aber die Art und Weise der Umsetzung, unter sehr verfassungsbedenklicher Form, kann so nicht hingenommen werden. Deshalb lautet die zentrale Forderung des Kreisverbandes Nordhausen, diesen Verordnungsentwurf dringend zu ändern und die Entscheidungsrechte über den kommunalen Straßenbau weiter den Bürgern vor Ort zu überlassen. Eine andere Schlussfolgerung, als das Entziehen dieser Kompetenz, lässt der verfasste Entwurf nicht zu.

