So, 16:06 Uhr
24.04.2005
nnz-Polizeibericht am Wochenende
Nordhausen (nnz). Richtig viel Arbeit hatten die Beamten der Nordhäuser Polizei bereits am Freitag mit zwei Jugendlichen. Jetzt wird sich auch der Staatsanwalt mit den beiden beschäftigen müssen.
Ein 23jähriger Nordhäuser und sein drei Jahre jüngerer Freund wurden am Freitagmittag in der Nähe des Tierheimes am Holungsbügel gesehen. Die beiden waren mit einem Auto unterwegs, an dem allerdings die Kennzeichen fehlten. Die Polizei, die inszwischen informiert worden war, fahndete zunächst ohne Erfolg nach dem Auto. Doch kurze Zeit danach klickten die Handschellen. Wie sich herausstellte war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert. Bei der Beweissicherung am Auto wurde eine Polizeibeamtin durch den 23jährigen am Kopf schwer verletzt. Der hatte den Reservereifen auf die Beamtin geworfen. Der Nordhäuser muß sich vor der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Doch damit ist die Straftatenliste nicht beendet. Der wollte sich – trotz Alkoholgenusses – einer Blutentnahme widersetzen. Er wehrte sich und beschimpfte die Polizeibeamten auf das Übelste. Übrigens: Beide Männer sind der Justiz bereits mehrfach bekannt.
Autor: nnzEin 23jähriger Nordhäuser und sein drei Jahre jüngerer Freund wurden am Freitagmittag in der Nähe des Tierheimes am Holungsbügel gesehen. Die beiden waren mit einem Auto unterwegs, an dem allerdings die Kennzeichen fehlten. Die Polizei, die inszwischen informiert worden war, fahndete zunächst ohne Erfolg nach dem Auto. Doch kurze Zeit danach klickten die Handschellen. Wie sich herausstellte war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert. Bei der Beweissicherung am Auto wurde eine Polizeibeamtin durch den 23jährigen am Kopf schwer verletzt. Der hatte den Reservereifen auf die Beamtin geworfen. Der Nordhäuser muß sich vor der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Doch damit ist die Straftatenliste nicht beendet. Der wollte sich – trotz Alkoholgenusses – einer Blutentnahme widersetzen. Er wehrte sich und beschimpfte die Polizeibeamten auf das Übelste. Übrigens: Beide Männer sind der Justiz bereits mehrfach bekannt.

