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So, 07:00 Uhr
08.09.2019
Datenschutzbeauftragter warnt

Vorsicht bei Online-Diagnosen

Online-Selbsttests zu verschiedenen Gesundheits-Themen wie z. B. zum Krebsrisiko oder zu psychischen Erkrankungen findet man im Internet immer häufiger. Der Vorteil für den Nutzer scheint auf den ersten Blick klar: Ein paar Klicks hier und da, ein paar Fragen beantwortet und schon erhält man eine Einschätzung zu seinem Gesundheitszustand. Doch auch Dritte könnten auf die Daten Zugriff erhalten, warnt der Thüringer Datenschutzbeauftragte...

Ihr Gesundheitszustand kann aber auch für unbefugte Dritte von Interesse sein. Mittels sogenannter Tracking-Tools können Betreiber solcher Webseiten Profile bilden und speichern oder Ihnen gleich passend zu Ihrem Gesundheitszustand kundenorientiert Werbung schalten.

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Auch die Datenweitergabe an Werbenetzwerke schon beim Aufruf der Webseite oder später scheint nicht unüblich, so das Ergebnis einer heute in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Studie. Dr. Hasse: „Ohne Einwilligung des Nutzers ist der Einsatz solcher Tracking-Tools oder die Weitergabe von Gesundheitsdaten ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Die Einwilligungserklärung muss zudem klar erkennen lassen, welche Daten von wem zu welchem Zweck verarbeitet werden dürfen.“

Gerade bei Gesundheitsdaten ist eine besondere Sorgfaltspflicht geboten, handelt es sich doch dabei nach der Datenschutz-Grundverordnung um eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.

Der TLfDI rät den Nutzern bei sogenannten Selbsttests zur Online-Diagnose zur Gefahrenminimierung Folgendes:
  • überlegen Sie, ob der Selbsttest zur Online-Diagnose wirklich notwendig ist; bedenken Sie dabei, dass Sie u. U. sensible personenbezogene Daten an möglicherweise unbefugte Dritte preisgeben
  • Selbsttest nur auf Webseiten von seriösen Anbietern durchführen
  • vorab die Datenschutzerklärung der Webseite lesen, um zu erfahren, welche Daten von wem verarbeitet werden;
  • über Tracking-Blocker die eingebundenen Dienste Dritter (z. B. Google Analytics, Double-Click oder Facebook-Plug Ins) blockieren (aktuelle Produkte finden Sie hier: https://netzpolitik.org/2017/stiftung-warentest-testet-tracking-blocker-ein-muss-fuer-jeden-browser/ )
  • ggf. Cookies anzeigen lassen oder löschen – das geht so:

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5. Klicken Sie auf Cookies und dann Alle Cookies und Websitedaten anzeigen und dann Alle entfernen.
6. Bestätigen Sie Ihre Auswahl, indem Sie auf Alle löschen klicken.

Sollten Sie Bedenken hinsichtlich der Datenverarbeitung bei der Webseite haben, wenden Sie sich direkt an den Datenschutzbeauftragten des Webseitenbetreibers. Nach der Datenschutz-Grundverordnung sind dessen Daten auf der Website bei der Datenschutzerklärung mit anzugeben.
Autor: red

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