Di, 18:34 Uhr
21.05.2019
nnz-Forum:
Stadtverwaltung außer Rand und Band
Eine Stadtverwaltung außer Rand und Band - so nimmt es vermehrt die unparteiische Bevölkerung war, schreibt der Redaktion ein Leser der nnz...
"Bei genauerer Betrachtung ist zu erkennen, dass nicht die gesamte Verwaltung Ihr Eigenleben entwickelt hat, vielmehr ist es lediglich das Amt Stadtentwicklung um den Amtsleiters Stadtplanung (CDU) sowie der Bürgermeisterin (SPD).
Zur Planung des Lindenhofs favorisierten diese zwei Akteure klar eine Luxuswohnanlage, welches im Widerspruch zum Bürgerwillen steht. Selbst eine mehrheitliche Entscheidung des Stadtrats zur gewerblichen Nutzung als (Büro, Hotel oder Rehaklinik) mit in die Planung aufzunehmen konnte die Verwaltung umgehen, bis Herr Mohr und Herr Roßberg in Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister dem Treiben einen Riegel vorschoben. Eine Antwort bzw. eine Entschuldigung seitens der Verwaltung steht bis heute aus.
Ihre neustes Planungsziel Verhinderung eines Eigenheimstandorts mit 30 Häusern wird allen Bürgern sowie einzelnen Investoren der Stadt richtig teuer zu stehen kommen. Als erklärtes Ziel haben sich die zwei Stadtplaner vermutlich oder scheinbar vorgenommen, dringend benötigte Wohnungsbauflächen in einen Acker zu verwandeln sowie andere Grundstückseigentümer beginnend von der Bielener Bowlingbahn bis hin zum Spielcasino in deren weiteren Bebaubarkeit ihres Grundstücks zu beschneiden.
Für den Fall, dass diese Planung umgesetzt wird, rollen auf die Stadt Schadenersatzansprüche von bis zu 1.000.000 € zu, und dieses sind nur die Kosten, welche den Investoren direkt entstanden sind.
Entschädigungsanspruch greift auch nach Ablauf des 7-Jahres-Zeitraumes (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004, Az. III ZR 25/04; BauGB, § 39 Rn. 8)
Grundstücksteilungen und -vermessungen, Bodenuntersuchungen, Bauwerksplanungen insbesondere zur Erstellung der Antragsunterlagen (z.B. Architekten- und Ingenieurgebühren), Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Aufwendungen für die Baufinanzierung und deren Vorbereitung, auch Bereitstellungszinsen für Baudarlehen, und Aufwendungen für ähnliche Vorbereitungshandlungen.
Zum heutigen Zeitpunkt, trägt jeder Grundstückseigentümer den Wertverlust durch diese Planung an seinem Grundstück in voller Höhe selbst. Für die Häuselebauer, welche das Wohn-Grundstück erst vor kurzen erworben haben wird es besonders bitter, sie tragen einen Wertverlust von 50.000 Euro (Ankauf ca.60 €/qm hinzu ca.10 €Ackerland). Es wirkt so, ob den Stadtplanern die Fakten sowie das persönliche Schicksal der Häuslebauer gleichgültig ist, denn auf Fragen antworten Sie ohne einen Bezug auf Ihren B-Plan in Bielen (B-Plan langes Stück Errichtung einer Erschließungsstraße 12.7).
Der Fakt, dass alle Investoren ihre Kosten durch den Vertrauensschadens erst dann einreichen, wenn der Bebauungsplan eingestellt wurde, scheint in der Verwaltung nicht bekannt zu sein, bzw. hat es bereits Methode, dass auf Fragen unvollständig, ausweichend oder nicht geantwortet wird.
Einige Bürger und Stadträte haben ihren Unmut zur Informationspolitik der Stadtverwaltung bereits mitgeteilt, wie zum Bau-Vorhaben Kiesschacht und Vorkaufsrecht Hotel Fürstenhof. Um die Stadtverwaltung wieder in Rand und Band zu bekommen, bedarf es zukünftig klar unparteiischer Amtsleiter."
M. H., der vollständige Name ist der Redaktion bekannt
Autor: red"Bei genauerer Betrachtung ist zu erkennen, dass nicht die gesamte Verwaltung Ihr Eigenleben entwickelt hat, vielmehr ist es lediglich das Amt Stadtentwicklung um den Amtsleiters Stadtplanung (CDU) sowie der Bürgermeisterin (SPD).
Zur Planung des Lindenhofs favorisierten diese zwei Akteure klar eine Luxuswohnanlage, welches im Widerspruch zum Bürgerwillen steht. Selbst eine mehrheitliche Entscheidung des Stadtrats zur gewerblichen Nutzung als (Büro, Hotel oder Rehaklinik) mit in die Planung aufzunehmen konnte die Verwaltung umgehen, bis Herr Mohr und Herr Roßberg in Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister dem Treiben einen Riegel vorschoben. Eine Antwort bzw. eine Entschuldigung seitens der Verwaltung steht bis heute aus.
Ihre neustes Planungsziel Verhinderung eines Eigenheimstandorts mit 30 Häusern wird allen Bürgern sowie einzelnen Investoren der Stadt richtig teuer zu stehen kommen. Als erklärtes Ziel haben sich die zwei Stadtplaner vermutlich oder scheinbar vorgenommen, dringend benötigte Wohnungsbauflächen in einen Acker zu verwandeln sowie andere Grundstückseigentümer beginnend von der Bielener Bowlingbahn bis hin zum Spielcasino in deren weiteren Bebaubarkeit ihres Grundstücks zu beschneiden.
Für den Fall, dass diese Planung umgesetzt wird, rollen auf die Stadt Schadenersatzansprüche von bis zu 1.000.000 € zu, und dieses sind nur die Kosten, welche den Investoren direkt entstanden sind.
Entschädigungsanspruch greift auch nach Ablauf des 7-Jahres-Zeitraumes (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004, Az. III ZR 25/04; BauGB, § 39 Rn. 8)
Grundstücksteilungen und -vermessungen, Bodenuntersuchungen, Bauwerksplanungen insbesondere zur Erstellung der Antragsunterlagen (z.B. Architekten- und Ingenieurgebühren), Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Aufwendungen für die Baufinanzierung und deren Vorbereitung, auch Bereitstellungszinsen für Baudarlehen, und Aufwendungen für ähnliche Vorbereitungshandlungen.
Zum heutigen Zeitpunkt, trägt jeder Grundstückseigentümer den Wertverlust durch diese Planung an seinem Grundstück in voller Höhe selbst. Für die Häuselebauer, welche das Wohn-Grundstück erst vor kurzen erworben haben wird es besonders bitter, sie tragen einen Wertverlust von 50.000 Euro (Ankauf ca.60 €/qm hinzu ca.10 €Ackerland). Es wirkt so, ob den Stadtplanern die Fakten sowie das persönliche Schicksal der Häuslebauer gleichgültig ist, denn auf Fragen antworten Sie ohne einen Bezug auf Ihren B-Plan in Bielen (B-Plan langes Stück Errichtung einer Erschließungsstraße 12.7).
Der Fakt, dass alle Investoren ihre Kosten durch den Vertrauensschadens erst dann einreichen, wenn der Bebauungsplan eingestellt wurde, scheint in der Verwaltung nicht bekannt zu sein, bzw. hat es bereits Methode, dass auf Fragen unvollständig, ausweichend oder nicht geantwortet wird.
Einige Bürger und Stadträte haben ihren Unmut zur Informationspolitik der Stadtverwaltung bereits mitgeteilt, wie zum Bau-Vorhaben Kiesschacht und Vorkaufsrecht Hotel Fürstenhof. Um die Stadtverwaltung wieder in Rand und Band zu bekommen, bedarf es zukünftig klar unparteiischer Amtsleiter."
M. H., der vollständige Name ist der Redaktion bekannt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
Rainer H.
21.05.2019, 21.41 Uhr
Stadtverwaltung und wer hat das Sagen
Also mit Verlaub, dieser Beitrag ist sehr fragwürdig.
Vorab, ich bin für den Standort Lindenhof und gegen das Aufheben eines B-Plans in Bielen.
Aber dieser Beitrag ist doch sehr fragwürdig. Schon der Satz
!... bis Herr Mohr und Herr Roßberg in Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister dem Treiben einen Riegel vorschoben. "
Also Herr Mohr und Herr Rosberg können allein gar nichts.
Und dann noch mit dem Oberbürgermeister?
Sorry aber alles Beschlussvorlagen die in den Stadtrat gehen sind von dem Oberbürgermeister unterschrieben! Wenn er es nicht will, dann kommt eine Beschlussvorlage nicht mal auf die Tagesordnung.
Ein Oberbürgermeister der weiß was er tut, hätte solche Beschlussvorlagen gar nicht in den Stadtrat gebracht.
Ein Amtsleiter macht nur das, was seine Bürgermeisterin und der Oberbürgermeister verlangen.
Vorab, ich bin für den Standort Lindenhof und gegen das Aufheben eines B-Plans in Bielen.
Aber dieser Beitrag ist doch sehr fragwürdig. Schon der Satz
!... bis Herr Mohr und Herr Roßberg in Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister dem Treiben einen Riegel vorschoben. "
Also Herr Mohr und Herr Rosberg können allein gar nichts.
Und dann noch mit dem Oberbürgermeister?
Sorry aber alles Beschlussvorlagen die in den Stadtrat gehen sind von dem Oberbürgermeister unterschrieben! Wenn er es nicht will, dann kommt eine Beschlussvorlage nicht mal auf die Tagesordnung.
Ein Oberbürgermeister der weiß was er tut, hätte solche Beschlussvorlagen gar nicht in den Stadtrat gebracht.
Ein Amtsleiter macht nur das, was seine Bürgermeisterin und der Oberbürgermeister verlangen.
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Gudrun1974
21.05.2019, 21.42 Uhr
Nordhausen taumelt führungslos dahin
Hat Nordhausen noch einen Oberbürgermeister oder ein Phantom? Nicht nur im Bericht hier auch aus den Berichten der Rathausmitarbeiter hört man nichts Gutes. Das Haus scheint führungslos, hatte man sich zum Großteil auf den neuen OB in vielen Teilen der Stadtverwaltung gefreut, herrscht nun Frustration bis Verbitterung. Es herrscht scheinbar Konzeptlosigkeit, im Haus sollen durch Buchmann und Krauth praktisch alle Probleme dem Landkreis und M. Jendricke zugeschoben, werden, in den unteren Etagen wird eine klare Führung vermisst. Man hört oft den Wunsch, dass die Zeiten unter Frau fast ideal waren verglichen mit der Gegenwart. Kommunikation gleich null. Es hört sich besorgniserregend an. Aber viele der internen Probleme spiegeln sich ja auch nach außen wieder. Der Ruf unserer Stadt leidet weiter.
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Herr Schröder
22.05.2019, 08.29 Uhr
Zeichen setzen!
Alles richtig was meine Vorkommentatoren da sagen. Dann setzt doch alle auch ein Zeichen und wählt Herrn Buchmann am Sonntag NICHT in den Kreistag!
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Joerg Esser
22.05.2019, 12.27 Uhr
@Rainer H.
Auch ein Bürgermeister kann nicht schalten und walten, wie er möchte. Sobald eine Fraktion einen schriftlichen Antrag an den Stadtrat fristgerecht einreicht, ist er durch die Thüringer Kommunalordnung gezwungen, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
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