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Stadtverwaltung außer Rand und Band

Dienstag, 21. Mai 2019, 18:34 Uhr
Eine Stadtverwaltung außer Rand und Band - so nimmt es vermehrt die unparteiische Bevölkerung war, schreibt der Redaktion ein Leser der nnz...


"Bei genauerer Betrachtung ist zu erkennen, dass nicht die gesamte Verwaltung Ihr Eigenleben entwickelt hat, vielmehr ist es lediglich das Amt Stadtentwicklung um den Amtsleiters Stadtplanung (CDU) sowie der Bürgermeisterin (SPD).

Zur Planung des Lindenhofs favorisierten diese zwei Akteure klar eine Luxuswohnanlage, welches im Widerspruch zum Bürgerwillen steht. Selbst eine mehrheitliche Entscheidung des Stadtrats zur gewerblichen Nutzung als (Büro, Hotel oder Rehaklinik) mit in die Planung aufzunehmen konnte die Verwaltung umgehen, bis Herr Mohr und Herr Roßberg in Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister dem Treiben einen Riegel vorschoben. Eine Antwort bzw. eine Entschuldigung seitens der Verwaltung steht bis heute aus.

Ihre neustes Planungsziel „Verhinderung eines Eigenheimstandorts mit 30 Häusern“ wird allen Bürgern sowie einzelnen Investoren der Stadt richtig teuer zu stehen kommen. Als erklärtes Ziel haben sich die zwei Stadtplaner vermutlich oder scheinbar vorgenommen, dringend benötigte Wohnungsbauflächen in einen Acker zu verwandeln sowie andere Grundstückseigentümer beginnend von der Bielener Bowlingbahn bis hin zum Spielcasino in deren weiteren Bebaubarkeit ihres Grundstücks zu beschneiden.

Für den Fall, dass diese Planung umgesetzt wird, rollen auf die Stadt Schadenersatzansprüche von bis zu 1.000.000 € zu, und dieses sind nur die Kosten, welche den Investoren direkt entstanden sind.

Entschädigungsanspruch greift auch nach Ablauf des 7-Jahres-Zeitraumes (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004, Az. III ZR 25/04; BauGB, § 39 Rn. 8)
Grundstücksteilungen und -vermessungen, Bodenuntersuchungen, Bauwerksplanungen insbesondere zur Erstellung der Antragsunterlagen (z.B. Architekten- und Ingenieurgebühren), Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Aufwendungen für die Baufinanzierung und deren Vorbereitung, auch Bereitstellungszinsen für Baudarlehen, und Aufwendungen für ähnliche Vorbereitungshandlungen.


Zum heutigen Zeitpunkt, trägt jeder Grundstückseigentümer den Wertverlust durch diese Planung an seinem Grundstück in voller Höhe selbst. Für die Häuselebauer, welche das Wohn-Grundstück erst vor kurzen erworben haben wird es besonders bitter, sie tragen einen Wertverlust von 50.000 Euro (Ankauf ca.60 €/qm hinzu ca.10 €Ackerland). Es wirkt so, ob den Stadtplanern die Fakten sowie das persönliche Schicksal der Häuslebauer gleichgültig ist, denn auf Fragen antworten Sie ohne einen Bezug auf Ihren B-Plan in Bielen (B-Plan „langes Stück“ Errichtung einer Erschließungsstraße 12.7).

Der Fakt, dass alle Investoren ihre Kosten durch den Vertrauensschadens erst dann einreichen, wenn der Bebauungsplan eingestellt wurde, scheint in der Verwaltung nicht bekannt zu sein, bzw. hat es bereits Methode, dass auf Fragen unvollständig, ausweichend oder nicht geantwortet wird.

Einige Bürger und Stadträte haben ihren Unmut zur Informationspolitik der Stadtverwaltung bereits mitgeteilt, wie zum Bau-Vorhaben Kiesschacht und Vorkaufsrecht Hotel Fürstenhof. Um die Stadtverwaltung wieder in Rand und Band zu bekommen, bedarf es zukünftig klar unparteiischer Amtsleiter."
M. H., der vollständige Name ist der Redaktion bekannt
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Autor: red

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