Neues von der A38
Das war ein Ferrari
Am Samstagvormittag kam es auf der A 38 in Richtung Leipzig auf Höhe der Anschlussstelle Nordhausen zu einem schweren Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden...
Beschädigter Ferrari an der A 38 (Foto: API)
Nach ersten Erkenntnissen wollte ein 32-jähriger Lkw Fahrer einen Pkw an der AS Nordhausen auf die Autobahn auffahren lassen und wechselte dazu auf den linken Fahrstreifen.
Ein hier fahrender 37-jähriger Ferrari Fahrer aus Hessen konnte trotz Ausweichens eine Kollision nicht mehr verhindern und kollidierte mit dem Heck des Lkw-Anhängers. Dabei wurde das linke Vorderrad des Ferraris komplett herausgerissen und der erst zwei Monate alte Ferrari stark beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 152.000 Euro.
Die Polizei sucht Zeugen, welche sachdienliche Angaben zum Unfallhergang machen können. Diese werden gebeten, sich bei der API Thüringen, Tel. 036601-700, zu melden.
Autor: red
Kommentare
rudel
04.05.2019, 14:18 Uhr
Na Ja
Ab der A Säule ist das auch noch ein Ferrari
urbach44
04.05.2019, 16:12 Uhr
kein Personenschaden
ein äußerst glücklicher Umstand, dass sich bei diesem schweren Unfall keiner der 4 Fahrzeuginsassen verletzte
geloescht.otto
05.05.2019, 08:31 Uhr
das
eigentliche Problem und Ursache bei diesem Unfall ist doch der verbotene Spurwechsel des LKW gewesen, meist auch noch ohne zublinken. Es ist eine Unsitte, an einer Auffahrt der Autobahn die Spur zu wechseln, um einem wartepflichtigem Fahrzeug die Auffahrt zu ermöglichen.
Es ist doch nur unwahrscheinliches Glück, dass niemanden was ernstliches passiert ist!
Andreas Dittmar
05.05.2019, 12:30 Uhr
Kleine Rechnung @Otto
Wenn der PKW (70 PS Kleinwagen) aus der Kurve der Auffahrt auf den Beschleunigungsstreifen auffährt,
hat er ungefähr 50 km/h auf dem Tacho. 20 m hinter ihm kommt der LKW mit 83 km/h auf der rechten Fahrspur.
Der PKW beschleunigt innerhalb von 5,3s auf 83 km/h und legt 97 m zurück. Da der LKW bereits mit konstanter Geschwindigkeit fährt, legt er in dieser Zeit 119 m zurück.
der Fahrer des PKW sollte jetzt links die Hinterachsen der Zugmaschine sehen. Bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens sind es noch 153m.
Der PKW beschleunigt weiter. Nach 5,6 s muss er rüber oder auf die Eisen. Die Stoßstange des LKW, welcher weitere 128 m zurückgelegt hat, ist jetzt 23 m hinter ihm. Natürlich sollte der LKW blinken auch blinken, wenn er inks rüber zieht. Von der Anfangssituation bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens hat der Ferrarifahrer auch gut 10 s Zeit. Bei 180 km/h sind das 500 m. Auch der LKW-Fahrer weis nicht wer in dem Auto sitzt, welches gerade auf Highway möchte.
Wiejerschderfer
05.05.2019, 20:06 Uhr
@ Otto
Das ist so ziemlicher Unsinn, was sie da
kommentieren.
Es ist nicht verboten, die Spur zu wechseln, um einen Fahrzeug die Auffahrt auf die Autobahn zu ermöglichen. Es sei denn, in dem Bereich ist Überholverbot für Lkw. Geschweige denn ist es eine Unsitte. Es wird somit der Verkehr flüssig gehalten, oder wollen Sie jedesmal auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten, bevor die Lücke groß genug ist, um aufzufahren?
Desweiteren hat sich auch ein Ferrarifahrer an die gegebene Situation anzupassen, weil sich dieselbe sekündlich ändern kann.
geloescht.otto
06.05.2019, 08:01 Uhr
Andreas Dittmar / Wiejerschderfer
Ihr solltet Euch doch vielleicht noch einmal Eure Fahrschulheftchen und Bücher zur Hand nehmen und nachlesen wer an einer Autobahnauffahrt Vorfahrt hat!!
Halbwissen ist gefährlich, aber Nichtwissen macht nichts!!
Flitzpiepe
06.05.2019, 09:17 Uhr
@Otto
Natürlich hätte der LKW nicht auf die linke Spur Wechseln dürfen, wenn diese nicht frei ist. Je nach dem wie schnell der Ferrari gerade war, kann die Situation aber für den LKW so gewesen sein, dass die linke Spur in dem Moment 'frei' war.
Abgesehen davon, wenn an einer Auffahrt die Fahrzeuge der rechten Spur NICHT für den Auffahrer die rechte Spur frei machen sollen, ist nur an der Auffahrt eine durchgängige Sperrlinie zwischen rechter und linker Spur.
Real Human
06.05.2019, 11:50 Uhr
Ein Soziopath im Tarnkappenbomber?
Ähnliche Situationen habe ich bei der Auffahrt auf die zweispurige(!) Richtungsfahrbahn der A38 auch schon erlebt. Wenn Artgenossen der Spezies Homo idioticus automobilis sich von hinten mit einem Tempo von über 200 km/h nähern, hat man kaum eine Chance, sie rechtzeitig wahrzunehmen. Wenn sie dann auch noch asphaltfarben lackiert und möglicherweise gerade mit ihrem Idiotenspiegelchen beschäftigt sind, ist die Grenze zum tödlichen Wahnsinn eindeutig überschritten.
Im konkreten Fall sollte der Ferrari-Fahrer froh sein, dass er den Rest seines gedanklich minimierten Daseins nicht im Rollstuhl verbringen muss oder gar vom Hals ab gelähmt ist. Ein mehrjähriger Entzug der Fahrerlaubnis ist dann wohl als Anregung zum Nachdenken durchaus angebracht.
Aber wenn Deutschlands oberster Verkehrsregler ein Tempolimit von 130 km/h auch noch als Gegen jeden Menschenverstand bezeichnet, dann wird es höchste Zeit, dass eine der Menschheit wohlwollende Artificial general intelligence endlich übernimmt.
Dazu nochmals passend die c't Schlagseite Kann dein Fahrer schon autonom denken? (https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=147869). Der Bundesverkehrsminister kann es schon, allerdings nur mit einem karrierebezogenen Tunnelblick auf seine möglichen Wähler.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.), so lautet die Eidesformel für Mitglieder der Bundesregierung.
Ein Tempolimit auf Autobahnen dient nach seiner Auffassung und der seiner Wähler offensichtlich nicht dem Wohle des deutschen Volkes? Schadet ein Tempolimit dem Wohle Deutschlands? Dem Klimaschutz schadet eine solche Begrenzung auch nicht, auch wenn die Wirkung eher gering wäre. Das UBA berechnete 1999, dass sich mit Hilfe eines Tempolimits von 120 km/h drei Millionen Tonnen CO2 einsparen ließen. (Quelle: ZDF)
In den – ach so freien(?) – USA landet man mit so einem Verhalten ganz schnell im amerikanischen(!) Strafvollzug! Das Tempolimit beträgt dort – umgerechnet – etwa 120 km/h. (Siehe z.B.: Bußgeldkatalog USA – Diese Verkehrsregeln gelten in den Vereinigten Staaten)
Jörg Birkefeld
Echter_Nordhaeuser
06.05.2019, 13:27 Uhr
So viel Unwissen hier - genau das erlebe ich dann auch auf der AB
Vielleicht mal § 18 der STVO lesen:
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Um das Auffahren auf die AB zu erleichtern, KANN man auch gern von der rechten Spur wechseln, WENN die linke bzw. mittlere Spur frei sind. Aber auch nur dann!
Ansonsten hat der Auffahrende im Zweifel anzuhalten!
Ich erlebe das leider so oft:
Autobahn ist quasi leer und ich fahre vielleicht 160 km/h. Es taucht ein Fahrzeug auf den Beschleunigungsstreifen auf und unmittelbar setzt der Fahrer auf der rechten Spur den Blinker (wenn überhaupt) und zieht einfach nach links rüber - direkt vor mich ...
Ich habe mich mittlerweile auf diese gefährliche Idiotie eingestellt.
Im Übrigen ist es auf der A38 meistens so, dass der Auffahrende einfach nur etwas später beschleunigen müsste, um entspannt hinter dem LKW aufzufahren. Es kommt sehr selten vor, dass die A38 auf der rechten Spur so voll ist, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten müsste.
PS: Wo steht eigentlich, dass der Ferrarifahrer deutlich zu schnell war? Da kommen doch schon wieder Vorurteile, Neid und Missgunst durch ...
Real Human
07.05.2019, 12:37 Uhr
Sie haben RECHT, Echter_Nordhaeuser!
Aber, wären Sie der Ferrari-Fahrer gewesen, hätten Sie dennoch den Schaden gehabt. RECHT HABEN und RICHTIG HANDELN sind eben – gerade im Straßenverkehr! – nicht immer deckungsgleich. Hätte der Ferrari-Fahrer z.B. einen schweren offenen Trümmerbruch seines Beines erlitten, hätte sich folgender Dialog ereignen können:
Arzt: Herr Schmidt*, wir müssen Ihnen leider das linke Bein amputieren. Ich rate Ihnen einzuwilligen. Ansonsten werden Sie eventuell an einer Sepsis sterben!
Herr Schmidt: Aber Herr Doktor! Ich bin doch nicht Schuld an dem Unfall. Nach § 18 der STVO ist der LKW-Fahrer eindeutig schuldig! Wie hätte ich den Unfall denn verhindern können?
Arzt: Sie hätten vielleicht vorsichtiger und vorausschauender fahren sollen?
§ 1 StVO Grundregeln:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Muss ich das noch weiter ausführen?
Und was Vorurteile, Neid und Missgunst betrifft, so haben schon antike Autoren den Reichen und Mächtigen geraten: Lebe im Verborgenen! (Und stelle dein Vermögen nicht öffentlich zur Schau, denn es könnte – auch bei deinen wirklichen Freunden! – schlecht ankommen und dir am Ende selbst schaden.)
Ach ja, was sagt doch der Volksmund – tiefenpsychologisch treffend – zur automobilen Geltungssucht vieler Jedermänner? … Nach meinem Eindruck wird der Ferrari-Fahrer hier von seinen Seelenverwandten verteidigt.
Wirkliche Klärung könnten verpflichtend einzubauende hochauflösende GPS-Tracker (ähnlich der Black-Box-Pflicht in Flugzeugen) bringen. Wer ist wohl dafür und wer dagegen? Auch die Gurtpflicht musste gegen den erheblichen Widerstand von Freiheitlichen durchgesetzt werden, hat aber bisher wohl Tausenden das Leben gerettet.
Schon Dashcams (Siehe Wikipedia – auch wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen!) hätten im konkreten Fall viel zur Klärung beitragen können. Hier aber konkurriert aktuell schon der Datenschutz mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
*Ferrari ist ein ursprünglich berufsbezogener italienischer Familienname mit der Bedeutung Schmied. (Wikipedia)
geloescht.20250302
08.05.2019, 15:58 Uhr
Klasse lieber Herr B.
Von Zeit zu Zeit les' ich den "Alten" gern
Ok, ich optimisiere, Sie nehmen mir das als passioniertem Ouvertüren- und Vorspielhörer nicht übel, lieber Joerg B.
Wenn ein Idiot im Ferrari sitzt und Scheisse baut ist die Diskussion hier genausowenig sozialneidisch vergiftet als wäre ein Trabi beteiligt
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