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Mi, 16:22 Uhr
16.03.2005

Notbudget

Nordhausen (nnz). So einfach beschreibt Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) den Entwurf des diesjährigen Haushaltes der Stadtverwaltung. Da sollen zum Beispiel die steuern erhöht werden...


Die größte Herausforderung bestehe darin, den Ausfall der Landeszuweisungen durch die Erhöhung der eigenen Einnahmen zu kompensieren sowie den Steuerausfall des zurückliegenden Jahres abzufedern. Diese Kompensation hätte aus eigener Kraft und ohne Steueranpassungen gelingen können, wären in den vergangenen Jahren vor allem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wie geplant geflossen. Das war nicht der Fall. Hinzu komme erschwerend, dass aufgrund der Haushaltsunsicherheiten beim Land für die Stadt Nordhausen im aktuellen und voraussichtlichen auch in den Folgejahren keinerlei Planungssicherheit mehr gegeben ist.

Der Haushalt 2005 wird auch aus den o.g. Gründen kaum Raum lassen, größere Investitionen in Angriff zu nehmen; selbst dann nicht, wenn Bund oder Land Fördermittel in Größenordnungen dafür zu Verfügung stellen würden. Der Grund: Die Stadt kann die dafür notwendigen Eigenmittel nicht bereit stellen. Der Haushalt 2005 wird also in erster Linie dazu dienen, Investitionen bzw. Projekte aus den vorangegangenen Jahren abzusichern und abzuwickeln. Die ins Auge gefassten Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer A - Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe - von 300 auf 330 Prozent (des 3,3,fachen der Messzahl des Finanzamtes) Prozent und der Grundsteuer B - für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke - von 310 auf 360 Prozent (also des 3,6 fachen der Messzahl des Finanzamtes) sowie der Gewerbesteuer von 335 auf 340 Prozent (des 3,4 fachen der Messzahl) basieren auf dem Haushaltsgrundsatzes der Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten. Das bedeutet auch: Ohne die Steigerung des Mindesthebesatzes bei den Gewerbesteuern auf 340 Prozent darf die Stadt Nordhausen – wie alle andere Thüringer Kommunen – keine Bedarfszuweisungen mehr beim Freistaat beantragen.

„Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Anhebung der Steuern eigentlich ein falsches Signal aussenden. Allerdings lassen uns die gesetzlichen Vorgaben kaum Spielraum“, so Rinke. So wird sich – sollte sich der Stadtrat dafür entscheiden – für ein Unternehmen mit einem angenommen so genannten Messbetrag von 519 Euro die jährliche Gewerbesteuer um 26 Euro erhöhen, für ein Unternehmen mit dem Messbetrag mit 3735 Euro beträgt die Erhöhung 187 Euro und bei einem größeren Unternehmen mit einem Messbetrag von 34.250 Euro 1700 Euro. Mit der Anhebung der Grundsteuer B beträgt die Erhöhung z.B. für eine durchschnittliche Garage (Steuermesszahl 2,58 Euro) 1,29 Euro im Jahr, für ein Geschäftsgrundstück mit der Steuermesszahl 115 Euro 57 Euro und für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (Steuermesszahl 41 Euro) 20,88 Euro.

Es ist positiv, dass es gelungen ist durch eine vorausschauende Personalpolitik im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes - trotz anstehender Tarifsteigerungen und der Erhöhung der Lohnnebenkosten - die Steigerung der Personalkosten bei den städtischen Mitarbeitern um 2,8 Prozent komplett zu kompensieren durch einen gezielten und sozial verträglichen Personalabbau mit Hilfe der Inanspruchnahme der Altersteilzeit.
Autor: nnz

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