eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mi, 16:02 Uhr
16.03.2005

nnz-doku: Der Vorbericht

Nordhausen (nnz). In wenigen Stunden soll im Nordhäuser Stadtrat der Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung eingebracht werden. Dazu gibt es immer einen Vorbericht. Für alle, die sich dafür interessieren, veröffentlicht die nnz diesen Bericht in der doku-Reihe.


Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2005 den Landeshaushalt 2005 beschlossen. Damit wurde auch gleichzeitig über den kommunalen Finanzausgleich 2005 entschieden und die Finanzausgleichsmasse für das Haushaltsjahr 2005 auf 1.746.268 Mio. Euro festgesetzt.

Die damit, gegenüber dem Vorjahr, verbundene Reduzierung der Finanzausgleichsmasse um ca. 174 Mio. Euro führt dazu, dass viele thüringische Kommunen künftig nicht nur nicht mehr in der Lage sein werden, freiwillige Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrzunehmen, sondern es wird ihnen auch nicht mehr möglich sein, alle ihnen übertragenen Aufgaben sowie die von ihnen wahrzunehmenden Pflichtaufgaben zu erfüllen. Davon ist auch die Stadt Nordhausen betroffen. Durch die Unsicherheit der gegenwärtigen Landesplanung ist eine längerfristige Planbarkeit für die Stadt nicht möglich.

Mit Schreiben vom Thüringer Innenministerium vom 12.01.2005 wurde uns über das Landratsamt Nordhausen die vorläufige Berechnung der Schlüsselzuweisungen mitgeteilt. Die Berechnung basiert auf der beabsichtigten Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes und den Ansätzen des HH-Planentwurfes 2005, in der von der Landesregierung in den Thüringer Landtag eingebrachten Fassung. Mit der Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes müssen die Kommunen jetzt auch noch die Steuerausfälle des Landes mittragen. Ab 2005 entfallen die freiwilligen Zuführungen aus dem Landeshaushalt in den Kommunalen Finanzausgleich.

Außerdem soll die Finanzausstattung in der II. Stufe auf die einwohnerstarken Gemeinden konzentriert werden und in einer III. Stufe wird die Hauptansatzstaffel diesbezüglich verändert. Damit soll die Struktur des Finanzausgleichsgesetzes neu festgesetzt werden.

Mit der geplanten Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wird es auch weitere Einschnitte, z. B. bei der Durchführung des Winterdienstes, bei der Finanzierung der Schülerspeisung und für besondere Belastungen im kulturellen Bereich, geben.

Vor einem finanziellen Problem stehen die Gemeinden auch dadurch, dass z. B. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern, wozu auch die Stadt Nordhausen gehört. Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten, im Zuge von Landes- und Kreisstraßen, werden sollen.

Zugunsten der Investitionen wurde im Jahr 2004 die Schlüsselzuweisung für den Verwaltungshaushalt dahingehend verändert, dass ein Teil davon als investive Schlüsselzuweisung zu planen war. Diese investive Schlüsselzuweisung ist mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vollständig entfallen. Für die Stadt Nordhausen verändert sich dadurch die Hauptansatzstaffel und infolge der einheitliche Grundbetrag. Dadurch sind entsprechend des vorläufigen Bescheides des Thüringer Innenministeriums vom 12.01.2005 Schlüsselzuweisungen für den Verwaltungshaushalt in Höhe von 15.444.555,54 Euro zu erwarten.

Ohne die Kürzung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes würde die Stadt Nordhausen 1.305.330,41 Euro mehr Schlüsselzuweisungen für den Verwaltungshaushalt bekommen. Durch diese Änderung entfallen weiterhin für die Stadt Nordhausen Einnahmen für Essengeldzuschuss, Winterdienst und besondere Belastungen im kulturellen Bereich. Durch den Wegfall der investiven Schlüsselzuweisung entsteht weiterhin für den Vermögenshaushalt eine Mindereinnahme gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 521.017,09 Euro.

Die in dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für die Stadt Nordhausen aufgezeigten bzw. eingeplanten Einnahmen basieren, wie bereits erwähnt, auf der Grundlage des Schreibens des Innenministeriums des Freistaates Thüringen zur vorläufigen Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz für das Haushaltsjahr 2005 unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und dem beschlossenen Landeshaushalt.

Die immer wieder durch die öffentlichen Medien dargestellte Entlastung der städtischen Haushalte, durch die Änderungen im Zusammenhang mit Harz IV, kann von der Stadt Nordhausen nicht bestätigt werden. Das zeigt sich insbesondere auch dadurch, dass die Kreisumlage nicht zugunsten der Gemeinden gesenkt werden kann und sogar eine Erhöhung derselben in Aussicht gestellt wurde.

Leider hat sich auch im Jahr 2004 die Gewerbesteuer in der Stadt nicht positiv entwickelt. Es war eine Mindereinnahme von 60 % zu verzeichnen. Aus diesem Grund konnte auch das Jahr 2005 nur sehr zurückhaltend geplant werden.

1.1 Haushaltssatzung
Die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde für das Haushaltsjahr 2005 erstellt. Die Einnahmen und Ausgaben wurden entsprechend den Gesetzlichkeiten getrennt voneinander und nach dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit veranschlagt. Die Haushaltssatzung enthält im § 1 der Haushaltssatzung die Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2005 nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr auf 8,5 Mio. Euro festgesetzt. Die Realsteuerhebesätze verändern sich zu den Vorjahren für die Grundsteuer A von 300 auf 330 v. H., für die Grundsteuer B von 310 auf 360 v. H. und für die Gewerbesteuer von 335 auf 340 v. H. Die Änderung der Hebesätze ist aufgrund der Finanzsituation der Stadt, die u. a. durch die Mindereinnahmen vom Land sowie den Rückgang der Einnahmen aus Gewerbesteuern stark beeinflusst wird, unumgänglich und basiert auf der Grundlage des Haushalts-Grundsatzes der Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten.

Die Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes legen u. a. auch die Voraussetzungen für die Beantragung von Bedarfszuweisungen fest. Eine Voraussetzung zur Beantragung von Bedarfszuweisungen ist danach der Mindesthebesatz bei Gewerbesteuern von 340 v. H.

Der vorliegende Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Nordhausen. Er enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle voraussichtlich im Haushaltsjahr 2005 eingehenden Einnahmen und die zu leistenden Ausgaben. In seiner Eigenschaft als Finanzierungsplan ist er für die Haushaltsführung der Stadt Nordhausen im Innenverhältnis verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Der Haushaltsplan hat demnach keine Außenwirkung (§ 56 Abs. 3 ThürKO). Die in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Einnahmen und Ausgaben gelten für das Haushaltsjahr 2005.

Nach § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) sind dem Haushaltsplan als Anlage unter anderem der Vorbericht, der Schuldenplan, der Stellenplan sowie das Investitionsprogramm und der darauf aufbauenden mittelfristige Finanzplan beizufügen. Über den Finanzplan ist durch den Stadtrat getrennt zu beschließen. Gemäß § 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung ist im Vorbericht ein Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft zu geben.

Im Einzelnen werden hierzu folgende Schwerpunkte gesetzt:
1. Die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden.
2. Die Entwicklung der im Haushaltsjahr vorgesehene Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt (§ 22 Abs. 1) und die voraussichtliche Entwicklung.
3. Die Darstellung der Rücklagen für das Haushaltsjahr.
4. Die Entwicklung der Kassenlage und der Inanspruchnahme der Kassenkredite des vergangenen Haushaltsjahres sowie die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr.
5. Die Planung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahme im Haushaltsjahr.

1.2 Allgemeine Erläuterungen zu den Veranschlagungen
Im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2005 wurden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 51.457.166,00 Euro veranschlagt. Im Vermögenshaushalt wurden die Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 in der Einnahme und Ausgabe auf 16 266 776 Euro festgesetzt.

Durch Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war es u. a möglich, dass bei den Ausgaben für Personalkosten trotz der Erhöhung der Lohnzusatzkosten um
20 % und Tarifsteigerung keine Erhöhung des Planansatzes für Personalausgaben notwendig wird. Dieses positive Ergebnis wurde durch das Personalentwicklungskonzept der Stadt Nordhausen erreicht. Im Jahr 2004 betrugen die Einnahmen vom Land im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes noch 73 %. Im Haushaltsjahr 2005 hat sich der Anteil der Einnahmen vom Land an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes um 10 % also auf 63 % der Gesamteinnahmen verringert.

Diese Mindereinnahme konnte aufgrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durch die Erhöhung der Steuereinnahmen um 4 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes und eine Erhöhung der Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb um 6 % ausgeglichen werden.

Die Zahlung von Zuschüssen / Verlustausgleich für die Holding sowie den Eigenbetrieb wurde auf 0 reduziert. Für den ÖPNV werden nur die Zuschüsse vom Land im Verhältnis 1 zu 1 weitergereicht. Derzeitig sind im vorliegenden Planentwurf noch Zuschüsse aus vertraglichen Verpflichtungen für die Theater GmbH, das EC BIC und die HSB vorgesehen. Die Verträge für die Betreibung der Kindertageseinrichtungen konnten im Haushaltsjahr 2004 überarbeitet abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind im Haushaltsplanentwurf 2005 erstmals Einnahmen aus Mieten für die Nutzung von städtischen Einrichtungen durch die Betreiber der Kindertagesstätten enthalten.

Die im Vermögenshaushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel resultieren im Wesentlichen aus der Einnahme der Investitionspauschale für Schulen, aus Beiträgen und Einnahmen aus Fördermitteln sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Das vorläufige Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2004 erlaubt keine Übertragung von Haushaltsresten. Aus diesem Grund wurden im vorliegenden Planentwurf vorrangig bereits begonnene Maßnahmen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln für Maßnahmen des Haushaltsplanes 2004 einhergehen, veranschlagt. Neue Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sind: Bahnübergang Freiherr vom Stein Straße; Käthe Kollwitz Schule und Baumaßnahmen am Dom. Weiterhin wurden finanzielle Mittel für dringende Investitionsmaßnahmen am Ratskeller veranschlagt. Die Notwendigkeit dieser finanziellen Mittel ergibt sich aus einem Katalog des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Nordhausen, da sonst die Schließung droht.

Die Finanzlage der Stadt Nordhausen lässt eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2005 nur in Höhe von 4,2 Mio. Euro zu. Zur Abdeckung des Soll Fehlbetrages aus dem Haushaltsjahr 2002 müssten jedoch 5,8 Mio. Euro zugeführt werden. Zu der notwendigen Zuführung zur Abdeckung des genannten Fehlbetrages ist haushaltsrechtlich die Pflichtzuführung für die Tilgung für die bestehenden Kredite in Höhe von ca. 2,2 Mio. Euro geboten. Diese Zuführung kann im Verwaltungshaushalt nicht erwirtschaftet werden. Damit können also notwendige Zuführungen vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 4 Mio. Euro nicht erwirtschaftet werden. Die Verwaltung hat zum Ausgleich des Haushaltes den Vorschlag aus der Haushaltsklausurtagung vom 07.03.2005 aufgegriffen und diesen Betrag zum notwendigen Ausgleich des Vermögenshaushaltes durch Einnahmen aus Verkauf von Beteiligungen kompensiert.

Aufgrund der derzeitigen schlechten dauernden Leistungsfähigkeit und der Verpflichtung zum Abbau der bestehenden Fehlbeträge ist eine Einnahme aus Krediten nicht genehmigungsfähig und aus diesem Grund auch nicht vorgesehen. Obwohl die Pro/Kopf Verschuldung nur bei ca. 700 Euro liegt, kann voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2006 nicht an eine Kreditaufnahme gedacht werden.

Der Gesamtbetrag der Fehlbeträge wurde verursacht durch Mindereinnahmen bei Gewerbesteuern. Während die geplanten Einnahmen aus Gewerbesteuern von den veranschlagten Einnahmen nicht wesentlich abweichen, mussten durch Neufestsetzungen durch das Finanzamt auf der Grundlage von Betriebsprüfungen Sollstellungen in Abgang gebracht und bereits eingenommene Gelder an die steuerpflichtigen Gewerbetreibenden zurückgezahlt werden. Damit konnten die geplanten Ansätze nicht erreicht werden.

Die angespannte Finanzlage der Stadt macht es erforderlich, zur Einnahmeverbesserung im Rahmen der Steuerfindung auch über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer erneut nachzudenken und konsequent alle übrigen Einnahmen
zu veranschlagen.

Die Stadt hat außer den eigenen Aufgaben per Gesetz durch Bund und Land übertragene Aufgaben zu realisieren und auszuführen. Obwohl die Einnahmen aus der Auftragskostenpauschale gestiegen sind, ist die Finanzausstattung für diese Aufgaben immer noch nicht zufrieden stellend. Insbesondere ist dabei in diesem Zusammenhang auch an die Belastungen aus der Kreisumlage zu denken. Denn auch der Landkreis bekommt für die übertragenen Aufgaben keine 100%ige Kostenerstattung. Auch diese Differenz wird an die Kommunen weitergereicht.

1.3 Entwicklung der Einwohner
Den Finanzzuweisungen zugrunde liegende Bevölkerungszahlen auf der Basis der Zu- und Abgänge gestalten sich im Zeitraum 2001 bis 2003 folgendermaßen:

Bevölkerung am 31. 12. 2001 45.196
Bevölkerung am 31. 12. 2002 44.701
Bevölkerung am 31. 12. 2003 44.311

Damit ist ein Bevölkerungsrückgang von 495 Einwohnern von 2001 zu 2002
und ein weiterer Rückgang von 390 Einwohnern von 2002 zu 2003
zu verzeichnen. Diese Tendenz wird sich fortsetzen. Damit liegt Nordhausen im Thüringer Durchschnitt.
Dieser Sachverhalt weist erneut auf die dringend notwendigen Veränderungen von Strukturen hin. Eine Gebietsreform ist auch unter finanziellen Gesichtspunkten dringend geboten.

1.4 Entwicklung Schulden
Der Anfangsbestand der Schulden nach Jahresabschluss 2004 endgültig) beträgt voraussichtlich zum 01. 01. 2005 32.213.484,90 €.
Das entspricht einer Pro-Kopfverschuldung von 707,81 €.

Im Planjahr 2005 wird durch vorzunehmende Tilgungsleistung gemäß vorliegender Zins- und Tilgungspläne in Höhe von 2.208.170,00 € die Restschuld reduziert.

Eine Kreditaufnahme ist im Planjahr 2005, wie bereits schon im Haushaltsjahr 2004, nicht vorgesehen. Der voraussichtliche Bestand wird somit zum 31. 12. 2005 30.005.314,90 €
betragen.

1.5 Entwicklung Rücklagen
Der Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2005 wird voraussichtlich in Höhe von Allgemeiner Rücklage 1.230.968 € und Sonderrücklage Glock-Grabe-Stifung 16.585 € Gesamt 1.247.553 € betragen.

Nach der vorzunehmenden endgültiger Jahresrechnung und der damit zusammenhängenden Abschlussbuchungen der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2004 wird die Rücklage einen voraussichtlichen Bestand in Höhe von 208.216 € aufweisen. Eine Entnahme oder Zuführung ist im Planjahr 2005 nicht vorgesehen.

Der gemäß § 20 (2) ThürGemHV zu bildende Betrag, der sich in der Regel auf mindestens zwei v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft, müsste damit in Höhe von 1.008.000 € vorhanden sein.

1.6 Entwicklung Fehlbeträge
Der Sollfehlbetrag zum 31. 12. 2003 in Höhe von 11.410.701 € soll innerhalb der Jahresrechnung 2004 in Höhe von 1.056.163 € reduziert werden, wobei innerhalb der neu entstandene 3.653.132 €
FB in Höhe von voraussichtlich den Bestand verändert auf 14.007.670 €.

Im Planjahr 2005 ist vorgesehen, den im Haushaltsjahr 2002 entstandenen Fehlbetrag in Höhe von 5.839.104 € abzudecken, um den Bestand zu reduzieren auf voraussichtlich 8.168.565 €.

Die Erwirtschaftung des auszugleichenden Betrages im Planjahr 2005 konnte nicht in voller Höhe im Verwaltungshaushalt vorgenommen werden. Trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten konnten dem Vermögenshaushalt nur ein Betrag in Höhe von 4.178.244 € zugeführt werden. Der restliche Betrag in Höhe von 1.660.860 € wurde durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt bereitgestellt, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Vermögenshaushalt keine Kreditaufnahme veranschlagt ist.

Die perspektivische Entwicklung sieht zum Zwecke des weiteren Abbaus des Fehlbetrages vor, dass im Finanzplanungszeitraum 2006 – 2007 der gesamte Fehlbetrag abgebaut werden soll, und zwar im

Haushaltsjahr 2006 4.515.433 € (Fehlbetrag aus 2003) und
Haushaltsjahr 2007 3.653.132 € (Fehlbetrag aus voraussichtlich 2004).

1.7 Entwicklung der Kassenlage
Aufgrund der hohen Kasseneinnahmereste (angeordnete Einnahmen, die nicht kassenwirksam geworden sind, u. a. auch 11,4 Mio. € bereits erwähnte Fehlbeträge) in Verbindung mit unabweisbaren Ausgaben hat sich die Liquidität der Kasse dahingehend verschlechtert, dass der gesamte Kassenkredit ständig in Anspruch genommen werden musste.

In den Haushaltsjahren 2003 und 2004 wurden deshalb zur Aufbesserung und aufgrund der angespannten finanziellen Lage Anträge auf Überbrückungshilfe an das Thüringer Innenministerium gestellt. Hierfür gingen Zuwendungsbescheide mit der Zahlung in Höhe von

1.111.650 € Eingang am 22. 12. 2003,
1.111.650 € Eingang am 02. 02. 2004,
2.818.584 € Eingang am 02. 12. 2004 ein.
+ 5.300.000 € Eingang am 13. 01. 2005 vom SEB

Die eingegangenen Beträge stellen wohlgemerkt eine kassenmäßige Verstärkung dar, zu deren Rückzahlung die Stadt zu festgesetzten Terminen und in Ratenzahlung verpflichtet ist.

Trotz der in den Vorjahren eingegangen zusätzlichen Kassenbestandsverstärkungsmitteln ist der Kassenkredit in der maximalen Höhe in der Haushaltssatzung festgesetzt, der aber unter einem Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen liegt und damit nicht genehmigungspflichtig ist. Die Höhe des Kassenkredites beträgt damit 8.500.000 €.

2. Veränderungen innerhalb der Haushaltsplanveranschlagungen
Die Veranschlagungen für die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 2005 basieren im Wesentlichen auf den Orientierungsdaten des Vorjahres unter Berücksichtigung der im Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossenen Daten und der stetigen Einarbeitung der Änderungen der Haushaltssystematik. Eine wesentliche Veränderung in der Haushaltsplanveranschlagung des Planes 2005 liegt darin, dass die Einzelaufstellung für die Grundschulen und die Grund- und Regelschulen vorgenommen worden ist.

Damit ist eine bessere Transparenz gegeben und ersichtlich, wie sich die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Schulen gestalten. Nach abgelaufenem Haushaltsjahr 2005 wird die Planungssicherheit durch eine bessere Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben möglich sein.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2005 wurde haushaltsrechtlich und auch verfügungsberechtigt der zentrale Fuhrpark eingerichtet. Das heißt alle Ausgaben, die für die Beschaffung und Bewirtschaftung von Fahrzeugen erforderlich sind, werden zentral im Hauptamt angeordnet, um eine Kostenoptimierung und Aufwandsreduzierung zu erreichen.

3. Erläuterungen zu größeren Einnahmen – und Ausgabenansätze
EINNAHMEN VERWALTUNGSHAUSHALT
Das in der Gruppierungsübersicht des Gesamtplanes aufgeführte Volumen der Hauptgruppe 0 verändert sich gegenüber dem Haushaltsansatz 2004 um –2.162.509 €. Wesentliche Einnahmeveränderungen sind wie folgt begründet:

Gruppe 00 - 404.998 €

Mehreinnahme Grundsteuer A durch Auswirkungen Veränderung des Hebesatzes von 300 v. H. auf 330 v. H., Mehreinnahme Grundsteuer B durch Auswirkungen Veränderung des Hebesatzes von 310 v. H. auf 360 v. H., Mindereinnahme bei Gewerbesteuern trotz Veränderung des Hebesatzes von 330 v. H. auf 340 v. H. , Reduzierung in Verbindung mit rückläufiger Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen,

Gruppe 01 -411.525 €

Mindereinnahme bei Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern, Kürzung der Landeszuweisungen in der Gruppe 01 um ca. 7 % zum Vorjahr,

Gruppe 04 -394.103 €

Betragsmäßige Mindereinnahme bei Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Vorjahr,

Gruppe 05 -766.521 €
Mindereinnahmen bei Bedarfzuweisungen,

Gruppe 09 -185.362 €
Mindereinnahmen bei Familienleistungsausgleich

Summe Gruppe 0 HH-Plan 2005 33.281.950 €

Gruppe 13-14 +637.735 €

Mehreinnahmen u. a. für die erstmalige Erhebung der Mieteinnahmen für Kindertagesstätten,

Gruppe 15 + 4.533.659 €

Mehreinnahmen durch Veranschlagung aus Einnahme Klage Kreisumlage in Höhe von 1,8 Mio. € und Rechnungslegung an das Landratsamt im Rahmen der Aufwände der Sozialhilfebearbeitung der Stadt in den Jahren 1993 – 2001 in Höhe von 2.843.362 €


Summe Gruppe 1 HH-Plan 2005 15.945.398 €


Gruppe 2 -112.415 €

Einnahme durch Zinsen rückläufig, da die Tilgung des Stadtentwässerungsbetriebes mit Ausführung des Nachtragsplanes 2004 wirksam wurde und damit keine Zinseinnahmen mehr erzielt werden können, Einnahme aus Konzessionsabgabe auf der Basis der rückläufigen Entwicklung des Vorjahres,

Summe Gruppe 2 HH-Plan 2005 2.229.818 €

AUSGABEN VERWALTUNGSHAUSHALT
Gruppe 4 Personalausgaben
Die Veranschlagungen für die Personalausgaben orientieren sich an den Kennziffern des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Sie beinhalten eine Erhöhung von gesamt 2,81 % gegenüber den geplanten Werten des Haushaltsplanes 2004. Zu berücksichtigen bei der Differenz zwischen RE und Plan 2004 in Höhe von gesamt 1.598.915 € ist der nicht geplante Anteil an Personalausgaben in Höhe von 1.154.471 € für ABM. Das voraussichtliche Ergebnis 2004 der Personalausgaben unter Abzug der Anteile für ABM = 14.140.899 € stellt gegenüber den in Ansatz gebrachten finanziellen Mitteln für den Planentwurf 2005 einen Differenzbetrag in Höhe von 59.019 € dar. Eine tatsächliche Steigerung der Personalkosten liegt zwar durch Erhöhung der Lohnzusatzkosten sowie zu erwartende Tarifsteigerung ab Mitte des Jahres 2005 vor, wird aber voraussichtlich durch Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes in Form von Personalabbau – Inanspruchnahme der Altersteilzeit – abgefangen.

Summe Gruppe 4 HH-Plan 2005 14.081.880 €

Gruppe 5/6 sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Die Gruppe 5-6 der Haushaltssystematik hat alle Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes zum Inhalt. Die Minderausgabe resultiert u. a. aus Kürzungen im Bereich Straßenoberflächenentwässerung, Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze

Summe Gruppe 5/6 HH-Plan 005 9.059.547 €

Gruppe 7 Zuweisungen

In der Gruppierung 7 werden alle Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt. Im städtischen Haushalt betrifft das folgende Einrichtungen:

Schulen Erstattung von Ausgaben an das Land für die Hortkostenbeteiligung, der Teil Personalausgaben in den Hortgebühren muss gem. § 5 Thüringer Hortkostenbeteiligungs-Verordnung an das Land entrichtet werden,

Kultur die Veranschlagungen beinhalten die Zuschüsse für kulturelle Einrichtungen und Verbände im Rahmen der städtischen Maßnahmen sowie für die eingemeindeten Ortsteile

Theater die Zuweisungen für das Theater werden in gleicher Größenordnung wie im Vorjahr auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 18.09.2002 BV/0732/2002 vorgenommen,

Obdachlosenwohnungen
Unterkunftsgebühren für soziale Einrichtungen für Wohnungslose

Jugendarbeit die Zuschüsse für Jugendarbeit sind im Einzelnen der gesonderten Tabelle zu entnehmen,

Kindertageseinrichtungen
die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen sind in gleicher Größenordnung wie im Vorjahr veranschlagt zuzüglich der Mehrausgabe der Miete,

Förderung der Wohlfahrtspflege
hierbei sind Zuschüsse für die „Nordhäuser Tafel“ in Höhe von 10.000 € und für die
„Plauderstube“ in Höhe von 10.000 € vorgesehen,

Förderung des Sports
Ausgleich an die Park- und Bäder GmbH für die Kosten des Vereinsschwimmens in Höhe von 67.500 €, Sportförderung in Höhe von 28.500 € und Ausgaben für die Sektion Boxen in Höhe von 19.000 €,

Park- und Bäderbetrieb
die Ausgaben für den Bäderbetrieb werden auf der Grundlage des Haushalskonsolidierungskonzeptes auf 0 gefahren,

Gewässerunterhaltung
die Zuweisungen an den Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“ werden auf der Grundlage der geplanten und im Haushalt des GUV geförderten Maßnahmen angeordnet, gleichzeitig werden Einnahmen durch Erstattungen von Zweckverbänden vorgenommen,

Wirtschaftsförderung
hierbei sind die Umlage an den Planungsverband „Industriegebiet Goldene Aue“ in Höhe von 10.000 €, Subventionen zur Wirtschaftsförderungen für die Harzer Schmalspurbahnen GmbH in Höhe von 76.420 € und für die BIC Nordthüringen GmbH in Höhe von 38.400 € vorgesehen,

Öffentlicher Personennahverkehr
die Veranschlagungen beinhalten ausschließlich die Zuweisungen vom Land zwecks Weiterreichung an die Verkehrsunternehmen, Zuweisungen der Stadt für ÖPNV sind im HH-Plan 2005 nicht vorgesehen = Zielstellung innerhalb des Haushaltsentwicklungskonzeptes,

Summe Gruppe 7 HH-Planentwurf 2005 13.292.527 €

Gruppe 8 sonstige Finanzausgaben

Zinsen Die Zinsausgaben basieren auf der Ermittlung von Zins- und Tilgungsplänen. Die zu zahlenden Zinsen für Kommunaldarlehen sind in Höhe von 1.658.408 €, für die Schulfinanzierung Petersbergschule und Bertolt-Brecht-Schule in Höhe von 145.222 € und für die Bereitstellung von Kassekreditzinsen in Höhe von 160.000 € vorgesehen.

Gewerbesteuerumlage
Die Umlage wird bemessen an der Gewerbesteuereinnahme unter Berücksichtigung des territorial beschlossenen Hebesatzes und des Vervielfältigers in Höhe von 44 v. H. für das Planjahr 2005.

Kreisumlage
Die Veranschlagung für die zu zahlende Kreisumlage wurde in der Höhe der im Vorjahr auf der Grundlage des Bescheides angeordneten Kreisumlage vorgenommen.

Weitere Finanzausgaben
Die Planwerte beinhalten Ausgaben für Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen sowie für Verzugszinsen und Säumniszuschläge.

Zuführung zum VMH
Der im HH-Jahr 2002 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 5.898.219 € ist gemäß § 23 im Planjahr 2005 zu decken. Aus diesem Grund müssen die finanziellen Mittel im Verwaltungshaushalt (durch Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben) erwirtschaftet und dem VMH zugeführt werden, damit der im VMH festgestellte einheitliche Fehlbetrag gedeckt werden kann. Der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lässt jedoch nur einen finanziellen Überschuss in Höhe von 4.178.244 € zu, sodass der Differenzbetrag in Höhe von 1.719.975 € im Vermögenshaushalt selbst zu finanzieren ist.

Summe Gruppe 8 15.023.212 €

Summe Gruppe 4 - 8 51.457.166 €

4. Erläuterungen zu Veranschlagungen des Vermögenshaushaltes

AMT 80
2.7910.986000.6-013 - 130.000 €
Industriegebiet Rothenburgstraße 1. BA (Nobas)

Für das Gesamtprojekt stehen ca. 2 Mio. € Fördermittel (90 %) für 2005 zur Verfügung. Der erste Fördermittel-Abruf für Planungsleistungen / Projektsteuerung wurde am 18. 01. 05 bei der Thüringer Aufbaubank gestellt. Zur Absicherung der Finanzierung für die ersten Teilabschnitte werden städtische Eigenmittel i. H. 130.000 € benötigt, die nach Baufortschritt auf das Treuhandkonto der LEG zu überweisen sind.

2.7910.986000.1-007 34.107 €
2.7910.986100.1-007 16.638 €
Altstandort HKW Rothenburgstraße 2. und 3. BA
Das Projekt wurde 1998 mit dem Abbruch des ehemaligen Heizkraftwerkes als 1. BA begonnen. In den letzen Jahren wurden verschiedene Teilabschnitte zum grundhaften Ausbau der östlichen und westlichen Rothenburgstraße in Angriff genommen und fertig gestellt. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung der Gewerbeflächen in diesem Bereich ist die Fortführung des Projektes unbedingt erforderlich. Neben den für 2005 bereitgestellten Fördermitteln ist zur Absicherung der Finanzierung die Bereitstellung städtischer Eigenmittel unumgänglich.

AMT 65
2.2250.940000.3-049 334.197 €
2.2250.361100.2-049 150.000 €
Baumaßnahme Petersbergschule - Ausbau Kellergeschoss

2.6151.940000.7-004 291.395 €
2.6151.361000.0-004 130.000 €
Dorferneuerung Steinbrücken
- Fördermittelbescheid in Höhe von 130.000 € aus dem Jahr 2004 liegt vor
- 2005 ist der grundhafte Ausbau des 1. BA Steinbrücker Ring geplant.
- 71.395,17 € sind in Aufträgen aus dem Jahr 2004 gebunden

2.6300.940200.9-012 9.570 €
Brücke Sundhausen
- Bezahlung der Schlussrechnung
- Auftrag aus dem Jahr 2004

2.6300.960000.3-061 2.815 €
Radwege
- Planungsleistungen des städtischen Anteils Radweg Nordhausen –
Niedersachswerfen
- Auftrag aus dem Jahr 2004
- Bezahlung bereits erfolgt

2.6304.940000.2-111 130.044 €
Verbindungsachse Rautenstraße/Bahnhofstraße
- Schlussrechnung Planungsleistungen

2.6306.940000.2-111 19.000 €
Sonstige Maßnahmen
- Kürzung der gesamten Summe

2.6307.950000.2-111 20.000 €
Zeppelinbrücke
Der Verwendungsnachweis ist erstellt. Es muss von einer Rückzahlung der Fördermittel in Höhe von 20.000 € ausgegangen werden.

2.6600.940000.0-001 200.000 €
2.6600.361000.0-001 75.000 €
Unterführung des Bahnüberganges Freiherr-vom-Stein-Straße
- Fortführung der Planungsleistungen

2.7901.940000.2-001 2.800 €
Stadtinformation, Feuerschutztür
- Bezahlung der Rechnung. Die Tür wurde 2004 eingebaut.

2.8410.940000.5-001 37.000 €
BGA Ratskeller, Baumaßnahme
1. 5.000 € offene Rechnungen aus dem Jahr 2004
2. ca. 12.000 € notwendiger Brandschutz
3. ca. 20.000 € Erneuerung Warmwasserbereitung (Legionellengefahr)

AMT 10
2.0200.935100.0-024 22.111 €
Erwerb von EDV-Technik und Programmen
Die Citrix-Software (Auftrag 300101) wurde 2003 über einen Leasingvertrag beschafft. Die Mittel werden in 2005 dringend für die Absicherung des Internet-Zugangs und externen E-Mail-Verkehrs sowie die Beschaffung neuer Hard- und Software benötigt. Das planmäßige Ersetzen veralteter Hard- und Software ist eine Grundlage für das Aufrechterhalten einer hohen Verfügbarkeit der Daten, Programme und Technik und somit für das effektive Arbeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2.6120.935000.5-001 12.898 €
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens – Digitale Stadtkarte
Der Auftrag aus 2004 beinhaltet Dienstleistungstage im Rahmen der Softwareeinführung ARCHIKART und Digitale Stadtkarte. Das Beanspruchen dieser Dienstleistungstage in 2005 wird die Ämter übergreifende Arbeit mit ARCHIKART wesentlich verbessern und unterstützt Amt 20 bei der Umstellung auf die Doppik.

2.8410.935000.8-001 27.331 €
Fettabscheider Ratskeller
Ausfall des gesetzlich vorgeschriebenen Fettabscheiders, Reparatur ist nicht mehr möglich. Alternativ zur Beschaffung stand lediglich die Schließung des Ratskellers. Rechnung liegt bereits vor.

AMT 67
2.3600.960200.3-002 1.128 €
diverse Teilbereiche öko. Ausgleich
Die gebundene Auftragssumme wurde vom Hauptauftragnehmer direkt an den Subauftragnehmer übertragen. Die Auftragsleistung erfolgt bis zum Juni 2005 und schließt den Auftrag (Auftragsnummer HÜ: 300063, neu 400084) zur Rekultivierung der Bauschuttdeponie ab.

AMT 61
2.6100.940100.9-021 14.917 €
Baumaßnahmen Stadtentwicklung
Aufträge 2004-verbliebener Rest für Gutachten etc.

2.6100.985000.0-020 966.400 €
2.6100.361000.7-020 1.790.800 €
Rückbaumaßn. SWG aus 2004
K.-Meyer-Str.2, Strohmühlenweg 1-7, Friedrich-List-Straße 4, Kranichstraße 3-5, neue Maßnahmen 2005 gemäß Programmanmeldung, 100% Förderung

2.6100.987000.0-020 824.400 €
Rückbaumaßn. WBG aus 2004
Karl-Meyer-Straße 8-14, neue Maßnahmen 2005 gemäß Programmanmeldung, Kranichstraße 12, Am Roßmannsbach 9-28, 100% Förderung

2.6100.985100.6-020 684.850 €
2.6100.361100.3-020 616.365 €
Zuschuss für Stadtumbau Aufwertung Freianlage Rautenstraße
Obere Rautenstraße fertig gestellt, untere Rautenstraße folgt Bewilligungsbescheide liegen vor, 10% Eigenanteil
2.6150.940200.7-001 1.571.875 €
2.6150.361200.0-001 1.263.275 €
Denkmalschutz, Städtebauförderung
für die Ausfinanzierung laufender Maßnahmen aus 2004 und neue Maßnahmen z. B. Dom. Bewilligungsbescheide liegen vor.

2.6302.940000.0-111 654.060 €
2.6302.361000.3-111 232.500 €
Töpferstraße – Begleitmaßnahme
Restaufträge aus 2004 für Töpferstraße 2-9, Teilgebiet Kornmarkt, Freianlagen Bau und Planung, neu für Mehrkosten Töpferstraße 2-9 bei Bewilligung, keine Eigenmittel für Stadt

2.7900.935000.7-001 17.042 €
Informationsleitsystem
Hinweisschilder auf die Stadt Nordhausen an der Autobahn A 38

5. Vorläufige Maßnahmen der Haushaltsdurchführung des Planjahres 2005
Die Haushaltsführung der Stadt Nordhausen basiert bis zur Vorlage eines rechtskräftigen Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2005 auf der Grundlage der Regelungen für die vorläufige Haushaltsführung nach § 61 ThürKO.

Der vorliegende Haushaltsplan konnte nur mit größten Anstrengungen ausgeglichen vorgelegt werden. Er enthält u. a. Einnahmen in erheblicher Größenordnung, ohne deren Realisierung ein Ausgleich nicht möglich ist, z. B. die Einnahme aus Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Aber auch die Einnahme aus Rückerstattung für zuviel gezahlte Kreisumlage ist eine Einnahmeposition, welche realistisch und im Haushaltsjahr 2005 zu erwarten ist, jedoch in Abhängigkeit des Verfahrensverlaufes zu den Kreisumlageklagen steht.

Um dem Haushaltskonsolidierungsprogramm zu entsprechen, mussten zur Haushaltsdurchführung 2005 bereits mit Beginn des Haushaltsjahres 2005 Maßnahmen eingeleitet werden. Es ist unabweisbar, dass auch nach Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2005 die Regelungen aus dem § 61 Abs. 1 der ThürKO beibehalten und mit einer Haushaltssperre gemäß § 28 ThürGemHV bis zur Realisierung der Einnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben gesichert werden, damit keine neuen Fehlbeträge entstehen. Insbesondere sollen alle Ausgaben auf ihre Unabweisbarkeit geprüft werden und höchstmögliche Einnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen (Gesetze, Satzungen, Verträge, Vereinbarungen u. a.) erzielt werden.

Im Vermögenshaushalt werden vorrangig die bereits im Jahr 2004 begonnenen Maßnahmen beendet. Neue Maßnahmen können nur in Abhängigkeit mit den Einnahmen begonnen werden.

6. Erläuterungen zum Stellenplan
6.1 Übersicht

Im Stellenplan 2005 werden 361 Stellen ausgewiesen.

6.2 Stellenplanentwicklung
Auch im Stellenplan 2005 wird die Stellenzahl gegenüber dem Vorjahr reduziert: insgesamt 3 Stellen werden weniger ausgewiesen. Damit verringerte sich seit 2000 das Personal der Stadtverwaltung um 34 Stellen (- 8,6 %).

Diese 361 Stellen sind mit 332,063 Vollzeitstellen besetzt. Die drastische Reduzierung der Vollbeschäftigten-Einheiten von 358,025 VbE auf 332,063 VbE (- 7,25 %) ist vorrangig auf die Änderung der Berechnungsgrundlage von Altersteilzeit-Stellen zurückzuführen. Laut Vorgabe des Thüringer Finanzministeriums sind Stellen mit 0,5 VbE auszuweisen, wenn der Stelleninhaber einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat. Dies wird erstmalig in diesem Jahr bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten-Einheiten berücksichtigt.

In dieser Anweisung ist auch festgelegt, dass Planstellen, die von Altersteilzeit-MitarbeiterInnen besetzt sind, stellenplanmäßig auch während der Freizeitphase geführt werden müssen, in der die MitarbeiterInnen dienstlich nicht zur Verfügung stehen. Erst nach endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis darf die Stelle aus dem Stellenplan gestrichen werden.

Bei der Stadtverwaltung wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt 53 (!) Altersteilzeitverträge abgeschlossen, von denen bisher erst 3 Verträge vollständig ausgelaufen sind. Wie aus der beigefügten Tabelle ersichtlich, wird der größte Teil der Verträge in den nächsten 5 Jahren wirksam. Dies bedeutet, dass bis Ende 2009 46 MitarbeiterInnen auf diesem Wege die Stadtverwaltung verlassen werden!

Da bis Ende 2005 insgesamt 32 MitarbeiterInnen die Arbeitsphase ihres Altersteilzeitvertrages beendet haben werden und damit nicht mehr dem Arbeitsprozess zur Verfügung stehen, wird die Arbeitskräftesituation der Stadtverwaltung zunehmend schwieriger. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Durchschnittsalter der Beschäftigten mittlerweile auf 47,5 Jahre erhöht hat und dadurch die krankheitsbedingten Ausfallzeiten signifikant gestiegen sind.

Um diesem Überalterungsprozess wirksam entgegensteuern zu können, erscheint es dringend geboten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt, gut ausgebildete junge Leute, die ihre Ausbildung erfolgreich bei der Stadtverwaltung absolviert haben, in ein Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Dies ist umso wichtiger, da es zunehmend schwieriger werden wird, geeignetes Personal zu gewinnen.

2005 sind insgesamt 40 kw-Vermerke ausgewiesen. Der überwiegende Teil dieser kw-Vermerke wird schrittweise durch bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge umgesetzt.

Durch die umfangreich und konsequent eingeleiteten Maßnahmen zum Personalabbau konnte die im Haushaltsentwicklungskonzept 2002 bis 2006 vorgegebene Personalbestandsentwicklung mit dem vorliegenden Stellenplan eingehalten bzw. leicht unterschritten werden (Vorgabe: 2004 = 366 Stellen; 2005 = 364).

Um die anspruchsvollen Ziele des Haushaltsentwicklungskonzeptes zu erreichen und damit die finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt zu erhalten bzw. wiederherzustellen, bedarf es der Anstrengung aller politischen und verwaltungsseitigen Kräfte. Besonders im Personalbereich erfordert dies eine weitsichtige Herangehensweise, um einerseits die finanzielle Belastung durch Personalkosten nicht zu überfordern, andererseits einen ungesteuerten Personalabbau zu verhindern. Dadurch würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung langfristig gefährdet werden.

6.3 Ausbildungssituation
Im Bereich der Ausbildung werden daher im Jahresdurchschnitt in der Stadtverwaltung 21 Auszubildende in 13 Ausbildungsberufen beschäftigt. Mit 5,8 % Anteil Auszubildender an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt die Stadtverwaltung im Bereich der durchschnittlichen Zahlen Thüringens (Wirtschaft: 6,0 %).

2007/2008 werden die ersten geburtenschwachen Jahrgänge das Alter der Auszubildenden erreicht haben. Dann wird es nur noch ca. 50 % der Jahrgangszahlen vergangener Jahre für Auszubildende geben und es wird ausgesprochen schwierig werden, ausreichend qualifizierte Auszubildende zu finden! Um diesem rechtzeitig vorzubeugen, müssen jetzt die entsprechenden Vorbereitungen und Planungen eingeleitet werden.

Allein aus diesem Grund muss das Engagement für die Ausbildung junger Menschen weiter verstärkt und auch berufliche Perspektiven in der Stadtverwaltung geboten werden.

6.4 Zusammenfassung
Der Personalabbau innerhalb der Stadtverwaltung, basierend auf dem Haushaltsentwicklungskonzept 2002 bis 2006 (BV 0594/2002), wird systematisch fortgesetzt. Mit diesen langfristig eingeleiteten Maßnahmen konnten bisher damit verbundene Personalengpässe in einzelnen Bereich kompensiert werden. Dies wird zunehmend schwieriger, da die Möglichkeiten der Personalverschiebungen begrenzt sind. In Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten fünf Jahren der größte Teil der Altersteilzeitverträge wirksam wird, wird sich auch die Arbeitssituation in den Ämtern weiter verschärfen.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)