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Fr, 11:20 Uhr
28.12.2018
Brutales Verbrechen in Nordhausen:

Weitere Details bekannt – 5.000 Euro Belohnung ausgelobt

Am Vormittag des Heiligabend wurden in Nordhausen die Leichen eines Ehepaar gefunden. Schnell war klar, dass es sich hierbei um ein Tötungsverbrechen handelte. Heute standen Polizei und Staatsanwaltschaft Rede und Antwort...

Pressekonferenz zum Doppelmord in Nordhausen (Foto: nnz) Pressekonferenz zum Doppelmord in Nordhausen (Foto: nnz) Von links: Pressesprecherin Fränze Töpfer, Staatsanwalt Dr. Benedikt Ballhausen, Bernd Isserstedt und Detlef Grabs, Kripoleiter

Bernd Isserstedt, der Leiter der Mordkommission „Weihnachten“, berichtete zunächst von der Situation am 24. Dezember. Dabei fanden die eingesetzten Beamten zuerst den bereits toten 82jährigen. Leider mussten sie feststellen, dass auch dessen zwei Jahre jüngere Ehefrau nicht mehr zu retten war.

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In den ersten beiden Tagen waren bis zu 30 Beamte im Einsatz, um Spuren zu sichern und Zeugen zu befragen. Zudem konnte das Material von zwei Überwachungskameras benachbarter Grundstücke ausgewertet werden. Demnach gehen Isserstedt und seine Kollegen von einem Täter aus, der 7.31 Uhr das Grundstück betrat. Den Beobachtungen zufolge muss sich der Mann vor Ort ausgekannt haben. 9.58 Uhr hatte er das Grundstück wieder verlassen. Und zwar in Richtung Paul-Ernst-Straße, aus der er auch gekommen war.

Bei den Befragungen von Zeugen aus der Nachbarschaft, sagte eine Frau aus, dass sie zwischen 8.40 Uhr und 8.50 Uhr laute Schreie des mutmaßlichen Täters gehört habe. Zwischen 9 Uhr und 9.15 Uhr wurden wieder Schreie vernommen, dann aber die des Opfers. „Wir können mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tatzeit auf 8.45 Uhr bis 9.15 Uhr eingrenzen“, so der Leiter der Mordkommission. Gesichert ist zudem anhand der Spurenlage aus, dass der Täter im Haus war und dort nach „Vermögensgegenstände und Bargeld“ gesucht haben muss. Vermutlich hatte er mehrere Tausend Euro erbeutet.

Das 82 Jahre alte Opfer hatte den Ermittlungen zufolge öfter mit Ausländern zu tun, die sich bei ihm ein Handgeld verdient hatten. Allerdings gab es bei der bisherigen Überprüfung der Personen keinerlei Hinweise auf einen Täter. Die Befragung eines Zeugen steht noch aus, der zu dem Opfer allerdings den engsten und besten Kontakt gehabt haben soll.

Täter (Pfeil) verlässt das Grundstück (Foto: Polizei) Täter (Pfeil) verlässt das Grundstück (Foto: Polizei)
Der überwiegende Teil der Spuren am Tatort und dessen Umfeld befindet sich laut Staatsanwalt Benedikt Ballhausen in der Gerichtsmedizin und beim LKA. Ballhausen gab auch bekannt, dass für Hinweise, die zur Ergreifung des Täter führen, eine Belohnung von 5.000 Euro ausgelobt wurde. Der Täter, der auf den Überwachungskameras nur undeutlich zu erkennen ist, soll eine schlurfenden oder wiegenden Gang gehabt haben. Bekleidet war er mit einer blauen oder schwarz-blauen Jacke, die auf dem Rücken mit einer weißen Aufschrift verziert war.

Das Videomaterial wurde zu Spezialisten des Bundeskriminalamtes geschickt, um eventuell aussagekräftigere Bilder extrahieren zu können. Außerdem erwarten die Nordhäuser Ermittler eventuell noch heute erste Resultate der Auswertung von gefundener und gesicherter DNA.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
Real Human
28.12.2018, 17:31 Uhr
Wer ist eigentlich gegen Überwachungskameras?
Wer ist eigentlich gegen Überwachungskameras?

Der Datenschutz ist sicher ein hohes Gut. Vor allem nach den Erfahrungen aus der Deutschen Geschichte mit der Gestapo und deren Nachfolgern:
„Organisation Gehlen“ (später BND), Verfassungsschutz, MfS usw.

(Die politische Gesinnung spielte und spielt bei den „Amtsträgern“ und deren Helfern oft nur eine untergeordnete Rolle. Das Bedürfnis nach Teilhabe an Macht war und ist ihr Hauptmotiv – behaupte ich mal so!)

In solchen Organisationen gehört Videoüberwachung zur Grundausstattung. Und sofort wird vor allem von linksliberaler Seite sofort die verbale Nazi/Stasikeule aktiviert, wenn jemand die Zulassung – auch von privater – Videoüberwachung fordert. „Blockwart-Mentalität“ ist auch so ein Totschlagargument.

Exemplarisch in einem Kriminalfall wie diesem, wäre eine Aufklärung durch etwas mehr und besseres Bildmaterial wohl sicher leichter möglich. So aber wird der Aufwand wesentlich höher und zusätzliche polizeiliche Kapazitäten werden zum Nachteil unser aller Sicherheit gebunden.

Dabei sollte eigentlich jeder froh sein, wenn z.B. der gegenüber wohnende Nachbar ab und zu ein Auge auf das eigene Grundstück oder die eigene Wohnung wirft und vielleicht dadurch rechtzeitig die Feuerwehr oder die Polizei informieren kann. Auch die Klärung von Unfällen wäre durch „Dashcams“ sicher einfacher und im wahrsten Sinne des Wortes objektiver. (Wer kann schon heute wirklich bewegte Bilder perfekt manipulieren – zumal, wenn auch der Unfallgegner seine Aufzeichnungen präsentieren könnte?) Wird dadurch die persönliche Freiheit etwa eingeschränkt?

Ich warte auf Gegenargumente!

Jörg Birkefeld
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