Fr, 11:31 Uhr
21.12.2018
Freitagvormittag in Nordhausen
Kreisausschuss musste nochmal ran
Freitagvormittag und eine Sitzung des Kreisausschusses? Das ist schon ungewöhnlich. Doch schnelles Reagieren zwingt zu schnellen Entscheidungen und Beschlüssen und zu einem klaren Statement...
Matthias Jendricke ging zu Beginn der Sitzung noch einmal auf die Strafanzeige des Thüringer Flüchtlingsrates gegen eine Nordhäuser Richterin ein und rechtfertigte die Durchsuchung der Gemeinschaftsunterkunft. Er bezeichnete sie als vertretbare Maßnahme, auch weil Identitäten bewusst verschleiert wurden. Außerdem habe es dafür eine gesetzliche Grundlage gegeben. Jendricke stellte sich ausdrücklich hinter die Richterin und ihre Entscheidung und bezeichnet die Handlung des Flüchtlingsraten als befremdlich und als politisch motiviert. Der Flüchtlingsrat habe sich damit keinen Gefallen getan, so der Landrat.
Nun zu den Vergaben. Zusätzlich 50.000 Euro werden für die Sanierung des Sportplatzes der Bleicheröder Regelschule zur Verfügung gestellt, im nächsten Jahr wird es weitere Finanzierung für dieses Vorhaben geben. Vergeben wurden 104.000 Euro an eine Firma aus Nordhausen, die im kommenden Jahren mit den Arbeiten beginnen wird.
Dann stand die weitere Entwicklung des Albert-Kuntz-Sportparks im Mittelpunkt der Sitzung. Mit dem Beschluss wird nun die Service Gesellschaft beauftragt, die Fördermittelbeantragung Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für den Stadionbau Albert-Kuntz-Sportpark unter folgenden Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen.
Und das steht nun konkret in den kommenden Wochen und Monaten bereit:
Auch wurde heute Vormittag im großen Stil Geld verschoben - rund eine Viertelmillion Euro. Aber das hat keinen kriminellen Hintergrund, sondern wurde vom Nordhäuser Kreisausschuss einstimmig abgesegnet. Dabei handelt es sich um die Deckung von Mehrausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr. Konkret muss in den Finanzierungsbedarf für die Jahre bis 2032 das neu eingeführte Azubiticket eingearbeitet werden. Das dafür notwendige Geld wurde aus Rückzahlungen der kommunalen Verkehrsbetriebe aus dem Jahr 2017 aufgebracht.
Mehr Geld muss auch im sozialen Bereich ausgegeben werden. Hier stellte der Kreisausschuss fast eine Million Euro mehr zur Verfügung. Um zu verstehen, welche Ausgaben da durch die Decke gingen, hier die Begründung aus der Vorlage der Verwaltung:
Bei den Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt befanden sich zu Beginn des Jahres 4 Fälle in der Maßnahme, aktuell sind es 13. Die Ausgaben erhöhen sich, da die Anzahl der minderjährigen Mütter stetig steigt und der Zeitraum der Unterbringung sehr unterschiedlich ist. Ein weiterer Kostenfaktor sind die ständig steigenden Vergütungssätze. Außerdem ist zu erwähnen, dass die Unterbringung in Einrichtungen außerhalb des Landkreises mit hohen Entgeltsätzen verbunden ist. Die Kostensätze dieser Maßnahme schwanken pro Fall zwischen 4.000 bis zu 7.000 im Monat.
Im Bereich der Heimerziehung liegt die Ursache der Kostenentwicklung zum einen an der Steigerung der Vergütungssätze, zum anderen auch an den regelmäßigen Schwankungen der Unterbringungszahlen. Die Fallzahlen liegen in dieser Maßnahme aktuell bei 99, wovon einige auch noch einen erhöhten Betreuungsbedarf benötigen, was somit höhere Ausgaben zur Folge hat. Außerdem erfolgt die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen auch in Einrichtungen außerhalb des Landkreises, welche zum Teil mit hohen Entgeltsätzen verbunden ist. Und auch in 2018 kam es zu Zuständigkeitswechseln mit rückwirkender Anerkennung. In den meisten Fällen sind diese Kostenerstattungen mit hohen Entgeltsätzen verbunden. Unter anderem wurde 1 Fall in der falschen Haushaltsstelle verbucht, sodass hier eine Umbuchung rückwirkend ab Februar erfolgte, die mit 90.798,24 zu Buche schlug.
Die Ausgaben im Bereich der Heimkosten für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche belaufen sich im Durchschnitt monatlich auf 55.000 . Die extreme Ausgabensteigerung hängt hier mit den schwankenden Fallzahlen zusammen. Im letzten Jahr lag die Anzahl der Fälle bei 12, im Oktober bei 20 und aktuell sind es 14. Hier gab es unter anderem für zwei Fälle keine Entgeltvereinbarungen, sodass es in diesem Jahr zu erheblichen Nachzahlungen an die KMG-Klinik kam. Die Hilfen für junge Volljährige enden eigentlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Auf Antrag kann jedoch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter bewilligt werden, was somit auch höhere Ausgaben zur Folge hat. Zu Beginn des Jahres befanden sich 8 Fälle in der Maßnahme, im Oktober 12 und aktuell sind es noch 6 Fälle. Man kann gut erkennen, dass die Teilnehmerzahlen auch hier regelmäßigen Schwankungen unterliegen.
Autor: redMatthias Jendricke ging zu Beginn der Sitzung noch einmal auf die Strafanzeige des Thüringer Flüchtlingsrates gegen eine Nordhäuser Richterin ein und rechtfertigte die Durchsuchung der Gemeinschaftsunterkunft. Er bezeichnete sie als vertretbare Maßnahme, auch weil Identitäten bewusst verschleiert wurden. Außerdem habe es dafür eine gesetzliche Grundlage gegeben. Jendricke stellte sich ausdrücklich hinter die Richterin und ihre Entscheidung und bezeichnet die Handlung des Flüchtlingsraten als befremdlich und als politisch motiviert. Der Flüchtlingsrat habe sich damit keinen Gefallen getan, so der Landrat.
Nun zu den Vergaben. Zusätzlich 50.000 Euro werden für die Sanierung des Sportplatzes der Bleicheröder Regelschule zur Verfügung gestellt, im nächsten Jahr wird es weitere Finanzierung für dieses Vorhaben geben. Vergeben wurden 104.000 Euro an eine Firma aus Nordhausen, die im kommenden Jahren mit den Arbeiten beginnen wird.
Dann stand die weitere Entwicklung des Albert-Kuntz-Sportparks im Mittelpunkt der Sitzung. Mit dem Beschluss wird nun die Service Gesellschaft beauftragt, die Fördermittelbeantragung Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für den Stadionbau Albert-Kuntz-Sportpark unter folgenden Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen.
Und das steht nun konkret in den kommenden Wochen und Monaten bereit:
- Modulare Sanierung des Objektes zur Sicherstellung der Spielfähigkeit in der Regionalliga und Beachtung einer möglichen späteren Erweiterung zur 3. Bundesliga;
- Baukostenobergrenze für das bestehende Sozialgebäude 700.000 Euro brutto, inklusive Planungskosten;
- Baukostenobergrenze für die Trainingsplätze 300.000 Euro brutto, inklusive Planungskosten;
- Baukostenobergrenze für die Nordtribüne 1.320.000 Euro brutto, inklusive Planungskosten
Auch wurde heute Vormittag im großen Stil Geld verschoben - rund eine Viertelmillion Euro. Aber das hat keinen kriminellen Hintergrund, sondern wurde vom Nordhäuser Kreisausschuss einstimmig abgesegnet. Dabei handelt es sich um die Deckung von Mehrausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr. Konkret muss in den Finanzierungsbedarf für die Jahre bis 2032 das neu eingeführte Azubiticket eingearbeitet werden. Das dafür notwendige Geld wurde aus Rückzahlungen der kommunalen Verkehrsbetriebe aus dem Jahr 2017 aufgebracht.
Mehr Geld muss auch im sozialen Bereich ausgegeben werden. Hier stellte der Kreisausschuss fast eine Million Euro mehr zur Verfügung. Um zu verstehen, welche Ausgaben da durch die Decke gingen, hier die Begründung aus der Vorlage der Verwaltung:
Bei den Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt befanden sich zu Beginn des Jahres 4 Fälle in der Maßnahme, aktuell sind es 13. Die Ausgaben erhöhen sich, da die Anzahl der minderjährigen Mütter stetig steigt und der Zeitraum der Unterbringung sehr unterschiedlich ist. Ein weiterer Kostenfaktor sind die ständig steigenden Vergütungssätze. Außerdem ist zu erwähnen, dass die Unterbringung in Einrichtungen außerhalb des Landkreises mit hohen Entgeltsätzen verbunden ist. Die Kostensätze dieser Maßnahme schwanken pro Fall zwischen 4.000 bis zu 7.000 im Monat.
Im Bereich der Heimerziehung liegt die Ursache der Kostenentwicklung zum einen an der Steigerung der Vergütungssätze, zum anderen auch an den regelmäßigen Schwankungen der Unterbringungszahlen. Die Fallzahlen liegen in dieser Maßnahme aktuell bei 99, wovon einige auch noch einen erhöhten Betreuungsbedarf benötigen, was somit höhere Ausgaben zur Folge hat. Außerdem erfolgt die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen auch in Einrichtungen außerhalb des Landkreises, welche zum Teil mit hohen Entgeltsätzen verbunden ist. Und auch in 2018 kam es zu Zuständigkeitswechseln mit rückwirkender Anerkennung. In den meisten Fällen sind diese Kostenerstattungen mit hohen Entgeltsätzen verbunden. Unter anderem wurde 1 Fall in der falschen Haushaltsstelle verbucht, sodass hier eine Umbuchung rückwirkend ab Februar erfolgte, die mit 90.798,24 zu Buche schlug.
Die Ausgaben im Bereich der Heimkosten für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche belaufen sich im Durchschnitt monatlich auf 55.000 . Die extreme Ausgabensteigerung hängt hier mit den schwankenden Fallzahlen zusammen. Im letzten Jahr lag die Anzahl der Fälle bei 12, im Oktober bei 20 und aktuell sind es 14. Hier gab es unter anderem für zwei Fälle keine Entgeltvereinbarungen, sodass es in diesem Jahr zu erheblichen Nachzahlungen an die KMG-Klinik kam. Die Hilfen für junge Volljährige enden eigentlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Auf Antrag kann jedoch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter bewilligt werden, was somit auch höhere Ausgaben zur Folge hat. Zu Beginn des Jahres befanden sich 8 Fälle in der Maßnahme, im Oktober 12 und aktuell sind es noch 6 Fälle. Man kann gut erkennen, dass die Teilnehmerzahlen auch hier regelmäßigen Schwankungen unterliegen.


