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Di, 17:55 Uhr
11.12.2018
Abfallentsorgung regeln

Änderungen melden

Ab 15. Januar werden die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an alle Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Die Bescheide enthalten die Jahresendabrechnung für erbrachte Leistungen zur Abfallentsorgung 2018 sowie die Vorausberechnung für 2019...


Damit die Abfallentsorgungsgebühren für das laufende Jahr korrekt berechnet werden können, sollten die Grundstückseigentümer alle Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig bis zum 31. Dezember dem Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt schriftlich melden.

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Möglich ist dies entweder über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de, per E-Mail an abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911-339 oder auf dem Postweg an das Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.

Die Abfallgebühren werden auf Grundlage der Anzahl der Personen berechnet, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Deshalb müssen eine solche Änderungsmeldung beispielsweise Eigentümer von Grundstücken vornehmen, die sich über Familienzuwachs freuen können. Weitere mitzuteilende Veränderungen betreffen im Wesentlichen die Neuanmeldung oder Abmeldung von Grundstücken zur Abfallentsorgung, den Wechsel des Gebührenpflichtigen, also des Grundstückeigentümers, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter oder, wie schon erwähnt, eine Veränderung der Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz auf dem betroffenen Grundstück bzw. Haushalt.

Wer Fragen dazu hat, kann sich telefonisch melden unter 03631 9143120 oder persönlich im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen, Behringstraße 3, zu den Sprechzeiten: montags von 8:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 8:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie am Samstag, 8. Dezember, von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Autor: red

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