eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 11:50 Uhr
19.10.2018
Ein Fall für die Datenschutz-Grundverordnung

Klingelschilder

Derzeit herrscht in den Medien im Hinblick auf die Namensnennung auf Klingelschildern und Briefkästen große Verunsicherung. Aus diesem Anlass erläutert der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz (TLfDI) die Rechtslage...


Findet die DS-GVO überhaupt Anwendung?

Nach Art. 2 Abs. 1 findet das Gesetz auch auf die nicht-automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten Anwendung, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Handelt es hier sich um ein Dateisystem?

Ein Dateisystem ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind (Art. 4 Nr. 6 DS-GVO.) Hierfür genügt bereits das Vorliegen einzelner Zettel mit personenbezogenen Daten, die unsortiert in einer Ablage aufbewahrt werden, um später in eine Akte einsortiert zu werden (Kühling/Buchner, DS-GVO-Kommentar, Art. 2, Rn. 18). Zwar erfüllen die Namensschilder selbst diese Voraussetzung nicht, der Vermieter greift aber bei der Anbringung der Namen zumeist auf sein Dateisystem zurück und verarbeitet diese personenbezogenen Daten, indem er sie mittels Klingelschilds öffentlich macht. Damit ist der Anwendungsbereich der DS-GVO eröffnet.

Müssen jetzt alle Klingelschilder entfernt werden?

Nein! Die Veröffentlichung ist zulässig, wenn der Betroffene entweder eingewilligt hat, mit Blick in die Zukunft einwilligt oder es eine sonstige Rechtsgrundlage gibt (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO).

Wie kann es laufen?

Es gibt unter anderem folgende Möglichkeiten, die Veröffentlichung von Namen auf Klingelschild und Briefkasten rechtskonform vorzunehmen:
  • der Mieter bringt die Schilder selbst an,
  • der Mieter erklärt dem Vermieter gegenüber sein Einverständnis,
  • die Veröffentlichung ist Gegenstand des Mietvertrags/der Hausordnung o. Ä. oder
  • eine Verordnung oder kommunale Satzung sieht die Pflicht zur Namensanbringung vor.
Der Mieter muss die Möglichkeit erhalten, frei über die Veröffentlichung seines Namens zu entscheiden, wie es das Gesetz vorsieht. Allerdings muss er dann auch mit den Konsequenzen leben, wenn sein Name nicht genannt werden soll.

„Die DS-GVO sichert die informationelle Selbstbestimmung und bietet auch für die Causa „Klingelschilder“ angemessene Lösungsmöglichkeiten“, so Dr. Lutz Hasse, „und ich bin froh, dass es die DS-DVO gibt!
Autor: red

Kommentare
Eckenblitz
19.10.2018, 12.33 Uhr
Klingelschilder
Wie nun, muss jetzt jeder Privatvermieter, WEG und die SWG ihre Mieter fragen, ob er den Namen oder eine Nummer auf dem Klingelschild haben möchte? Oder muss der Mieter sich selber darum kümmern?Ich zum Beispiel möchte in Zukunft kein Namesschild mehr haben, wie soll ich mich verhalten?
Psychoanalytiker
19.10.2018, 13.10 Uhr
Großartige Datenschutzregelung
Nun kann ich, von der EU so gewollt, meine Schilder an Klingel und Briefkasten entfernen. Großartig! Da kann mir auch keiner mehr einen Bußgeldbescheid zustellen, ich kann so parken wie ich will. Ironie aus!
Flitzpiepe
19.10.2018, 13.33 Uhr
Müsste dann nicht
wenn kein Name mehr an der Klingel steht sondern eine irgendwie geartete ID, diese zum Adresszusatz wie in anderen Ländern wird?
Heißt das dann nicht auch automatisch, dass jeder, der seinen Namen dort weg haben will, zum Einwohnermeldeamt muss und seine eingetragene Adresse ändern muss?
urbach44
19.10.2018, 14.01 Uhr
So ein Blödsinn
So einen Blödsinn wie die Story mit den Klingelschildern habe ich lange nicht gelesen Haben wir denn in Deutschland wirklich keine anderen Sorgen ? Wir haben offenbar zu viele Beamte, die sich solchen Blödsinn ausdenken. Diese Bemerkung trifft natürlich auch auf die EU zu, wo dieser Schwachsinn ja herkommt
Hans Dittmar
19.10.2018, 14.52 Uhr
Name sollte auf Klingelschilder
Ein wichtiger Satz in den Ausführungen wurde genant, der hier ein wenig untergeht. Namensschilder müssen dran, wenn:
- eine Verordnung oder kommunale Satzung die Pflicht zur Namensanbringung vor sieht .

Dies ist in Nordhausen der Fall. Namen und Hausnummer müssen am "Briefkasten" angebracht sein.

Aber ich denke, dass jeder, der seine Bestellungen und Besuche erhalten möchte, auch seine Klingel "ausweist". Es wäre ja blöd, wenn z.B. der Pizzabote immer alle 5 Klingeln drückt, weil er nicht weiß welche die richtige ist.
Leser X
19.10.2018, 14.58 Uhr
Auch das ist Deutschland...
... im Jahre zwanzigachtzehn. Kaum zu glauben. Reformstau ohne Ende. Probleme an jeder Ecke. Und da wird jetzt eine Unmenge an Energie für ein Problem aufgewendet, das gar keines ist.

Aber gut, wenn's denn sein muss - dann steht eben künftig an meinem Klingelschild Leser X...
Kartoffelschäler
19.10.2018, 15.03 Uhr
Klingelschild
@Overhead
In der Hausordnung der SWG steht unter "Allgemeine Bestimmungen":
"Bei der Übernahme einer Wohnung ist der Mieter verpflichtet, Namensschilder an Wohnungstür, Klingel und Briefkasten anzubringen."

Ich nehme an, dass die für die Hausordnung eine Art Belehrung unterschrieben wurde. Somit ist die Anbringung der Namensschilder nach dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz rechtskonform.
Eckenblitz
19.10.2018, 16.48 Uhr
Kartoffelschäler
„Nein! Die Veröffentlichung ist zulässig, wenn der Betroffene entweder eingewilligt hat, mit Blick in die Zukunft einwilligt oder es eine sonstige Rechtsgrundlage gibt (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO).“

Das ist wieder einmal typisch für die Politik. Sie machen Gesetze, die haben irgendwo Gültigkeit und anderswo nicht.

Mir zeigt das nur, dass Brüssel samt der ganzen EU ein Konstrukt von Versagern ist.
Mueller13
19.10.2018, 16.49 Uhr
Und wer hat's erfunden?
Na habt Ihr es schon erraten? Die merkwürdige 18% Partei aus dem Speckgürtel der Großstädte.

Grüne - Man bekommt eben geliefert, was man bestellt hat.

https://www.handelsblatt.com/politik/international/jan-philipp-albrecht-das-ist-der-vater-der-dsgvo/22605018.html?ticket=ST-2926280-bd9VBmTvzjiDDHXQyEVg-ap4
Kritiker86
19.10.2018, 22.08 Uhr
Absolut Irre
dieses Land. Es wird immer verrückter. Bin mal gespannt was als nächstes kommt. Schlimmer geht's immer. Da kann man locker noch einen oben drauf setzen.
Herr Taft
19.10.2018, 23.51 Uhr
Nur mal so an alle, die unsere Regierung für jeden Mist verantwortlich machen...
... Den Datenschutz-Sch**ß hat uns die EU eingebrockt. Also wenn ihr schon alle schimpfen müsst, dann wenigstens richtig.
Jäger53
20.10.2018, 08.06 Uhr
Datenschutz/Klingelschilder
Ich hoffe mal es geht nur um die Namen auf der Klingel, die Namen an den Briefkästen sind nicht betroffen,oder auch. Wenn ich jemanden suche müsste ich dann einen Schriftlichen Antrag beim
Bundesnachrichtendienst ( Stasi) stellen. Natürlich Kostenpflichtig. Irrsinn hoch zwei. Es gibt in
Europa zu viele Beamte oder verwirrte Bürger die nicht wissen was Sie den ganzen Tag machen
sollen.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr