Fr, 11:49 Uhr
28.09.2018
nnz-doku:
Offener Brief an Herrn Löderbusch
Die Diskussion um den Rohstoffabbau im Bezug auf den künftigen Regionalplan geht weiter. Innerhalb unserer doku-Reihe veröffentlichen wir einen Offenen Brief an Silvio Löderbusch, Geschäftsführer der REMONDIS Production GmbH, der Mutterfirma der CASEA GmbH in Ellrich...
Sehr geehrter Herr Löderbusch,
sehr geehrte Mitglieder der Konzernleitung von REMONDIS,
angesichts Ihrer jüngsten Pressemiteilung stellen wir fest, das zwischen Ihren Äußerungen und den angeblichen Bemühungen um eine faire Debatte, verglichen mit der von Ihrem Unternehmen und der Gipsindustrie im Südharz praktizierten Handlungsstrategie, erhebliche Diskrepanzen auftreten.
Ihre Ausführungen zum nicht gewollten Verzicht auf erworbenes Eigentum, wobei sie offensichtlich Bezug nehmen auf die Verleihungsurkunden für das Bergwerkseigentum in den Zeiten der Nachwende auf der Grundlage des Einigungsvertrages, gilt es selbstverständlich zu akzeptieren. Ihnen ist aber auch bekannt, dass nicht jeder, der ein Grundstück erwirbt, nicht automatisch das Recht besitzt, damit nach Belieben umzugehen.
So unterliegt auch der Hausbau, oder aber die Eröffnung eines Steinbruches anderen Regularien, dies erst Recht bei Lage in einem sensiblen Außenbereich. Wenn Ihrem Ansinnen aus anderweitigen öffentlichen Belangen nicht entsprochen werden kann, dann trägt der Grundstückseigentümer dafür das Risiko. Schadensersatzansprüche entstehen dadurch nicht, auch nicht der Anspruch auf einen Flächentausch.
Wir sind als Fremdenverkehrsverein Neustadt, zugleich als Organisator des Sternmarsches gegen neue Gipssteinbrüche auf dem Kuhberg in der Gemarkung Harztor und der gesamten Rüdigsdorfer Schweiz nicht bereit, für kurzfristige ökonomische Interessen unsere Landschaft und unsere Heimat zu opfern. Unsere Gipskarstlandschaft ist unsere Lebensgrundlage. Und im Unterschied zu Ihnen, Herr Löderbusch leben und arbeiten wir hier ebenso wie unsere Kinder, die sich in dieser Landschaft geborgen fühlen. Und das sollte auch dauerhaft so bleiben.
Schmerzhafte Schritte, wie Sie der Presse gegenüber verlautbaren ließen, vermögen wir für die Gipsindustrie nicht zu erkennen. Die Beauftragung eines fern dieser Region ansässigen Beratungsunternehmens mit Kontakten in die höchsten politischen Ebenen und Interessenverbände und die damit verbundene Kosten liegen in Ihrer Entscheidung, ebenso wie das Sponsoring von Vereinen und kommunal engagierten Verbänden.
Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht auf Kosten der Rekultivierungsleistungen der von Ihnen im Südharz betriebenen Tagebaue geht. Positive Beispiele sind hier nicht nur rar, sondern schlichtweg nicht vorhanden. Wäre dies anders, könnten Sie auf die Einbindung von Vertretern der Steine und Erden Industrie aus anderen Bundesländern verzichten, die hier in der Südharzregion mit Beispielen von positiven Wiederherstellungsleistungen aufwarten unter Verweis auf Tagebaue in fernen Regionen. Die Gipskarstlandschaft ist, dies dürfte sich auch bis in Ihre Konzernzentrale herum gesprochen haben, nicht renaturierbar.
Auch die von Ihnen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Nordhausen durchgeführten gutachterlichen Betrachtungen zum Einsatz von Recyclingbaustoffen sind aus Sicht der hiesigen Bevölkerung kein schmerzhafter Schritt, sondern eine Chance. Die von Ihnen monierten rechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Thüringer Kalihaldenrichtlinie gehört, nach der die Aufbringung von Gipsbaustoffen unrechtmäßig ist, stellen für Ihren Industriezweig eher einen Gewinn dar. Vorausgesetzt, Sie meinen es ernst mit der Rückführung von Gipsbaustoffen in den Wirtschaftskreislauf, über das Sie seit Jahren theoretisch referieren.
Als unglückliche Reglementierung empfinden wir eher das im ostdeutschen Raum geltende Bergrecht, das öffentliche Belange auf die Rohstoffsicherung reduziert und die Planungshoheit der Kommunen mit Hilfe der zuständigen Behörden nahezu ignoriert. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es nur rechtens, wenn von Ihren Gewinnen auch die Region profitiert. Allerdings kann daraus kein Freispruch für die Verpflichtung des sorgsamen Umgangs mit endlichen Rohstoffen abgeleitet werden.
Wir erwarten von der Firma REMONDIS und den anderen im Südharz tätigen Gipsunternehmen, dass Sie mittels nachvollziehbarer Umsetzungsstrategien und zeitlich definierte Aktivitäten dieser Landschaft und den Menschen mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten im Fremdenverkehrssektor, die nicht an der Gemarkungsgrenze von Neustadt enden, ein ethisches Verständnis für Lebensperspektiven einräumen, die sich nicht nur im Geld verdienen erschöpft.
Dazu gehört eben auch ein Fahrplan, den es gilt, im fairen Dialog mit allen Beteiligten offenzulegen und abzustimmen. Der Entwurf des jetzt vorliegenden Regionalplanes Nordthüringen mit den Plänen für neue Gipstagebaue und Erweiterungen in naturschutzfachlich und für den Fremdenverkehr äußerst wichtigen und sensiblen Gebieten in der Südharzer Gipskarstlandschaft gehört für uns definitiv nicht dazu.
Mit zuversichtlichen Grüßen
R. Preinesberger, Neustadt
Autor: redSehr geehrter Herr Löderbusch,
sehr geehrte Mitglieder der Konzernleitung von REMONDIS,
angesichts Ihrer jüngsten Pressemiteilung stellen wir fest, das zwischen Ihren Äußerungen und den angeblichen Bemühungen um eine faire Debatte, verglichen mit der von Ihrem Unternehmen und der Gipsindustrie im Südharz praktizierten Handlungsstrategie, erhebliche Diskrepanzen auftreten.
Ihre Ausführungen zum nicht gewollten Verzicht auf erworbenes Eigentum, wobei sie offensichtlich Bezug nehmen auf die Verleihungsurkunden für das Bergwerkseigentum in den Zeiten der Nachwende auf der Grundlage des Einigungsvertrages, gilt es selbstverständlich zu akzeptieren. Ihnen ist aber auch bekannt, dass nicht jeder, der ein Grundstück erwirbt, nicht automatisch das Recht besitzt, damit nach Belieben umzugehen.
So unterliegt auch der Hausbau, oder aber die Eröffnung eines Steinbruches anderen Regularien, dies erst Recht bei Lage in einem sensiblen Außenbereich. Wenn Ihrem Ansinnen aus anderweitigen öffentlichen Belangen nicht entsprochen werden kann, dann trägt der Grundstückseigentümer dafür das Risiko. Schadensersatzansprüche entstehen dadurch nicht, auch nicht der Anspruch auf einen Flächentausch.
Wir sind als Fremdenverkehrsverein Neustadt, zugleich als Organisator des Sternmarsches gegen neue Gipssteinbrüche auf dem Kuhberg in der Gemarkung Harztor und der gesamten Rüdigsdorfer Schweiz nicht bereit, für kurzfristige ökonomische Interessen unsere Landschaft und unsere Heimat zu opfern. Unsere Gipskarstlandschaft ist unsere Lebensgrundlage. Und im Unterschied zu Ihnen, Herr Löderbusch leben und arbeiten wir hier ebenso wie unsere Kinder, die sich in dieser Landschaft geborgen fühlen. Und das sollte auch dauerhaft so bleiben.
Schmerzhafte Schritte, wie Sie der Presse gegenüber verlautbaren ließen, vermögen wir für die Gipsindustrie nicht zu erkennen. Die Beauftragung eines fern dieser Region ansässigen Beratungsunternehmens mit Kontakten in die höchsten politischen Ebenen und Interessenverbände und die damit verbundene Kosten liegen in Ihrer Entscheidung, ebenso wie das Sponsoring von Vereinen und kommunal engagierten Verbänden.
Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht auf Kosten der Rekultivierungsleistungen der von Ihnen im Südharz betriebenen Tagebaue geht. Positive Beispiele sind hier nicht nur rar, sondern schlichtweg nicht vorhanden. Wäre dies anders, könnten Sie auf die Einbindung von Vertretern der Steine und Erden Industrie aus anderen Bundesländern verzichten, die hier in der Südharzregion mit Beispielen von positiven Wiederherstellungsleistungen aufwarten unter Verweis auf Tagebaue in fernen Regionen. Die Gipskarstlandschaft ist, dies dürfte sich auch bis in Ihre Konzernzentrale herum gesprochen haben, nicht renaturierbar.
Auch die von Ihnen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Nordhausen durchgeführten gutachterlichen Betrachtungen zum Einsatz von Recyclingbaustoffen sind aus Sicht der hiesigen Bevölkerung kein schmerzhafter Schritt, sondern eine Chance. Die von Ihnen monierten rechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Thüringer Kalihaldenrichtlinie gehört, nach der die Aufbringung von Gipsbaustoffen unrechtmäßig ist, stellen für Ihren Industriezweig eher einen Gewinn dar. Vorausgesetzt, Sie meinen es ernst mit der Rückführung von Gipsbaustoffen in den Wirtschaftskreislauf, über das Sie seit Jahren theoretisch referieren.
Als unglückliche Reglementierung empfinden wir eher das im ostdeutschen Raum geltende Bergrecht, das öffentliche Belange auf die Rohstoffsicherung reduziert und die Planungshoheit der Kommunen mit Hilfe der zuständigen Behörden nahezu ignoriert. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es nur rechtens, wenn von Ihren Gewinnen auch die Region profitiert. Allerdings kann daraus kein Freispruch für die Verpflichtung des sorgsamen Umgangs mit endlichen Rohstoffen abgeleitet werden.
Wir erwarten von der Firma REMONDIS und den anderen im Südharz tätigen Gipsunternehmen, dass Sie mittels nachvollziehbarer Umsetzungsstrategien und zeitlich definierte Aktivitäten dieser Landschaft und den Menschen mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten im Fremdenverkehrssektor, die nicht an der Gemarkungsgrenze von Neustadt enden, ein ethisches Verständnis für Lebensperspektiven einräumen, die sich nicht nur im Geld verdienen erschöpft.
Dazu gehört eben auch ein Fahrplan, den es gilt, im fairen Dialog mit allen Beteiligten offenzulegen und abzustimmen. Der Entwurf des jetzt vorliegenden Regionalplanes Nordthüringen mit den Plänen für neue Gipstagebaue und Erweiterungen in naturschutzfachlich und für den Fremdenverkehr äußerst wichtigen und sensiblen Gebieten in der Südharzer Gipskarstlandschaft gehört für uns definitiv nicht dazu.
Mit zuversichtlichen Grüßen
R. Preinesberger, Neustadt

