Fr, 12:00 Uhr
28.09.2018
Lindenhof-Areal soll verkauft werden
Geld für die Stadtkasse - warum erst jetzt?
"Planungskosten in Höhe von 30.000 Euro hat der Nordhäuser Stadtrat heute ausgegeben." So sollte eigentlich die Einleitung zu diesem Beitrag lauten, der eigentlich gestern, nach der Sitzung des Stadtrates, online gehen sollte. Doch es kam anders...
Nach mehr als 20 Jahren Verfall - der Lindenhof (Foto: nnz)
Die Vorgeschichte: Für diese 30.000 Euro sollen Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Lindenhof in der Nordhäuser Oberstadt bezahlt werden. Allerdings wurde diese Vorlage gestern von der Mehrheit des Stadtrates von der Tagesordnung genommen.
Zur Historie: In den vergangenen Jahren gab es aus Sicht des Nordhäuser Rathauses wiederholt Bemühungen, das denkmalgeschützte Ensemble von Villa und Parkanlage Lindenhof zu entwickeln und einer Vermarktung zuzuführen. Nachdem diese Versuche scheiterten, befindet sich die Villa nunmehr in einem derart desolaten baulichen Zustand, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist.
Vor diesem Hintergrund wurden die Entlassung des Ensembles aus dem Denkmalsschutz und der Abbruch der ehemaligen Villa beim zuständigen Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) beantragt. Eine Entscheidung hierzu steht aber noch aus.
"Im Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen ist das Areal mit Verweis auf dessen frühere Nutzung als Fläche für soziale Zwecke dargestellt", steht in der Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung und weiter wird ausgeführt: "Eine derartige Nutzung konnte hier jedoch in den letzten Jahren nicht mehr etabliert werden." Schon diese Behauptung ist sehr abenteuerlich formuliert, doch dazu mehr am Ende dieses Beitrages.
Lesen wir erst einmal weiter im Beschlusstext: "Um das Areal wieder einer geeigneten Nutzung zuzuführen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dies gilt insbesondere für die nördliche Grundstückshälfte, die sich im sogenannten Außenbereich befinde, heißt es in der Begründung der Verwaltung.
Der straßenbegleitende Grundstücksteil entlang der Alexander-Puschkin-Straße könnte auf Grund seiner Lage im städtebaulichen Innenbereich bereits jetzt vermarktet werden, soll im Rahmen einer abgestimmten Entwicklung des Standortes gleichwohl mit überplant werden. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die Flächen des Lindenhofs als Wohnstandort für bis zu 35 Wohneinheiten planungsrechtlich vorzubereiten. Das Nutzungskonzept kann zudem auch durch einen Beherbergungs- und/oder Gastronomiebetrieb oder mit Einrichtungen für soziale Zwecke ergänzt werden. Es ist beabsichtigt, den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu schonen und einen parkähnlichen Charakter zu erhalten. Dafür kann die Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen sinnvoll sein. Die Kosten, die in einer ersten Phase der Stadt Nordhausen entstehen, zum Beispiel für Erschließung und Vermessung, können durch den Verkauf des Grundstückes mehr als refinanziert werden". Soweit der Vorschlag des Nordhäuser Rathauses.
Etwas merkwürdig muten dieser Vorschlag und seine Begründung schon an, denn es soll seit 2016 bereits mehrere Kaufanträge des Südharz Klinikums für das Areal gegeben haben. Und dessen Projekte sollen nicht sozial ausgerichtet sein? Nur, das kommunale Unternehmen, das Grundstücksnachbar ist und das gesamte Areal perspektivisch entwickeln und den Park erhalten würde, hatte auf seine Kaufgesuche nicht einmal eine Eingangsbestätigung aus dem Rathaus erhalten. Eine weitere Frage bleibt offen, warum nach mehr als 20 Jahren Stillstand und Verfall nun mit einem Mal Druck gemacht werden soll? Wieso benötigt das Rathaus jetzt Geld aus einem Verkauf, wo es bislang jahrelang verzichtete?
Und wie steht ein Verkauf und die Etablierung von Wohnraum, der nicht für die bekannten Äpfel und Eier zu haben sein wird, im Einklang mit der erst in dieser Woche erhobenen Forderung der Nordhäuser SPD nach mehr bezahlbarem Wohnraum für alle Bürger. Die wahrscheinlich hochpreisige Vermietung der 35 Wohnungen fällt garantiert nicht in die sozialverträgliche Kategorie. Vermutlich ist der Käufer des von der Stadt dann erschlossenen Areals schon ausgemacht. Er wird vermutlich schnellst möglich eine Eingangsbestätigung auf ein eventuelles schriftliches Begehren erhalten, oder?
Aber letztlich kam alles anders. Fraktionsübergreifend wurde die Rathaus-Vorlage von der Tagesordnung genommen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red
Nach mehr als 20 Jahren Verfall - der Lindenhof (Foto: nnz)
Die Vorgeschichte: Für diese 30.000 Euro sollen Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Lindenhof in der Nordhäuser Oberstadt bezahlt werden. Allerdings wurde diese Vorlage gestern von der Mehrheit des Stadtrates von der Tagesordnung genommen.
Zur Historie: In den vergangenen Jahren gab es aus Sicht des Nordhäuser Rathauses wiederholt Bemühungen, das denkmalgeschützte Ensemble von Villa und Parkanlage Lindenhof zu entwickeln und einer Vermarktung zuzuführen. Nachdem diese Versuche scheiterten, befindet sich die Villa nunmehr in einem derart desolaten baulichen Zustand, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist.
Vor diesem Hintergrund wurden die Entlassung des Ensembles aus dem Denkmalsschutz und der Abbruch der ehemaligen Villa beim zuständigen Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) beantragt. Eine Entscheidung hierzu steht aber noch aus.
"Im Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen ist das Areal mit Verweis auf dessen frühere Nutzung als Fläche für soziale Zwecke dargestellt", steht in der Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung und weiter wird ausgeführt: "Eine derartige Nutzung konnte hier jedoch in den letzten Jahren nicht mehr etabliert werden." Schon diese Behauptung ist sehr abenteuerlich formuliert, doch dazu mehr am Ende dieses Beitrages.
Lesen wir erst einmal weiter im Beschlusstext: "Um das Areal wieder einer geeigneten Nutzung zuzuführen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dies gilt insbesondere für die nördliche Grundstückshälfte, die sich im sogenannten Außenbereich befinde, heißt es in der Begründung der Verwaltung.
Der straßenbegleitende Grundstücksteil entlang der Alexander-Puschkin-Straße könnte auf Grund seiner Lage im städtebaulichen Innenbereich bereits jetzt vermarktet werden, soll im Rahmen einer abgestimmten Entwicklung des Standortes gleichwohl mit überplant werden. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die Flächen des Lindenhofs als Wohnstandort für bis zu 35 Wohneinheiten planungsrechtlich vorzubereiten. Das Nutzungskonzept kann zudem auch durch einen Beherbergungs- und/oder Gastronomiebetrieb oder mit Einrichtungen für soziale Zwecke ergänzt werden. Es ist beabsichtigt, den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu schonen und einen parkähnlichen Charakter zu erhalten. Dafür kann die Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen sinnvoll sein. Die Kosten, die in einer ersten Phase der Stadt Nordhausen entstehen, zum Beispiel für Erschließung und Vermessung, können durch den Verkauf des Grundstückes mehr als refinanziert werden". Soweit der Vorschlag des Nordhäuser Rathauses.
Etwas merkwürdig muten dieser Vorschlag und seine Begründung schon an, denn es soll seit 2016 bereits mehrere Kaufanträge des Südharz Klinikums für das Areal gegeben haben. Und dessen Projekte sollen nicht sozial ausgerichtet sein? Nur, das kommunale Unternehmen, das Grundstücksnachbar ist und das gesamte Areal perspektivisch entwickeln und den Park erhalten würde, hatte auf seine Kaufgesuche nicht einmal eine Eingangsbestätigung aus dem Rathaus erhalten. Eine weitere Frage bleibt offen, warum nach mehr als 20 Jahren Stillstand und Verfall nun mit einem Mal Druck gemacht werden soll? Wieso benötigt das Rathaus jetzt Geld aus einem Verkauf, wo es bislang jahrelang verzichtete?
Und wie steht ein Verkauf und die Etablierung von Wohnraum, der nicht für die bekannten Äpfel und Eier zu haben sein wird, im Einklang mit der erst in dieser Woche erhobenen Forderung der Nordhäuser SPD nach mehr bezahlbarem Wohnraum für alle Bürger. Die wahrscheinlich hochpreisige Vermietung der 35 Wohnungen fällt garantiert nicht in die sozialverträgliche Kategorie. Vermutlich ist der Käufer des von der Stadt dann erschlossenen Areals schon ausgemacht. Er wird vermutlich schnellst möglich eine Eingangsbestätigung auf ein eventuelles schriftliches Begehren erhalten, oder?
Aber letztlich kam alles anders. Fraktionsübergreifend wurde die Rathaus-Vorlage von der Tagesordnung genommen.
Peter-Stefan Greiner

