Mi, 08:45 Uhr
02.02.2005
Noch ein Beirat
Nordhausen (nnz). Es ist nicht wahr, wenn behauptet wird, Beiräte werden nur dann ins Leben gerufen, wenn die Politik nicht mehr weiter weiß. Ein Beispiel für diese These gibt es mit einem einzigen Klick in Ihrer nnz.
Der Kreistag fasste den Beschluss, im Landkreis Nordhausen einen Integrationsbeirat zu bilden. Dessen Aufgabe ist es, an der Verbesserung der Lebensverhältnisse der Ausländer im Landkreis mitzuwirken, ihnen das Einleben in Deutschland zu erleichtern und die Beziehungen zwischen deutschen Einwohnern und den Ausländern im Landkreis zu fördern. Der Integrationsbeirat berät im Rahmen seiner Aufgaben den Kreistag und das Landratsamt in allen Fragen, die zum eigenen Wirkungskreis gehören und die den Lebensbereich der ausländischen Staatsangehörigen berühren. Insoweit obliegt es dem Integrationsbeirat insbesondere, sich der sozialen, schulischen und kulturellen Probleme und der im Zusammenhang mit Wohnung, Aufenthalt, Arbeitsplatz und Nachbarschaft entstehenden Fragen der ausländischen Staatsangehörigen anzunehmen.
Der Integrationsbeirat hat fünf Mitglieder. Er besteht aus drei Vertretern der im Landkreis wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen und zwei Bürgern aus dem Landkreis Nordhausen. Die ausländischen Mitglieder des Integrationsbeirates müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im Kreisgebiet haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Innerhalb der nächsten zwei Wochen sollen Vorschläge an den Kreistag Nordhausen, Kreistagsbüro, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen gerichtet werden. Bei Fragen wende man sich an Frau Schönemann, Tel. 03631/ 91 11 11.
Autor: nnzDer Kreistag fasste den Beschluss, im Landkreis Nordhausen einen Integrationsbeirat zu bilden. Dessen Aufgabe ist es, an der Verbesserung der Lebensverhältnisse der Ausländer im Landkreis mitzuwirken, ihnen das Einleben in Deutschland zu erleichtern und die Beziehungen zwischen deutschen Einwohnern und den Ausländern im Landkreis zu fördern. Der Integrationsbeirat berät im Rahmen seiner Aufgaben den Kreistag und das Landratsamt in allen Fragen, die zum eigenen Wirkungskreis gehören und die den Lebensbereich der ausländischen Staatsangehörigen berühren. Insoweit obliegt es dem Integrationsbeirat insbesondere, sich der sozialen, schulischen und kulturellen Probleme und der im Zusammenhang mit Wohnung, Aufenthalt, Arbeitsplatz und Nachbarschaft entstehenden Fragen der ausländischen Staatsangehörigen anzunehmen.
Der Integrationsbeirat hat fünf Mitglieder. Er besteht aus drei Vertretern der im Landkreis wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen und zwei Bürgern aus dem Landkreis Nordhausen. Die ausländischen Mitglieder des Integrationsbeirates müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im Kreisgebiet haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Innerhalb der nächsten zwei Wochen sollen Vorschläge an den Kreistag Nordhausen, Kreistagsbüro, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen gerichtet werden. Bei Fragen wende man sich an Frau Schönemann, Tel. 03631/ 91 11 11.

