eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 10:24 Uhr
24.01.2005

Tauben im Park

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Für einige sind sie ein Symbol des Friedens, für andere ein religiöses Zeichen und für dritte schließlich einfach ein leckerer Braten: wildlebende Tauben. Für die Stadt Sondershausen sind sie lästige Tiere. Warum sich Richter Christian Kropp mit diesen Tauben befassen mußte, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.


Die Stadtverwaltung eine so genannte bußgeldbewehrte Verordnung erlassen, in der neben dem Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit auch das Taubenfüttern verboten und mit einem Bußgeld belegt ist. Laura S. (80) hält sich jedoch nicht daran, mit einigen anderen älteren Damen gehört sie zu eifrigen Tauben- und Entenfütterern in Sondershausen. Im Juli vergangenen Jahres wurde sie von einer Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde gesehen, wie sie Brot an wilde Tauben verfütterte. Ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro war die Folge.

Da Laura S. dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam der Fall zu Bußgeldrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. Kropp, für den es die älteste Betroffene seiner Karriere als Richter war, konnte Erstaunliches feststellen. Gegen Laura S. gibt es schon ein Verfahren wegen des gleichen Tatbestandes. Die alte Dame pflegt täglich 10 Brote zu kaufen und an Tauben und Enten zu verfüttern. Das Füttern am Teich habe so zugenommen, dass dort Schichten von Brot schwimmen und Ratten angelockt werden, hat die Stadt Sondershausen in diesem Jahr sogar ihre Verordnung geändert. Danach ist jetzt auch das Entenfüttern verboten.

Vor Gericht zeigte Laura S. sich zunächst bockig, stritt die Tat ab. Dann räumte sie den Verstoß im Laufe der Verhandlung ein, wollte aber partout nicht die Geldbuße bezahlen. Erst als der Amtsrichter Kropp sich zur Urteilsverkündung erhob, nahm S. schnell den Einspruch zurück. Das Verfahren ist damit bestandskräftig. Ob jedoch Ruhe in die Sondershäuser Tauben- und Entenfütterszene gekommen ist, wird erst die Zukunft zeigen.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)