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So, 10:11 Uhr
29.07.2018
Tipps für Eltern und Kids

Mit Sicherheit in die Schule

Anfang August beginnt in einer Reihe von Bundesländern für viele Kinder und Jugendliche wieder die Schule. Auch die ersten Erstklässlern machen sich von diesem Zeitpunkte an jeden Tag auf den Weg zu ihrer Schule. Gerade für sie birgt der Schulweg eine Reihe von Gefahren, denen sich die Kinder bis dahin oft noch nie bewusst gegenübergesehen haben...

Mit Sicherheit in die Schule (Foto: AvD) Mit Sicherheit in die Schule (Foto: AvD)
Daher sollten die Eltern der jüngsten Abc-Schützen ihr Augenmerk auf die besonderen Herausforderungen des jeweiligen Schulwegs und auf das Einüben verkehrsrichtigen Verhaltens legen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt allen Verkehrsteilnehmern sinnvolle Tipps, um Gefahren für die Kinder zu vermeiden.

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Sich als Auto- und Motorradfahrer in der Nähe von Schulen besonders aufmerksam im Straßenverkehr zu bewegen, gehört grundsätzlich zum guten Ton. In den kommenden Wochen und Monaten ist aber noch größere Aufmerksamkeit geboten. Kraftfahrer sollten sich bewusstmachen, dass es unbedingt erforderlich ist, immer konzentriert zu fahren, stets bremsbereit zu sein und Rücksicht zu nehmen. Also: Finger weg vom Smartphone!

Gerade Verkehrsanfänger sind auf die Umsicht und das richtige Verhalten aller anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Die jungen Schüler müssen ja erst lernen, sich sicher auf den Straßen zu bewegen. Aus Sicht des AvD ist die beste Unfallprävention, den Schulweg mit den Erstklässlern auch nach dem Schulstart immer wieder zu üben und den Kindern mit der Zeit mehr und mehr Selbstständigkeit zuzubilligen. Neben den Eltern sollten sich aber auch alle anderen Erwachsenen vor Augen führen, dass ihr Verhalten Kindern als Vorbild dient und nachgeahmt wird. Wer als Fußgänger trotz roter Ampel eine Straße überquert, macht sich nicht nur strafbar, sondern handelt auch ausgesprochen verantwortungslos.

Die Statistiken weisen leider immer noch erhebliche Unfallzahlen im Straßenverkehr mit Kindern als Opfer aus. Es liegt im Interesse jedes einzelnen Bürgers, diese Zahlen weiter zu senken.

Nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg!

Die jüngsten Schüler müssen erst lernen, sich im Straßenverkehr zu orientieren und richtig zu verhalten. Ihre Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit ist noch nicht voll ausgeprägt, sie lassen sich nur zu leicht ablenken und ihnen fehlt das Bewusstsein für Gefahrensituationen sowie die Erfahrung im Umgang damit. Der AvD rät Eltern deshalb, Schulanfänger in den ersten Monaten zu begleiten. Sie sollten die Wege vorab planen und dabei auch mögliche Abkürzungen und Gefahrenstellen mit ihrem Kind besprechen. Ein kleiner Umweg über ruhige Nebenstraßen ist oft die bessere Lösung als der direkte Weg über viel befahrene Hauptverkehrsadern.

AvD-Tipp: Eltern sollten Hinweise und Angebote der Grundschulen für den Schulweg nutzen. Zusammen mit den Schulanfängern können die Eltern einige wichtige Verhaltensweisen einüben. Dazu gehört immer das „Erst links, dann rechts“-Schauen, bevor man eine Straße überquert. An Zebrastreifen sollten Kinder lernen, Blickkontakt zum Fahrer aufzunehmen und so lange am Rand zu warten, bis das herannahende Auto tatsächlich gestoppt hat. An Ampeln müssen Kinder lernen, dass abbiegende Autofahrer oft ebenfalls Grün haben und, dass sie selbst deshalb regelmäßig beim Überqueren zur Seite oder über die Schulter blicken müssen. Kinder sollten auch sensibilisiert werden, auf Radfahrer zu achten, denn Radfahrer dürfen oft Radwege auf dem Bürgersteig nutzen und auch in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung radeln.

Zu Fuß zur Grundschule

Weil die Grundschule sich in der Regel in der Nähe der Wohnung befindet, vertritt der AvD den Standpunkt, dass Eltern ihre Kinder den Weg zu ihrer Schule grundsätzlich zu Fuß gehen lassen sollten. Dadurch wird die Orientierung der Kinder gestärkt und ihrem Bewegungsdrang Rechnung getragen. Sitzen müssen sie in den Schulstunden noch genug.

So vermeidet man auch die Rushhour vor dem Schultor. Oft befinden sich Schulen in Wohngebieten, in denen die Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes zu halten, sehr begrenzt sind und die nicht in der Lage sind, ein kurzfristig hohes Fahrzeugaufkommen aufzunehmen. Auch geben Erziehungsberechtigte, die Fuß- und Radwege zuparken, ihrem Nachwuchs kein gutes Vorbild – auch wenn das „nur mal eben“ geschieht!

Der AvD bittet die Eltern, für den Schulweg genügend Zeit einzuplanen – Stress und Hektik sollten tunlichst vermieden werden, denn Kinder sind im Verkehr nicht routiniert und machen leichter Fehler. Das erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Den Kleinen fehlt oft der Überblick, sie können nur schwer über parkende Autos sehen und reagieren zudem oft spontan auf äußere Reize oder andere Kinder. Um besser gesehen zu werden, sollten die Kinder Kleidung in hellen, knalligen Farben und Reflektoren oder Warnwesten tragen. Auch Schulranzen sollten reflektierende Flächen aufweisen; hierbei sollten Eltern auf Größe, Streubreite und Reflexionsgrad achten. Das Siegel für Geprüfte Sicherheit (GS-Prüfzeichen) und die Entsprechung der DIN 58124, der eigens für Schulranzen entwickelten Norm des Deutschen Instituts für Normung e. V., können als Orientierungshilfe dienen.

Eine spürbare Entlastung bietet die Bildung eines „gehenden Schulbusses“, um die zeitliche Belastung der Eltern zu reduzieren. Denn schon wenige Tage nach Schulstart erkennt man, wer morgens auf dem gleichen Schulweg unterwegs ist. Dann ist es ganz einfach, sich mit den anderen Eltern abzusprechen und die Kinder in einer Gruppe abwechselnd zu begleiten.

Radeln auf dem Bürgersteig ist bis zum achten Lebensjahr Pflicht
Erst im Alter von rund neun Jahren sind die motorischen Fähigkeiten von Kindern für das Radfahren voll ausgeprägt. Deshalb sollten sich die Kinder allein frühestens im vierten oder fünften Schuljahr mit dem Fahrrad auf den Weg machen. Als Voraussetzung kann die Radfahrausbildung mit bestandenem Fahrradführerschein dienen! Davor ist der Schulweg auf dem Rad ohne Begleitung eines Erwachsenen mit erheblichen Risiken verbunden.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Grundschüler bis zum zehnten Lebensjahr, die mit dem Rad zur Schule fahren, den Gehweg nutzen; bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie dies sogar. Auch mitradelnde Eltern dürfen nach einer Änderung der StVO inzwischen zu ihren Rad fahrenden Kindern bis zu deren achtem Geburtstag mit auf den Gehweg. Ältere Kinder müssen auf der Straße begleitet werden, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist.

AvD-Tipp: Auf helle Kleidung achten und das Fahrrad mit zusätzlichen Reflektoren ausstatten. Ein gut sitzender Fahrradhelm gehört auch ohne Helmpflicht in jedem Fall zur Basisausstattung von Kindern und Erwachsenen – allein schon der Vorbildfunktion wegen.

Werden die Kinder doch mit dem Auto zur Schule gebracht, erinnert der AvD an die generelle Pflicht zur zusätzlichen Sicherung von Kindern durch altersgerechte Rückhaltesysteme. Diese Pflicht gilt nach der Vorschrift der StVO bis zum 12. Lebensjahr des mitfahrenden Kindes, wenn es kleiner als 1 Meter 50 ist. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) war in der Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren außerorts jedes dritte Kind (37 Prozent) und innerorts fast jedes zweite (42 Prozent) Kind nicht richtig oder gar nicht gesichert.
Autor: red

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