Mi, 12:42 Uhr
30.05.2018
Matthias Jendricke klagt gegen die Stadt
Es geht auch um ideelle Wiedergutmachung
Das Jahr 2013 war nicht das Beste in der beruflichen Karriere von Matthias Jendricke. Beurlaubung, Disziplinarverfahren, Ermittlung wegen sexuelle Nötigung. Alles vergessen? Nein, denn die Nachwirkungen gibt es noch bis heute...
Es waren Äußerungen in Sitzungen des Hauptausschusses, es waren Pressemitteilungen, in denen sich Jendricke aufgrund seiner Meinung nach fehlerhafter Angabe diffamiert sah. Er musste Anwälte bemühen, das kostete. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den strafrechtlichen Vorwürfen wurden eingestellt, ein Disziplinarverfahren gewann der jetzige Landrat.
Doch die, die ihn damals öffentlich angeklagt hatten, die auf ihn fünf Anwälte "angesetzt" hatten, die wollte er vermutlich nicht so einfach davonkommen lassen. Auf Anraten seines Anwaltes, auch um der Verjährung zu entgehen, wurde 2016 Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Er wollte sich seine Anwaltskosten zurückholen und den ideellen Schaden per Schmerzensgeld erstatten lassen. Einen ersten Termin gab es gestern am Landgericht in Mühlhausen.
Ohne Ergebnis. Die städtische Seite soll, so Jendricke im Gespräch mit der nnz, schon im Vorfeld immer wieder angesetzte Termine verschoben haben. "Ich hatte insgeheim ja auf einen Vergleich gehofft, der dann auch in der Intention des Gerichts zu liegen schien. Doch die Beklagte, die Stadt, lehnte ab."
Nun wird es an dem Richter liegen, wie dessen Vorschlag auf gütliche Einigung aussieht. Wird der nicht von beiden Seiten akzeptiert, dann wird es einen Richterspruch geben. "In zwei Verfahren musste mir die Stadt Nordhausen bereits entstandene Kosten erstatten", sagte Jendricke. Vielleicht sind auch diesmal aller guten Dinge drei?
Peter-Stefan Greiner
Autor: redEs waren Äußerungen in Sitzungen des Hauptausschusses, es waren Pressemitteilungen, in denen sich Jendricke aufgrund seiner Meinung nach fehlerhafter Angabe diffamiert sah. Er musste Anwälte bemühen, das kostete. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den strafrechtlichen Vorwürfen wurden eingestellt, ein Disziplinarverfahren gewann der jetzige Landrat.
Doch die, die ihn damals öffentlich angeklagt hatten, die auf ihn fünf Anwälte "angesetzt" hatten, die wollte er vermutlich nicht so einfach davonkommen lassen. Auf Anraten seines Anwaltes, auch um der Verjährung zu entgehen, wurde 2016 Klage beim zuständigen Gericht eingereicht. Er wollte sich seine Anwaltskosten zurückholen und den ideellen Schaden per Schmerzensgeld erstatten lassen. Einen ersten Termin gab es gestern am Landgericht in Mühlhausen.
Ohne Ergebnis. Die städtische Seite soll, so Jendricke im Gespräch mit der nnz, schon im Vorfeld immer wieder angesetzte Termine verschoben haben. "Ich hatte insgeheim ja auf einen Vergleich gehofft, der dann auch in der Intention des Gerichts zu liegen schien. Doch die Beklagte, die Stadt, lehnte ab."
Nun wird es an dem Richter liegen, wie dessen Vorschlag auf gütliche Einigung aussieht. Wird der nicht von beiden Seiten akzeptiert, dann wird es einen Richterspruch geben. "In zwei Verfahren musste mir die Stadt Nordhausen bereits entstandene Kosten erstatten", sagte Jendricke. Vielleicht sind auch diesmal aller guten Dinge drei?
Peter-Stefan Greiner

