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Do, 10:57 Uhr
26.04.2018
Neue Vorschriften ab diesem Jahr

Flug in den Urlaub mit Lithiumbatterien

Urlaubszeit ist Flugreisezeit, wie macht man es richtig mit den Lithium-Batteriegeräten? Der internationale Verband der Airlines IATA hat eine neue Information für Passagiere veröffentlicht, die die recht komplexen Regelungen zur Mitnahme von Lithiumbatterien erläutern soll. So machen Sie es richtig, weiß Tim Schäfer...


Die Fluggesellschaften unterscheiden hinsichtlich des Energiegehaltes in Wattstunden (Wh)der Geräte oder Lithiumbatterien für nicht wiederaufladbare Batterien (primär) und wiederaufladbare Lithiumbatterien, inklusive Lithium-Ionen. Die Wattstundenangabe findet sich auf der Geräteinformation oder dem Batteriegehäuse, kann aber einfach auch bestimmt werden.

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Leider sind die Kapazitätsangaben nicht immer einheitlich, so dass mal von Wattstunden (Wh), mal von Amperestunden (Ah) oder auch von mAh (Milliamperestunden) die Rede ist. Lassen sich diese Werte irgendwie umrechnen? Ja. Volt (V) x Amperestunden (Ah) = Wh.

Ein Beispiel, Ihr Akku hat 3,7V bei 3000 mAh = 11,1 Wh. Bei primären Batterien (Li-Metall), den nicht wiederaufladbaren Lithiumbatterien findet sich der Wert des notwendigen Lithiumgehalts meist auf der Zelle, im Herstellerdatenblatt oder im Internet (Typen suchen).
Diese werden je nach Gepäckart und danach, ob die Batterie im Gerät fest eingebaut oder eine Ersatzbatterie ist, zunächst unterteilt. Power Banks sind jetzt wie Ersatzbatterien zu behandeln; außerdem wird auf Restriktionen für "Smart Baggage" hingewiesen.

Die Übersicht findet sich hier:
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-lithium-battery.pdf

Beachten Sie bitte dabei immer die Bedingungen der konkreten Airline, es gibt Unterschiede! Hier noch ein Sicherheitshinweis: Ich empfehle, dass insbesondere während Landung und Start eine Nutzung von Power Banks nicht erfolgt. Hier noch in Punkten, als Hintergrundinformation, ergänzend dazu:
Mit der Veröffentlichung der IATA Dangerous Goods Regulations 2018 wurden zum Beispiel klargestellt, dass die beliebten Power Banks wie Ersatzbatterien zu behandeln sind; außerdem wird auf Restriktionen für "Smart Baggage" hingewiesen.

Mittlerweile gibt es schon Airlines, die solches Gepäck aus Sicherheitsgründen nicht befördern, daher sollten sich Passagiere vorher mit den Regelungen ihrer Airline vertraut machen. Für alle, die die umfassende Informationen zur Mitnahme von Gefahrgut im Gepäck von Passagieren oder Crews benötigen, sei auf Tabelle 2.3.A des 59. DGR verwiesen.  Genauere Tabelle auf Deutsch, hier:
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-59-DE-2.3a.pdf
Tim Schäfer
Autor: red

Kommentare
N. Baxter
26.04.2018, 13.16 Uhr
gibt es jetzt schon E-Ferienflieger?
dann verringert sich endlich der Flugverkehr...
LithiumTim
26.04.2018, 16.32 Uhr
Elektrisch Fliegen? Es wird daran gearbeitet!
Guckst Du! Noch sind keine E-Flieger am Himmel, aber es gibt elektrische Fliegerentwicklungen. Wie die von Siemens, Airbus und Rolls-Royce. Wird noch dauern, aber die Zukunft wird es zeigen, ob das möglich wird.
In dem Beitrag oben ging es hier um Lithiumbatterien, die wir als Passagiere auf Passagierflügen so mitnehmen, so in den Urlaub, im Laptop, Fotoapparat, Taucherlampe, Power-Bank, Kopfhörern, anderen Geräten und so weiter. Vor dem Hinztergrund, was die neuen Regularien sind, die jetzt in 2018 gekommen sind. Also ein Realitätsthema bereits.
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