Mi, 12:26 Uhr
18.04.2018
Gemeinde- und Städtebund Nordhausen
Der ländliche Raum wird nicht überleben
Noch eine Legislaturperiode in dieser politischen Konstellation wird der ländliche Raum, werden unsere Dörfer nicht überleben. Zu dieser Auffassung kommt nach dem Bürgermeister von Werther in der nnz nun auch der Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes...
Am 5. April traf sich der Kreisvorstand des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zu seiner Sitzung in Ellrich. Aktuelle Themen waren die freiwilligen Gemeindefusionen im Rahmen der Gebietsreform. Ein weiteres, immer aktuelles, Thema war die Entwicklung der Kommunalfinanzen in Thüringen. Beide Themenschwerpunkte waren im Landeswahlkampf 2014 die dominierenden Inhalte und in der Priorität der Linken an erster Stelle.
Ein gutes Jahr vor den Landtagswahlen im Jahr 2019, fällt das Resümee der Bürgermeister in Nordthüringen zur Umsetzung dieser Wahlschwerpunkte vernichtend schlecht aus. Die wichtige Neustrukturierung Thüringens, die sogenannte Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform, wurde mit Pauken und Trompeten an die Wand gefahren. Bürgermeister sprechen von anfängerhaften und handwerklichen Fehlern. Die schlechte oder gar nicht erst stattgefundene Kommunikation mit den Städten und Gemeinden führte schließlich in dieses Desaster.
Auch das zweite, gesteckte Ziel aus dem Wahlkampf – die Kommunen wieder auf finanziell gesunde Beine zu stellen – wurde nicht nur deutlich verfehlt, sondern die finanzielle Situation hat sich weiter dramatisch verschlechtert. Es wurde versprochen, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) grundlegend zu reformieren und den Kommunen zu neuer Leistungsstärke zu verhelfen. Nach vier Jahren Regierung von RRG sind weitere Kommunen in die Haushaltssicherung bzw. Konsolidierung gerutscht. Viele Kommunen können ohne Bedarfszuweisungen ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen, sogenannte freiwillige Aufgaben sind fast ausgeschlossen.
Damit einhergehend ist das Negativbeispiel wachsender Bürokratie für die Beantragung von Bedarfszuweisungen zu beantragen. Die Vorgängerregierung hat von den betroffenen Kommunen verlangt, 100 % des Landesdurchschnittes der Steuerhebesätze festzusetzen. RRG hat diese Hürde auf 110 % angehoben, sodass die vielen betroffenen Kommunen ihre Steuerhebesätze noch einmal erhöhen mussten. Die Regierung greift somit über die Kommunen in die Taschen der Steuerzahler.
Diese Landesregierung hat das große Glück, in einer Zeit zu regieren, in der es noch nie seit der Wiedervereinigung so viele Steuereinnahmen zu verzeichnen gab. Sie leben sozusagen in Saus und Braus und haben nur ein Problem, was machen wir mit dem vielen Geld? Mit dem Doppelhaushalt 2018/19 wurde das "Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte" Anfang des Jahres 2018 beschlossen.
Hier will die Landesregierung 200 Millionen Euro den Kommunen über ein Investitionsprogramm (Almosen) zur Verfügung stellen. Es wäre zwar nachhaltiger und langfristig besser, man würde die Kommunen generell finanziell so ausstatten, dass sie ihre kommunale Daseinsfürsorge ohne solche Sicherungsprogramme erledigen könnten.
Das gab es unter der Vorgängerregierung auch schon, aber der Landtag hat ein Gesetz zur Verteilung der Gelder beschlossen. Der Verteilerschlüssel ist in Thüringen völlig neu! Mit dem zusätzlichen Investitionspaket des Landes für die Kommunen werden die größeren Orte klar bevorteilt. Sie bekommen das bis zu fünfmal mehr pro Einwohner als die meisten Kleinstädte und Dörfer.
So sollen die kreisfreien Städte nach in diesem Jahr 44,43 Euro pro Einwohner überwiesen bekommen. Bei Mittelzentren wie Gotha oder Apolda sind es 32,98 Euro. Kleinere Städte und Dörfer bekommen nur 11,51 Euro pro Einwohner. Genauso hoch ist der Betrag für die Landkreise. Bei jeder Maßnahme und jedem Gesetz werden größere Kommunen systematisch bevorteilt. Ob es um die Staffelung der Landesgelder geht oder um Investitionen: Kleine Gemeinden bekommen pro Einwohner den Bruchteil dessen, was die Großen erhalten und dieser Bruchteil sinkt.
Statt einer Gebietsreform per Gesetz soll es eine Gebietsreform per Geld geben. Das Kalkül: Sind die Dörfer pleite, fusionieren sie schon von selbst. Doch dieses Ziel rechtfertigt nicht, dass das Land jene Städte und Dörfer, die nicht ins gewollte Raster passen, mit Ansage verarmen lässt.
Ist das schon aktiver Wahlkampf? Für die Landtagswahlen 2019, kaufen der vielen städtischen Wählerstimmen per Gesetz mit Steuergelder. Ein Novum in Thüringen ist die Schaffung einer Zweiklassengesellschaft und stellt eine Diskriminierung der Menschen in kleineren Strukturen dar. Die Missachtung der Arbeit und Leistung in Gemeinden und kleinen Städten, ist die gezielte strategische Destabilisierung und Schwächung des ländlichen Raums.
Durch die willkürliche Verteilung von Steuergeldern zwischen Stadt und Land gelingt es auch, ein Ungleichgewicht zu schaffen bzw. Kluft zu schlagen. Das ist mit Sicherheit Strategie, denn es wird sich keine Stadt beschweren, dass sie gegenüber ihren kleineren Nachbarn klar bevorteilt wird.
Eine große Enttäuschung äußern die Bürgermeister über das Agieren unserer hiesigen Landtagsabgeordneten, die dieses Gesetz der Zweiklassengesellschaft in Thüringen beschlossen haben. Letztendlich wurden sie auch mit den Stimmen der ländlichen Wähler in den Landtag gewählt, um ihre Interessen zu vertreten.
Die Parolen der Landesregierung Stärkung ländlicher Raum werden ad absurdum geführt und sind eine Farce.
Die Bürgermeister können und wollen dieses so nicht hinnehmen und fordern von der Landesregierung einen klaren Kurswechsel im kommunalen Finanzhaushalt. Sie fordern die Versprechungen aus dem Wahlkampf 2014 und die Beendigung der negativen Finanzpolitik gegenüber dem ländlichen Raum.
Autor: redAm 5. April traf sich der Kreisvorstand des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zu seiner Sitzung in Ellrich. Aktuelle Themen waren die freiwilligen Gemeindefusionen im Rahmen der Gebietsreform. Ein weiteres, immer aktuelles, Thema war die Entwicklung der Kommunalfinanzen in Thüringen. Beide Themenschwerpunkte waren im Landeswahlkampf 2014 die dominierenden Inhalte und in der Priorität der Linken an erster Stelle.
Ein gutes Jahr vor den Landtagswahlen im Jahr 2019, fällt das Resümee der Bürgermeister in Nordthüringen zur Umsetzung dieser Wahlschwerpunkte vernichtend schlecht aus. Die wichtige Neustrukturierung Thüringens, die sogenannte Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform, wurde mit Pauken und Trompeten an die Wand gefahren. Bürgermeister sprechen von anfängerhaften und handwerklichen Fehlern. Die schlechte oder gar nicht erst stattgefundene Kommunikation mit den Städten und Gemeinden führte schließlich in dieses Desaster.
Auch das zweite, gesteckte Ziel aus dem Wahlkampf – die Kommunen wieder auf finanziell gesunde Beine zu stellen – wurde nicht nur deutlich verfehlt, sondern die finanzielle Situation hat sich weiter dramatisch verschlechtert. Es wurde versprochen, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) grundlegend zu reformieren und den Kommunen zu neuer Leistungsstärke zu verhelfen. Nach vier Jahren Regierung von RRG sind weitere Kommunen in die Haushaltssicherung bzw. Konsolidierung gerutscht. Viele Kommunen können ohne Bedarfszuweisungen ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen, sogenannte freiwillige Aufgaben sind fast ausgeschlossen.
Damit einhergehend ist das Negativbeispiel wachsender Bürokratie für die Beantragung von Bedarfszuweisungen zu beantragen. Die Vorgängerregierung hat von den betroffenen Kommunen verlangt, 100 % des Landesdurchschnittes der Steuerhebesätze festzusetzen. RRG hat diese Hürde auf 110 % angehoben, sodass die vielen betroffenen Kommunen ihre Steuerhebesätze noch einmal erhöhen mussten. Die Regierung greift somit über die Kommunen in die Taschen der Steuerzahler.
Diese Landesregierung hat das große Glück, in einer Zeit zu regieren, in der es noch nie seit der Wiedervereinigung so viele Steuereinnahmen zu verzeichnen gab. Sie leben sozusagen in Saus und Braus und haben nur ein Problem, was machen wir mit dem vielen Geld? Mit dem Doppelhaushalt 2018/19 wurde das "Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte" Anfang des Jahres 2018 beschlossen.
Hier will die Landesregierung 200 Millionen Euro den Kommunen über ein Investitionsprogramm (Almosen) zur Verfügung stellen. Es wäre zwar nachhaltiger und langfristig besser, man würde die Kommunen generell finanziell so ausstatten, dass sie ihre kommunale Daseinsfürsorge ohne solche Sicherungsprogramme erledigen könnten.
Das gab es unter der Vorgängerregierung auch schon, aber der Landtag hat ein Gesetz zur Verteilung der Gelder beschlossen. Der Verteilerschlüssel ist in Thüringen völlig neu! Mit dem zusätzlichen Investitionspaket des Landes für die Kommunen werden die größeren Orte klar bevorteilt. Sie bekommen das bis zu fünfmal mehr pro Einwohner als die meisten Kleinstädte und Dörfer.
So sollen die kreisfreien Städte nach in diesem Jahr 44,43 Euro pro Einwohner überwiesen bekommen. Bei Mittelzentren wie Gotha oder Apolda sind es 32,98 Euro. Kleinere Städte und Dörfer bekommen nur 11,51 Euro pro Einwohner. Genauso hoch ist der Betrag für die Landkreise. Bei jeder Maßnahme und jedem Gesetz werden größere Kommunen systematisch bevorteilt. Ob es um die Staffelung der Landesgelder geht oder um Investitionen: Kleine Gemeinden bekommen pro Einwohner den Bruchteil dessen, was die Großen erhalten und dieser Bruchteil sinkt.
Statt einer Gebietsreform per Gesetz soll es eine Gebietsreform per Geld geben. Das Kalkül: Sind die Dörfer pleite, fusionieren sie schon von selbst. Doch dieses Ziel rechtfertigt nicht, dass das Land jene Städte und Dörfer, die nicht ins gewollte Raster passen, mit Ansage verarmen lässt.
Ist das schon aktiver Wahlkampf? Für die Landtagswahlen 2019, kaufen der vielen städtischen Wählerstimmen per Gesetz mit Steuergelder. Ein Novum in Thüringen ist die Schaffung einer Zweiklassengesellschaft und stellt eine Diskriminierung der Menschen in kleineren Strukturen dar. Die Missachtung der Arbeit und Leistung in Gemeinden und kleinen Städten, ist die gezielte strategische Destabilisierung und Schwächung des ländlichen Raums.
Durch die willkürliche Verteilung von Steuergeldern zwischen Stadt und Land gelingt es auch, ein Ungleichgewicht zu schaffen bzw. Kluft zu schlagen. Das ist mit Sicherheit Strategie, denn es wird sich keine Stadt beschweren, dass sie gegenüber ihren kleineren Nachbarn klar bevorteilt wird.
Eine große Enttäuschung äußern die Bürgermeister über das Agieren unserer hiesigen Landtagsabgeordneten, die dieses Gesetz der Zweiklassengesellschaft in Thüringen beschlossen haben. Letztendlich wurden sie auch mit den Stimmen der ländlichen Wähler in den Landtag gewählt, um ihre Interessen zu vertreten.
Die Parolen der Landesregierung Stärkung ländlicher Raum werden ad absurdum geführt und sind eine Farce.
Die Bürgermeister können und wollen dieses so nicht hinnehmen und fordern von der Landesregierung einen klaren Kurswechsel im kommunalen Finanzhaushalt. Sie fordern die Versprechungen aus dem Wahlkampf 2014 und die Beendigung der negativen Finanzpolitik gegenüber dem ländlichen Raum.

