eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 16:17 Uhr
05.03.2018
Vortragsreihe in der Ilfelder Neanderklinik

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder das Nachlassen der Kräfte im Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr für sich allein seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten klären kann. In Kooperation mit dem Service-Point des Deutschen Pflegeverbandes e.V. gibt es zu diesem Thema morgen eine Veranstaltung in Ilfeld...

Den eigenen Willen erklären – Für den Fall, dass
man selbst nicht mehr entscheiden kann. Menschen, die wegen einer Behinderung ihre Angelegenheiten
nicht selbst regeln können, werden durch einen gerichtlich bestellten Betreuer unterstützt. Diese Situation der Handlungsunfähigkeit kann auch durch einen Unfall eintreten.

Anzeige symplr (1)
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der betroffenen Person durch eine/n Bevollmächtigte/n besorgt werden können. Was ist zu tun, um möglichst auch dann ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wenn man nicht mehr ansprechbar ist? Wer wird im Ernstfall Entscheidungen für mich treffen, wenn ich nicht mehr in der Lage bin selbst zu entscheiden? Was passiert, wenn ich niemanden bevollmächtigt habe, der meine Angelegenheiten für mich regelt? All dies und noch viele weitere Fragen sollen am 6. März ab 14.30 Uhr in der Cafeteria der Neanderklinik Harzwald GmbH erläutert werden.

Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)