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Fr, 13:24 Uhr
24.08.2001

Plädoyer für Naturschutz

Nordhausen (nnz). Während der heutige Anhörung der Landtagsausschusses für Umwelt und Natur hat auch die Stadt Nordhausen ihren Standpunkt zum weiteren Rohstoffabbau im Südharz vorgetragen. nnz veröffentlicht die Rede des ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Nordhausen, Dr. Klaus Gebhardt.


Als Beigeordneter und somit Vertreter der Stadt Nordhausen möchte ich Ihnen die besondere Verantwortung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer „Kommunalen Planungshoheit“ zu der heute hier diskutierten Problematik erläutern.

Als erstes möchte ich dazu auf die Flächennutzungspläne als Rechtsbedürfnis der Kommunen eingehen. Unter Betrachtung der Grundsätze der Bauleitplanung haben die Stadt Nordhausen sowie die umliegenden Gemeinden auf Beschluss ihrer Gremien sehr frühzeitig Flächennutzungspläne aufgestellt. Nach einer umfangreichen Abwägung der unterschiedlichsten Interessen sowie der erfolgten Anpassung an die Ziele der Raumordnung (Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen) haben die Kommunen nunmehr für ihre jeweiligen Hoheitsgebiete aber auch gebietsübergreifend sehr qualifizierte Flächennutzungspläne sowie Landschaftspläne erarbeitet. Diese stellen eine wichtige Grundlage für die Kommunale Selbstverwaltung dar und wurden als langfristige, planerische Entwicklungsvorstellungen außenwirksam dargestellt und vermittelt.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass mit der Neufassung des Baugesetzbuches durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 neben der Vereinheitlichung des Städtebaurechts die nachhaltige, städtebauliche Entwicklung manifestiert wurde. Insbesondere unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sehen sich die Gemeinden im Nordthüringer Teil des Südharzes in einer besonderen Verantwortung für den Erhalt der in Europa einmaligen Gipskarstlandschaft und die Rohstoffinteressen der Wirtschaft!

Das erklärte Planungsziel der Stadt Nordhausen sowie der Gemeinden Petersdorf, Neustadt, Harzungen, Niedersachswerfen, Ilfeld und Woffleben besteht in der Erhaltung der unverritzten, typischen Gipskarstlandschaft mit seiner besonderen Flora und Fauna sowie deren Nutzung als Erholungsgebiet mit Bedeutung für Naherholung und Fremdenverkehr in Einklang mit den naturschutzfachlichen Belangen.

Diese Ziele der Raumordnung und Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplanes Nordthüringen unterstreichen die herausragende Bedeutung dieses Raumes für die Erholung und den Fremdenverkehr sowie die deutschland- bzw. europaweite geomorphologische und naturschutzfachliche Bedeutung. Durch die genannten Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplanes Nordthüringen wird diesem Raum in Bezug auf die fremdenverkehrlichen Belange, die Erholungsfunktion sowie die besondere Eigenart des Landschaftsraumes (Gipskarstlandschaft) ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit anderen Nutzungsinteressen beigemessen.

Um auch den Rohstoffsicherungsinteressen gerecht zu werden, haben die Stadt Nordhausen und die umliegenden Gemeinden entsprechende Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen in den Flächennutzungsplänen dargestellt und als gewollte, konkrete Planungsziele für den Abbau von Gips, Anhydrit und anderen Bodenschätzen bestimmt. So hat die Stadt Nordhausen auf ihrem Gemarkungsgebiet 240 ha für die Gewinnung von Gips und Anhydrit sowie 650 ha für die Gewinnung von Kies und Ton ausgewiesen. Das entspricht etwa 10 Prozent ihrer Gesamtfläche. Die betroffenen Gemeinden stellen gemäß ihren Flächennutzungsplänen und dem Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen insgesamt 635 ha für die Gewinnung von Gips und Anhydrit zur Verfügung.

Wir sind der Auffassung, dass damit die Rohstoffinteressen der Gipsindustrie in ausreichendem Maß befriedigt wurden. Deshalb sind auch im Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen keine weiteren Bergbauberechtigungen als Vorranggebiete für Rohstoffsicherung und –gewinnung ausgewiesen. Ein über diese dargestellten Flächen hinausgehendes Abbauvorhaben Gips und Anhydrit im Geltungsbereich der Flächennutzungspläne sowie des Regionalen Raumordnungsplanes Nordthüringen wird durch die Stadt und die betroffenen Gemeinden abgelehnt. Wir versichern Ihnen, dass wir alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen werden, sofern diesen Planungen nicht entsprochen wird. Einzelne Unternehmen der Gipsindustrie sind offensichtlich nicht bereit, diese im öffentlichen Interesse stehenden Planungen zu akzeptieren und begehren mit Nachdruck weitere Abbaufelder im Südharzer Gipskarst zur Befriedigung ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere über die Ausweisung der Gebiete für die Gewinnung von Gips und Anhydrit hinausgehende Abbauvorhaben würde die vorgenannten Planungen erheblich beeinträchtigen und einer durchsetzbaren, nachhaltigen Entwicklung der Region auch für die nachfolgenden Generationen entgegenstehen und letztendlich eine Verletzung der Planungshoheit der Kommunen darstellen.

Die außerordentliche Wertigkeit des Landschaftsraumes im Gipskarst ist in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen belegt und in Fachkreisen unumstritten, so dass ich an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen werde. Mit dem Ausgang des Raumordnungsverfahrens „Kuhberg“ wird deutlich, dass der geplante Gipsabbau in diesem Gebiet nicht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Vielmehr soll mit dieser Entscheidung die Entwicklung des Fremdenverkehrs in der Region unter Wahrung der Natur und kulturräumlichen Eigenarten und unter Berücksichtigung der begrenzten Belastbarkeit dieses Naturraumes langfristig gesichert werden.

Das Verfahren hat auch ergeben, dass keine weitere Notwendigkeit für neue Gipsabbauvorhaben im Sinne des öffentlichen Interesses abgeleitet werden können. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens „Kuhberg“ wird von uns ausdrücklich begrüßt und hat zweifellos auch Bedeutung für die raumordnerische Bewertung weiterer begehrter Abbaustandorte in der „Rüdigsdorfer Schweiz“. Damit stellt sich die Frage, inwieweit sich das Oberbergamt an den Ausgang des Raumordnungsverfahrens und die Planungsziele der Kommunen und der Planungsgemeinschaft gebunden fühlt.

Nach wie vor werden für weitere Gebiete außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung verschiedene bergrechtliche Verfahren, so für den „Kuhberg, Winkelberg, Himmelsberg und Günzdorf“ durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass das Land Thüringen die Verantwortung für getroffene Zusagen an einzelne Unternehmen in Verbindung mit bestehenden Rechtspositionen gemäß geltendem Bergrecht übernimmt. Die nach Bergrecht bestehenden Möglichkeiten zur Versagung von Abbauvorhaben sind zu nutzen, da für die konkreten Einzelfälle das öffentliche Interesse den Abbauvorhaben widerspricht. Nur durch eine eindeutige Positionierung gegen weitere Abbauvorhaben im nordthüringischen Teil des Südharzes kann eine Rechts- und damit Planungssicherheit für die betroffenen Kommunen erzielt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie gegenüber der Landesregierung folgende Forderungen geltend zu machen:

1. Die Ziele der Raumordnung sowie der Flächennutzungspläne mit integrierten Landschaftsplänen sind konsequent umzusetzen und dürfen nicht durch separat geführte bergbauliche Genehmigungsverfahren zunichte gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise: Die Durchführung von Raumordnungsverfahren für die Bergwerksfelder „Himmelsberg“ und „Winkelberg“, die Versagung von bergbaulichen Genehmigungen, denen überwiegend öffentliche Interessen entgegenstehen.

2. Die Akzeptanz der naturschutzfachlichen Bedeutung des Gipskarstgürtels als Biotopverbund ist durch die Ausweisung der FFH-Gebiete gemäß FFH-Richtlinie entsprechend der Meldungen der Kommunen an das Land Thüringen im Jahr 2000 zu untersetzen.

3. Das Land Thüringen hat die Verantwortung für Zusagen an die Gipsindustrie zu übernehmen, die mit den rechtlichen Grundlagen der heutigen Raumordnung nicht zu vereinbaren sind.

4. In Bezug auf das Bergwerkseigentum „Günzdorf“ (73 ha) ist zu prüfen, ob das Land Thüringen über die zuständigen Behörden alle Rechtsmittel einsetzt, um den Verkauf des Bergwerkseigentums zu verhindern.

5. Die Festlegungen im Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen zum Bereich Günzdorf waren durch die Planungsgemeinschaft als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft vorgesehen. Warum wurde dieses Nutzungsinteresse geändert (heute „weißer Fleck“) und wer trägt die Verantwortung dafür?

6. Unterstützen Sie die Einleitung eines Strukturwandels im Südharz durch die Förderung der konsequenten Anwendung neuer Verfahren und die verstärkte Substitution von Naturgips durch Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und REA-Gips.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Autor: nnz

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