Sa, 16:09 Uhr
27.01.2018
Flugrecht.de erstreitet Entschädigungszahlung an ein Baby
Baby erhält volle Entschädigung
In einem für Familien wichtigen Urteil wurde nun durch das Amtsgericht Nürnberg entschieden, dass auch Kleinkinder unter zwei Jahren einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder Annullierungen haben können...
Flugrecht-Urteil: Auch Babys unter 2 Jahren können Anspruch auf volle Entschädigung bei Flugverspätungen haben. (Foto: Rafael Benari, 123rf.com)
Das Verbraucherrechte-Portal www.flugrecht.de hatte gegen Vueling geklagt und eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für das Baby gefordert. Nachdem Flugrecht.de die Entschädigung für die Eltern bereits außergerichtlich durchsetzen konnte, verweigerte die Airline die Entschädigung für das mitreisende Baby.
Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, dass Babys unter 2 Jahren kostenlos und generell auf dem Schoß der Eltern reisten und daher keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 hätten. Der Anwendungsbereich der Verordnung sei bei einem solchen kostenlosen Ticket nicht eröffnet.
Dies sah Flugrecht.de – vertreten durch die auf Verbraucherrechte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Kindermann – anders und klagte. Denn das im Optima-Tarif gebuchte Ticket der Familie war mit einem einheitlichen Preis ausgewiesen und auf die Mutter, den Vater und das Baby ausgestellt. In der Preisberechnung des Tickets fand sich als Service-Leistung zudem noch ein Betrag für einen zusätzlichen Sitzplatz.
Dieser Argumentation konnte sich die Fluggesellschaft nicht weiter erwehren und wurde nach Anerkenntnis antragsgemäß vom Amtsgericht Nürnberg zur Zahlung in voller Höhe verurteilt. (Aktenzeichen 15 C 1764/17, Urteil vom 09.01.2018).
Autor: redFlugrecht-Urteil: Auch Babys unter 2 Jahren können Anspruch auf volle Entschädigung bei Flugverspätungen haben. (Foto: Rafael Benari, 123rf.com)
Das Verbraucherrechte-Portal www.flugrecht.de hatte gegen Vueling geklagt und eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für das Baby gefordert. Nachdem Flugrecht.de die Entschädigung für die Eltern bereits außergerichtlich durchsetzen konnte, verweigerte die Airline die Entschädigung für das mitreisende Baby.
Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, dass Babys unter 2 Jahren kostenlos und generell auf dem Schoß der Eltern reisten und daher keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 hätten. Der Anwendungsbereich der Verordnung sei bei einem solchen kostenlosen Ticket nicht eröffnet.
Dies sah Flugrecht.de – vertreten durch die auf Verbraucherrechte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Kindermann – anders und klagte. Denn das im Optima-Tarif gebuchte Ticket der Familie war mit einem einheitlichen Preis ausgewiesen und auf die Mutter, den Vater und das Baby ausgestellt. In der Preisberechnung des Tickets fand sich als Service-Leistung zudem noch ein Betrag für einen zusätzlichen Sitzplatz.
Dieser Argumentation konnte sich die Fluggesellschaft nicht weiter erwehren und wurde nach Anerkenntnis antragsgemäß vom Amtsgericht Nürnberg zur Zahlung in voller Höhe verurteilt. (Aktenzeichen 15 C 1764/17, Urteil vom 09.01.2018).
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