Mi, 11:41 Uhr
08.11.2017
Todesstoß für Tourismus in Kyffhäuserregion und des Vorharzes?
"Natura 2000"
Der jetzige Entwurf für die Natura 2000 Verordnung in Sachsen-Anhalt ist ein massiver Eingriff ausschließlich zu Lasten des Tourismus in der Kyffhäuserregion und den angrenzenden Regionen, darüber waren sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft "Pro Stausee Kelbra" einig...
Diese Interessengemeinschaft besteht derzeit aus Vertretern der Stadt Kelbra, dem Kreisanglerverein Sangerhausen, dem Anglerverein Kelbra, dem Segelclub Kyffhäuser, der Interessengemeinschaft Bungalowdorf Hüfler und anderen Naturfreunden, die sich am Dienstagabend trafen. Das einzige Thema war der Entwurf der Natura 2000 Verordnung.
Das diese FFH-Landesverordnung mit dem vorgesehenen Vogelschutzgebiet in dieser Form der Todesstoß für den Tourismus in der gesamten Region ist, darüber waren sich die Vertreter einig. Unverständnis wurde auch darüber geäußert, das die der Bürgerversammlung in Kelbra und nachfolgenden Beratungen mit Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes SA angesprochenen Probleme nicht in den Verordnungsentwurf eingearbeitet wurden.
Obwohl dies zugesagt wurde. Das ist ein seltsames
Verhalten einer Landesbehörde, zumal die Einspruchsfrist für die Bürger bereits am 4. Dezember 2017 endet. Wenn z.B. in allen FFH-Gebieten, dazu gehört auch das gesamte Biosphärenreservat oder die Helme, alle Veranstaltungen vom März bis 30. Juni verboten werden und danach auf maximal 25 Personen beschränkt sind, ist dies nicht nur am Stausee Kelbra eine unverhältnismäßige Einschränkung von Bürgerrechten und bürgerlichen Freiheiten. Auch das Wege in FFH Gebieten das ganze Jahr nicht mehr verlassen werden dürfen, ist so nicht hinzunehmen.
Dann darf man zum Beispiel im Wald um Stolberg oder auf den Wiesen rund um den Stausee keine Pilze mehr suchen oder nur vom Weg aus in der Helme oder Thyra angeln. Wenn diese vielen Maßnahmen durchgesetzt werden, bedeutet es, dass der Tourismus, der Sport und eine naturbezogene Erholung in der Region stirbt, Arbeitsplätze in der Gastronomie und im Gewerbe vernichtet werden, sowie eine schleichende Entwertung der Grundstücke in der gesamten Region erfolgt.
Sportliche Veranstaltungen, wie Segelregatten, Kinder- und Jugendtrainingslager oder Wanderungen mit mehreren Personen, werden nicht mehr gestattet sein.
Auch das vorzeitige Ablassen der Talsperre Kelbra ab Ende Juli ist nicht zu akzeptieren. Hier versucht man Vögel gegen eine naturbezogene Erholung auszuspielen und gefährdet eine in 50 Jahren gewachsene Kulturlandschaft mit ihrer z.T. einzigartigen Flora und Fauna. Besonders kritisch wird die Sperrung des Rundweges um die Talsperre Kelbra vom 1. September bis 31. Dezember gesehen. Das man hier im vorauseilendem Gehorsam ausgerechnet im Landkreis Mansfeld-Südharz die Verordnung so streng auslegen will, kann niemand verstehen. In den Landkreisen Kyffhäuser und Nordhausen im Naturschutzgebiet ist die Benutzung der Wege gestattet und "Naturschützer" dürfen sogar das ganze Jahr die Wege mit PKW's befahren. Aber vielleicht gibt es am Stausee Kelbra in Sachsen-Anhalt andere Vögel...
Die einzige Möglichkeit, gegen diesen Entwurf der Verordnung vorzugehen, sind zunächst Einsprüche bis zum 4.12.2017 beim Landesverwaltungsamt. Davon sollten viele Bürger, Vereine und die Verwaltungen Gebrauch machen. Die Stadt Kelbra hat Einspruchsformulare vorbereitet. Diese können zu den Öffnungszeiten abgeholt bzw. abgegeben werden. Wenn aber auf den Bürgerwillen vom Landesverwaltungsamt SA verzichtet wird, bleibt nur der Klageweg z.B. durch die Stadt Kelbra, dem Anglerverband und den Sportverbänden.
Autor: redDiese Interessengemeinschaft besteht derzeit aus Vertretern der Stadt Kelbra, dem Kreisanglerverein Sangerhausen, dem Anglerverein Kelbra, dem Segelclub Kyffhäuser, der Interessengemeinschaft Bungalowdorf Hüfler und anderen Naturfreunden, die sich am Dienstagabend trafen. Das einzige Thema war der Entwurf der Natura 2000 Verordnung.
Das diese FFH-Landesverordnung mit dem vorgesehenen Vogelschutzgebiet in dieser Form der Todesstoß für den Tourismus in der gesamten Region ist, darüber waren sich die Vertreter einig. Unverständnis wurde auch darüber geäußert, das die der Bürgerversammlung in Kelbra und nachfolgenden Beratungen mit Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes SA angesprochenen Probleme nicht in den Verordnungsentwurf eingearbeitet wurden.
Obwohl dies zugesagt wurde. Das ist ein seltsames
Verhalten einer Landesbehörde, zumal die Einspruchsfrist für die Bürger bereits am 4. Dezember 2017 endet. Wenn z.B. in allen FFH-Gebieten, dazu gehört auch das gesamte Biosphärenreservat oder die Helme, alle Veranstaltungen vom März bis 30. Juni verboten werden und danach auf maximal 25 Personen beschränkt sind, ist dies nicht nur am Stausee Kelbra eine unverhältnismäßige Einschränkung von Bürgerrechten und bürgerlichen Freiheiten. Auch das Wege in FFH Gebieten das ganze Jahr nicht mehr verlassen werden dürfen, ist so nicht hinzunehmen.
Dann darf man zum Beispiel im Wald um Stolberg oder auf den Wiesen rund um den Stausee keine Pilze mehr suchen oder nur vom Weg aus in der Helme oder Thyra angeln. Wenn diese vielen Maßnahmen durchgesetzt werden, bedeutet es, dass der Tourismus, der Sport und eine naturbezogene Erholung in der Region stirbt, Arbeitsplätze in der Gastronomie und im Gewerbe vernichtet werden, sowie eine schleichende Entwertung der Grundstücke in der gesamten Region erfolgt.
Sportliche Veranstaltungen, wie Segelregatten, Kinder- und Jugendtrainingslager oder Wanderungen mit mehreren Personen, werden nicht mehr gestattet sein.
Auch das vorzeitige Ablassen der Talsperre Kelbra ab Ende Juli ist nicht zu akzeptieren. Hier versucht man Vögel gegen eine naturbezogene Erholung auszuspielen und gefährdet eine in 50 Jahren gewachsene Kulturlandschaft mit ihrer z.T. einzigartigen Flora und Fauna. Besonders kritisch wird die Sperrung des Rundweges um die Talsperre Kelbra vom 1. September bis 31. Dezember gesehen. Das man hier im vorauseilendem Gehorsam ausgerechnet im Landkreis Mansfeld-Südharz die Verordnung so streng auslegen will, kann niemand verstehen. In den Landkreisen Kyffhäuser und Nordhausen im Naturschutzgebiet ist die Benutzung der Wege gestattet und "Naturschützer" dürfen sogar das ganze Jahr die Wege mit PKW's befahren. Aber vielleicht gibt es am Stausee Kelbra in Sachsen-Anhalt andere Vögel...
Die einzige Möglichkeit, gegen diesen Entwurf der Verordnung vorzugehen, sind zunächst Einsprüche bis zum 4.12.2017 beim Landesverwaltungsamt. Davon sollten viele Bürger, Vereine und die Verwaltungen Gebrauch machen. Die Stadt Kelbra hat Einspruchsformulare vorbereitet. Diese können zu den Öffnungszeiten abgeholt bzw. abgegeben werden. Wenn aber auf den Bürgerwillen vom Landesverwaltungsamt SA verzichtet wird, bleibt nur der Klageweg z.B. durch die Stadt Kelbra, dem Anglerverband und den Sportverbänden.

