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Fr, 12:10 Uhr
14.04.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Der Fahrradrahmen in der Zorge

Ein junger Mann sitzt auf der Anklagebank. Sehr schlank, eher zierlich wirkend. Irgendwie kann er einem Leid tun. Er, Daniel B., sei ledig. Ohne Beruf, habe zwei Kinder. Das eine sei im Heim, das andere bei der Mutter. Er suche Arbeit. Letztmalig beschäftigt sei er 1999 gewesen. Da war er 20...

Angeklagt ist er wegen Fundunterschlagung und Schwarzfahren mit der Straßenbahn. In der Parkallee habe man ihn erwischt. Machte gerade 1,60 Euro.

Dann ist da noch die Sache mit dem Fahrradrahmen. Am Zorgeufer habe er ihn gefunden. Halb lag er im Wasser, halb am Ufer, schilderte er gestenreich. Sein Vergehen, dessen er sich schuldig machte, alles in allem aber ein Peanuts. Mit einer Verwarnung wäre es wohl abgetan, könnte man meinen. Wären da nicht die Vorstrafen: Hehlerei, Diebstahl, Schwarzfahrten. Jugendstrafe, Knast. Die letzte Verurteilung liegt aber schon vier Jahre zurück.

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Das mit dem Fahrradrahmen ist so eine Sache. Einem jungen Mann, der vor Gericht anwesend war, hatte man sein Fahrrad im Bereich Yorckstraße/Bochumer Hof gestohlen, obwohl er es gesichert hatte. Das Sicherungsschloss gewaltsam getrennt. Hochwertig sei das Rad gewesen, so um die 1000 Euro. Der Rahmen fand sich wider. Der Jugendliche erkannte ihn als das Überbleibsel seines Fahrrades.

Den Beschuldigten griff eine Funkstreife der Polizei am 9. Oktober des Vorjahres in der Grimmelallee auf. Dem Alkohol muss D. B. reichlich zugesprochen haben. Er habe wie eine Palme im Wind geschwankt. In den Händen trug er einen Fahrradrahmen. Ja, er sei an diesem Tag voll gewesen, meinte er unumwunden vor Gericht.

Wie schon geschildert, habe er das Stück am Ufer der Zorge gefunden, ließ er die Beamten wissen. Er wolle sich tags darauf erkundigen und klären lassen, woher der Rahmen stamme. „Ich hätte das auch getan, hundertprozentig“, versicherte er dem Richter gegenüber. Er wolle nie mehr in den Knast. Ein Kind habe man ihm weggenommen. Die größte Strafe für ihn sei das gewesen. Er habe seine Lehren gezogen. Endgültig.

Ehrlich wirkten seine Worte. Nicht wie aufgesetzt. Die Lehre aus der Geschichte: Wenn man etwas Brauchbares findet, sollte man sich das nicht gleich aneignen. Wenn er, D. B., künftig wieder ein Fahrrad, ob mit oder ohne Rahmen, irgendwo in der Landschaft finden sollte, ließe er es liegen. Garantiert. Das sei seine Erfahrung aus dieser Angelegenheit, waren die letzten Worte des Angeklagten.

Verurteilt wurde er zu 100 Tagessätzen zu je 25 Euro. Er kann sie auch abarbeiten.
Friedbert Specht
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
14.04.2017, 12:44 Uhr
Ein richtiger dicker Fisch
Wer einmal aus dem Blechnapf isst.......usw.
Da hat man es dem Angeklagten mal so richtig gezeigt.
Einfach einen Fahrradrahmen aus der Zorge gefischt und sich angeeignet.
So etwas muss natürlich hart bestraft werden, denn die vielen Vorstrafen lassen darauf schließen, dass da noch ein viel größerer krimineller Hintergrund sein könnte.
Dann hat der Langzeitarbeitslose es noch gewagt, sich ohne Zustimmung der Oberen zu betrinken.
Wie eine Palme ist er durch die Stadt gelaufen.
Allein das ist in der BRD schon eine Strafe wert?
Wo ist die Freiheit von 1989 geblieben?
Wer wagt es da noch, ungefragt in der Öffentlichkeit einen Darmwind auf die Reise zu schicken?
Letzteres ist wohl bestimmt schon ein Fall für den Staatsschutz?
Einen der sowieso nichts hat, noch zu Tagessätzen zu verdonnern.
Aber abarbeiten darf der Angeklagte wenigstens seine schwere Schuld.
Die BRD Justiz ist an Großzügigkeit nicht mehr zu überbieten.
Hans Dittmar
14.04.2017, 13:15 Uhr
Junger Mann? Unschuldig?
Der Beitrag ist aber lustig geschrieben. Junger Mann .... Seit 1999 ohne Arbeit.... Damals war er 20.
Der Kerl ist 38 Jahre. Arbeitsscheu faul und vor allem kriminell. Solche Subjekte gehören dauerhaft weggesperrt. ER Ist kein Opfer! Er ist Täter.
Wolfi65
14.04.2017, 13:18 Uhr
Nachtrag vom Vortrag
Ich habe diese elendige Schwarzfahrt über die 1,60 Euro des Delinquenten unterschlagen.
In Anbetracht der schwierigen Lage der Verkehrsbetriebe Nordhausen ist das nicht wieder gutzumachen.
Trotzdem will mir die Geldstrafe über 2.500 Euro nicht so recht einleuchten, da der Angeklagte wohl 2500 Euro auf einen Haufen nur durch Fotos usw. kennen wird.
Ein wares armes Schw... hat es wieder getroffen, während die Wirtschaftsverbrecher Schäden in Millionenhöhe erzeugen.
Sinz2000
15.04.2017, 00:23 Uhr
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