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Mo, 09:26 Uhr
27.03.2017
Anklage wegen Totschlags erhoben

Tödlicher Streit mit Mieter

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Nordthüringen Anklage zu dem Landgericht Mühlhausen erhoben. Er hat sich wegen vollendetem und versuchtem Totschlag zu verantworten...


Der Getötete und dessen schwer verletzte Ehefrau hatten dem Angeklagten in ihrem Wohnhaus in Wernrode eine Wohnung vermietet.

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Wegen säumiger Mietzahlungen und einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung war es zwischen dem Angeklagten und dem Vermieterehepaar zum Streit gekommen. Am 6. September wechselten die Vermieter daher das Schloss zu der Wohnung des Angeklagten aus.

Mit der nunmehr verschlossenen Wohnungstür konfrontiert, brach der erheblich alkoholisierte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 7. September die Wohnungstür auf. Das Vermieterehepaar begab sich daraufhin zu dessen Wohnung, um ihm die Kündigung zu übergeben.

An der Wohnungstür entwickelte sich ein heftiger Streit. Der Angeklagte soll sich schließlich mit einem großen Fleischermesser bewaffnet und den Vermieter angegriffen haben. Der später Getötete wurde zunächst verletzt und versuchte zu flüchten. Während der AngeKlagte ihm nachlief, traf er auf dessen 37 Jahre alte Ehefrau.

Völlig unvermittelt soll der Angeklagte ihr eine tiefe Stichverletzung in den Bauchraum versetzt haben. Anschließend verfolgte er deren Ehemann bis vor das Wohnhaus. Dort soll der Angeklagte den zu Boden gestürzten Mann mit dem Messer in den Rücken gesto­chen haben. Der 42 Jahre alte Mann verstarb an dieser Verletzung. Seine Ehefrau erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum. Sie musste durch eine Notoperation versorgt werden.

Der Angeklagte soll den Tod seiner Opfer zumindest in Kauf genommen haben. Ihm wird daher Totschlag und versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlet­zung vorgeworfen. Aufgrund seiner alkoholischen Beeinträchtigung war seine Steuerungsfähigkeit vermutlich erheblich eingeschränkt.

Weitere Aufklärung wird die Hauptverhandlung ergeben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt. Er ist bereits mehrfach, auch wegen Körperverletzungsdelikten, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist ledig und war zum Tatzeitpunkt als Koch beschäftigt.
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
27.03.2017, 10:23 Uhr
Wegen säumiger Mietzahlungen ausgesperrt
Ob das so rechtens war, bei einen noch gültigen Mietvertrages einfach den Mieter durch auswechseln des Schlosses zur Wohnung auszusperren, bleibt auch wohl das Geheimnis des oder der Getöteten.

Auch das Eskalieren lassens der Situation der Lage ist wohl dem Vermieterpaar zuzuschreiben. Selbstverständlich kann man in Endkonsequenz niemanden abstechen, wenn keine Notwehrlage und dgl. vorliegt.
free Gigi
27.03.2017, 10:33 Uhr
und nu?
was wird den Täter aufgrund seiner "eingeschränkten Schuldfähigkeit" wohl erwarten?
Wie geht es der Ehefrau des Opfers?

schrecklich & grauenhaft!!!
Fischkopf
27.03.2017, 15:48 Uhr
Räumungsklage
@ Wolfi

Wenn ich mich nicht irre und an den Artikel so zurück denke, dann hatte der " Mieter " schon eine Räumungsklage am Hals, die er nicht eingehalten hatte.
Also wäre es rechtens, das Schloss auszutauschen.
Ich kann mich aber auch irren.
Mueller13
27.03.2017, 18:14 Uhr
@ Wolfi65 - nicht wirklich?
Sie versuchen nicht gerade Verständnis für diese Tat einzuwerben?

Es ist völlig irre, dem Vermieterehepaar die Schuld für die Eskalation zuschieben zu wollen.
Die Vermieter haben keine Miete erhalten und der Mörder hat die Wohnung nicht ordnungsgemäß genutzt (sprich: er hat sie abgewirtschaftet).
Die Bank fragt den Vermieter nicht, wie er den Kredit bedient (den er aufgenommen hat, um die Wohnung für den Mörder zu erstellen) und wenn er dann noch zusehen muss, wie die Wohnung zerschliessen wird, kann ich jeden verstehen, der das Schloss austauscht.
Wie würden Sie denn reagieren, wenn wir Ihnen Ihr Auto wegnehmen (dass Sie noch abbezahlen), es benutzen würden und ab und an noch ein paar Dellen hinzufügen und den Innenraum regelmässig verdrecken? Ja, dass ist keine tolle Vorstellung oder?
Waldemar Ceckorr
27.03.2017, 18:51 Uhr
@müller13,
leider ist man in deutschland so besch... dran.
wenn ich wohnraum hätte, ich würde ihn leer stehen lassen.
als vermieter bist du immer der darmausgang.
beispiele gibt's genug.

der waldi
Wolfi65
27.03.2017, 19:30 Uhr
@Mueller13
Es lief wohl eine Räumungsklage. Über den Erfolg entscheidet das Gericht. Bei einer für den Vermieter positiven Entscheidung/Beschluss kommt die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher mit nachfolgender Schlüsselübergabe an den Vermieter. So läuft das und nicht einfach das Schloss auswechseln. Geht nicht anders. @Mueller13. Wer es sich leisten kann, den Immobilien Besitz einfach leer stehen lassen. Bloß dann kommt keine Kohle herein. Aber Schäden durch Mietnomaden gibt es nicht. Und Messer im Herz auch nicht.
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