Mo, 09:26 Uhr
27.03.2017
Anklage wegen Totschlags erhoben
Tödlicher Streit mit Mieter
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Nordthüringen Anklage zu dem Landgericht Mühlhausen erhoben. Er hat sich wegen vollendetem und versuchtem Totschlag zu verantworten...
Der Getötete und dessen schwer verletzte Ehefrau hatten dem Angeklagten in ihrem Wohnhaus in Wernrode eine Wohnung vermietet.
Wegen säumiger Mietzahlungen und einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung war es zwischen dem Angeklagten und dem Vermieterehepaar zum Streit gekommen. Am 6. September wechselten die Vermieter daher das Schloss zu der Wohnung des Angeklagten aus.
Mit der nunmehr verschlossenen Wohnungstür konfrontiert, brach der erheblich alkoholisierte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 7. September die Wohnungstür auf. Das Vermieterehepaar begab sich daraufhin zu dessen Wohnung, um ihm die Kündigung zu übergeben.
An der Wohnungstür entwickelte sich ein heftiger Streit. Der Angeklagte soll sich schließlich mit einem großen Fleischermesser bewaffnet und den Vermieter angegriffen haben. Der später Getötete wurde zunächst verletzt und versuchte zu flüchten. Während der AngeKlagte ihm nachlief, traf er auf dessen 37 Jahre alte Ehefrau.
Völlig unvermittelt soll der Angeklagte ihr eine tiefe Stichverletzung in den Bauchraum versetzt haben. Anschließend verfolgte er deren Ehemann bis vor das Wohnhaus. Dort soll der Angeklagte den zu Boden gestürzten Mann mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Der 42 Jahre alte Mann verstarb an dieser Verletzung. Seine Ehefrau erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum. Sie musste durch eine Notoperation versorgt werden.
Der Angeklagte soll den Tod seiner Opfer zumindest in Kauf genommen haben. Ihm wird daher Totschlag und versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund seiner alkoholischen Beeinträchtigung war seine Steuerungsfähigkeit vermutlich erheblich eingeschränkt.
Weitere Aufklärung wird die Hauptverhandlung ergeben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt. Er ist bereits mehrfach, auch wegen Körperverletzungsdelikten, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist ledig und war zum Tatzeitpunkt als Koch beschäftigt.
Autor: redDer Getötete und dessen schwer verletzte Ehefrau hatten dem Angeklagten in ihrem Wohnhaus in Wernrode eine Wohnung vermietet.
Wegen säumiger Mietzahlungen und einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung war es zwischen dem Angeklagten und dem Vermieterehepaar zum Streit gekommen. Am 6. September wechselten die Vermieter daher das Schloss zu der Wohnung des Angeklagten aus.
Mit der nunmehr verschlossenen Wohnungstür konfrontiert, brach der erheblich alkoholisierte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 7. September die Wohnungstür auf. Das Vermieterehepaar begab sich daraufhin zu dessen Wohnung, um ihm die Kündigung zu übergeben.
An der Wohnungstür entwickelte sich ein heftiger Streit. Der Angeklagte soll sich schließlich mit einem großen Fleischermesser bewaffnet und den Vermieter angegriffen haben. Der später Getötete wurde zunächst verletzt und versuchte zu flüchten. Während der AngeKlagte ihm nachlief, traf er auf dessen 37 Jahre alte Ehefrau.
Völlig unvermittelt soll der Angeklagte ihr eine tiefe Stichverletzung in den Bauchraum versetzt haben. Anschließend verfolgte er deren Ehemann bis vor das Wohnhaus. Dort soll der Angeklagte den zu Boden gestürzten Mann mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Der 42 Jahre alte Mann verstarb an dieser Verletzung. Seine Ehefrau erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum. Sie musste durch eine Notoperation versorgt werden.
Der Angeklagte soll den Tod seiner Opfer zumindest in Kauf genommen haben. Ihm wird daher Totschlag und versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund seiner alkoholischen Beeinträchtigung war seine Steuerungsfähigkeit vermutlich erheblich eingeschränkt.
Weitere Aufklärung wird die Hauptverhandlung ergeben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt. Er ist bereits mehrfach, auch wegen Körperverletzungsdelikten, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist ledig und war zum Tatzeitpunkt als Koch beschäftigt.

