Mi, 15:48 Uhr
08.03.2017
Thüringer Bürgerbeauftragter
Tätigkeitsbericht übergeben
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 an den Präsidenten des Thüringer Landtags, Christian Carius, überreicht. Und das steht unter anderem drin...
Im Jahr 2016 sind beim Bürgerbeauftragten 744 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Wie in den Vorjahren ist dies wiederum ein Anstieg der Fallzahlen. Mehr als 60 Prozent der Anliegen wurden im Rahmen der Sprechtage oder per Telefon mündlich vorgetragen. Daneben wird die in 2016 neu eröffnete Möglichkeit, Anliegen über die Homepage des Bürgerbeauftragten vorzubringen, zunehmend genutzt.
Bei den in 2016 neu eingegangenen Anliegen haben die Anliegen aus dem Sachgebiet Ordnungsrecht/Inneres/Verwaltung (184, entspricht 24,7%) deutlich zugenommen und sind mit den Fallzahlen aus dem Sachgebiet Soziales (181) faktisch gleichgezogen. Zu dem Sachgebiet zählen die Themenfelder Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr (27,2%), Inneres und Justiz (34,2%), Verwaltung (33,2%) sowie Staatsangehörigkeit und Ausländerwesen (5,4%).
24,3 Prozent aller Neueingänge betrafen Soziale Angelegenheiten. Hier sind Fälle aus den Themenfeldern SGB II (sogenanntes Hartz IV), Grundsicherung im Alter, Gesundheit, Behinderung sowie Probleme mit Krankenkassen oder bei Erwerbsminderung gezählt.
749 Anliegen wurden in 2016 abgeschlossen. Bei 15,6 Prozent der abgeschlossenen Fälle konnte der Bürgerbeauftragte dem Anliegen tatsächlich abhelfen.
Hinzu kommen 27,2 Prozent, bei denen die erfragte Information gegeben werden konnte. Bei 17 Prozent der Fälle wurde die Angelegenheit an die zuständige Stelle direkt weitergeleitet (8,5 Prozent) bzw. der Bürger an die zuständige Stelle verwiesen (8,5 Prozent). Somit haben in mehr als 60 Prozent der Anliegen die Menschen unmittelbar die erwartete Unterstützung und Hilfe erfahren. Bei 32,8 Prozent der Anliegen konnte der Bürgerbeauftragte dem Problem nicht unmittelbar abhelfen. Er prüfte aber den Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern das Handeln der Verwaltung.
Dr. Kurt Herzberg zog anlässlich der Übergabe an den Landtagspräsidenten folgendes Fazit: Ob bei der Aufnahme eines Anliegens oder bei der Bearbeitung - die unzähligen direkte Gesprächskontakte mit den Bürgerinnen und Bürgern machen deutlich, dass der Dialog zwischen staatlicher Verwaltung und den Menschen extrem wichtig ist.
Zu meinen Erfahrungen gehört aber auch: In den vergangenen Jahren ist der Ton rauer geworden. Ansprüche und Kritik werden von den Bürgerinnen und Bürger härter formuliert. Das Verständnis für Zusammenhänge und Regeln nimmt ab. Das Vertrauen in Verfahren und Entscheidungen sowie in die (oft namenlos) Handelnden schwindet. Das alles macht den Dialog nicht einfacher, aber umso dringlicher. Auch wenn sich das Gespräch um Arbeitslosengeld, Baugenehmigungen, Immissionsschutz oder die Rente dreht, so geht es oft in einem tieferen Sinn um das Verstehen und die Akzeptanz von Demokratie und Rechtsstaat.
Auch wenn die Themen so unterschiedlich und bunt sind wie das Leben, auch wenn die Anliegen individuell und je eigen die Rat- und Hilfesuchenden betroffen machen, so gibt es dennoch gemeinsame Linien, die im Berichtsjahr sichtbar geworden sind: Die Suche nach sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe ist eine Grunddimension, die wohl den meisten Anliegen zugrunde liegt. Daneben kommt in vielen Anliegen der Wunsch zum Ausdruck, der Bürgerbeauftragte möge das, was die Betroffenen im Gegenüber zur Verwaltung erleben bzw. erlebt haben, unabhängig prüfen und bewerten. Bürgerinnen und Bürger erwarteten schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Suche nach einer akzeptierbaren Lösung. Und schließlich ging es oft genug einfach nur darum, das Behördenhandeln zu verstehen, um es nachvollziehen und schließlich auch akzeptieren zu können.
Im Tätigkeitsbericht werden neben der Statistik auch konkrete Einzelfälle vorgestellt: Hier sind Beispiele zu finden, in denen der Bürgerbeauftragte und eine Ausländerbehörde die Odyssee um den Erhalt eines Visums für den Ehegattennachzug zwecks Familienzusammenführung zu einem guten Ende brachten (vgl. S. 79) oder der Bürgerbeauftragte trotz verhärteter Fronten zwischen Straßenbaulastträger und uneinsichtigen Anliegern (vgl. S. 83) durch Informationen vermitteln konnte. Den Bürgerbeauftragten beschäftigen aber auch immer wieder Anliegen, die belegen, dass ein formelles, im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz niedergelegtes Beanstandungsrecht des Bürgerbeauftragten dazu beitragen könnte, Fälle noch effektiver und schneller zu klären, da Verwaltungen sensibler reagieren würden (vgl. S.48).
Schließlich werden im Bericht auch Problemfelder benannt und Anregungen an die Politik formuliert. So hat Dr. Kurt Herzberg gemeinsam mit seinen Amtskollegen in der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten umfangreiche Vorschläge im Rahmen der Novellierung des SGB II eingebracht (vgl. S.105-115). Außerdem zeigt er eine Regelungslücke bei der sogenannten Mütterrente auf, die Eltern betrifft, die ihr Kind adoptiert haben (vgl. S. 115). Schließlich werden Probleme bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente geschildert, die sich aus den oftmals langen Verfahrenszeiten beim Sozialgericht ergeben können (vgl. S.118ff).
Bei der Übergabe des Jahresberichts machte Dr. Herzberg schließlich auch auf eine aktuelle Entwicklung aufmerksam: Zunehmend beschäftigt mich das Thema Schule: Ich beobachte, dass Eltern keine Geduld mehr aufbringen und sich mit den Situationen an den Schulen nicht mehr einfach abfinden. Bei den Beispielen geht es nicht mehr um überschaubare Stundenausfälle, sondern um den Ausfall von Fächern über ein oder z.T. sogar mehrere Schuljahre hinweg, weil Lehrkräfte fehlen. Eltern kämpfen darum, dass für ihre Kinder in ausreichendem Maß Schule stattfindet. Besonders dramatisch wird es, wenn Kinder mit Handicap besondere Aufmerksamkeit und Betreuung brauchen. Ich nehme wahr, dass beim Thema differenzierender Unterricht und auch beim Thema Inklusion die Eltern, Schüler und die Lehrenden gleichermaßen überfordert sind und dass sie sich auch gegenseitig überfordern. Hier braucht es dringend erfahrbare Verbesserungen. Über die konkreten Wege dazu wird politisch ja bereits intensiv diskutiert.
Herzberg weiter: Die Institution des Bürgerbeauftragten in Thüringen feierte im Berichtsjahr ihr 15jähriges Bestehen. Sie hat sich seit ihrem Bestehen zu einer wichtigen Dialog-Instanz für die Bürgerin-nen und Bürger entwickelt, die Probleme mit Verwaltung und Behörden haben. Der Bürgerbeauftragte lotst im Behördendschungel, gibt Informationen, prüft unabhängig Verwaltungshandeln, erklärt es den Betroffenen und vermittelt - wenn möglich - einvernehmliche Lösungen. Damit trägt der Bürgerbeauftragte zu mehr Akzeptanz behördlicher Arbeit bei und stärkt auf diese Weise das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.
Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgerinnen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen unmittelbar schriftlich oder mündlich an den Bürgerbeauftragten zu wen-den. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Den kompletten Bericht finden Sie hier zum Download.
Autor: redIm Jahr 2016 sind beim Bürgerbeauftragten 744 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Wie in den Vorjahren ist dies wiederum ein Anstieg der Fallzahlen. Mehr als 60 Prozent der Anliegen wurden im Rahmen der Sprechtage oder per Telefon mündlich vorgetragen. Daneben wird die in 2016 neu eröffnete Möglichkeit, Anliegen über die Homepage des Bürgerbeauftragten vorzubringen, zunehmend genutzt.
Bei den in 2016 neu eingegangenen Anliegen haben die Anliegen aus dem Sachgebiet Ordnungsrecht/Inneres/Verwaltung (184, entspricht 24,7%) deutlich zugenommen und sind mit den Fallzahlen aus dem Sachgebiet Soziales (181) faktisch gleichgezogen. Zu dem Sachgebiet zählen die Themenfelder Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr (27,2%), Inneres und Justiz (34,2%), Verwaltung (33,2%) sowie Staatsangehörigkeit und Ausländerwesen (5,4%).
24,3 Prozent aller Neueingänge betrafen Soziale Angelegenheiten. Hier sind Fälle aus den Themenfeldern SGB II (sogenanntes Hartz IV), Grundsicherung im Alter, Gesundheit, Behinderung sowie Probleme mit Krankenkassen oder bei Erwerbsminderung gezählt.
749 Anliegen wurden in 2016 abgeschlossen. Bei 15,6 Prozent der abgeschlossenen Fälle konnte der Bürgerbeauftragte dem Anliegen tatsächlich abhelfen.
Hinzu kommen 27,2 Prozent, bei denen die erfragte Information gegeben werden konnte. Bei 17 Prozent der Fälle wurde die Angelegenheit an die zuständige Stelle direkt weitergeleitet (8,5 Prozent) bzw. der Bürger an die zuständige Stelle verwiesen (8,5 Prozent). Somit haben in mehr als 60 Prozent der Anliegen die Menschen unmittelbar die erwartete Unterstützung und Hilfe erfahren. Bei 32,8 Prozent der Anliegen konnte der Bürgerbeauftragte dem Problem nicht unmittelbar abhelfen. Er prüfte aber den Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern das Handeln der Verwaltung.
Dr. Kurt Herzberg zog anlässlich der Übergabe an den Landtagspräsidenten folgendes Fazit: Ob bei der Aufnahme eines Anliegens oder bei der Bearbeitung - die unzähligen direkte Gesprächskontakte mit den Bürgerinnen und Bürgern machen deutlich, dass der Dialog zwischen staatlicher Verwaltung und den Menschen extrem wichtig ist.
Zu meinen Erfahrungen gehört aber auch: In den vergangenen Jahren ist der Ton rauer geworden. Ansprüche und Kritik werden von den Bürgerinnen und Bürger härter formuliert. Das Verständnis für Zusammenhänge und Regeln nimmt ab. Das Vertrauen in Verfahren und Entscheidungen sowie in die (oft namenlos) Handelnden schwindet. Das alles macht den Dialog nicht einfacher, aber umso dringlicher. Auch wenn sich das Gespräch um Arbeitslosengeld, Baugenehmigungen, Immissionsschutz oder die Rente dreht, so geht es oft in einem tieferen Sinn um das Verstehen und die Akzeptanz von Demokratie und Rechtsstaat.
Auch wenn die Themen so unterschiedlich und bunt sind wie das Leben, auch wenn die Anliegen individuell und je eigen die Rat- und Hilfesuchenden betroffen machen, so gibt es dennoch gemeinsame Linien, die im Berichtsjahr sichtbar geworden sind: Die Suche nach sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe ist eine Grunddimension, die wohl den meisten Anliegen zugrunde liegt. Daneben kommt in vielen Anliegen der Wunsch zum Ausdruck, der Bürgerbeauftragte möge das, was die Betroffenen im Gegenüber zur Verwaltung erleben bzw. erlebt haben, unabhängig prüfen und bewerten. Bürgerinnen und Bürger erwarteten schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Suche nach einer akzeptierbaren Lösung. Und schließlich ging es oft genug einfach nur darum, das Behördenhandeln zu verstehen, um es nachvollziehen und schließlich auch akzeptieren zu können.
Im Tätigkeitsbericht werden neben der Statistik auch konkrete Einzelfälle vorgestellt: Hier sind Beispiele zu finden, in denen der Bürgerbeauftragte und eine Ausländerbehörde die Odyssee um den Erhalt eines Visums für den Ehegattennachzug zwecks Familienzusammenführung zu einem guten Ende brachten (vgl. S. 79) oder der Bürgerbeauftragte trotz verhärteter Fronten zwischen Straßenbaulastträger und uneinsichtigen Anliegern (vgl. S. 83) durch Informationen vermitteln konnte. Den Bürgerbeauftragten beschäftigen aber auch immer wieder Anliegen, die belegen, dass ein formelles, im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz niedergelegtes Beanstandungsrecht des Bürgerbeauftragten dazu beitragen könnte, Fälle noch effektiver und schneller zu klären, da Verwaltungen sensibler reagieren würden (vgl. S.48).
Schließlich werden im Bericht auch Problemfelder benannt und Anregungen an die Politik formuliert. So hat Dr. Kurt Herzberg gemeinsam mit seinen Amtskollegen in der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten umfangreiche Vorschläge im Rahmen der Novellierung des SGB II eingebracht (vgl. S.105-115). Außerdem zeigt er eine Regelungslücke bei der sogenannten Mütterrente auf, die Eltern betrifft, die ihr Kind adoptiert haben (vgl. S. 115). Schließlich werden Probleme bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente geschildert, die sich aus den oftmals langen Verfahrenszeiten beim Sozialgericht ergeben können (vgl. S.118ff).
Bei der Übergabe des Jahresberichts machte Dr. Herzberg schließlich auch auf eine aktuelle Entwicklung aufmerksam: Zunehmend beschäftigt mich das Thema Schule: Ich beobachte, dass Eltern keine Geduld mehr aufbringen und sich mit den Situationen an den Schulen nicht mehr einfach abfinden. Bei den Beispielen geht es nicht mehr um überschaubare Stundenausfälle, sondern um den Ausfall von Fächern über ein oder z.T. sogar mehrere Schuljahre hinweg, weil Lehrkräfte fehlen. Eltern kämpfen darum, dass für ihre Kinder in ausreichendem Maß Schule stattfindet. Besonders dramatisch wird es, wenn Kinder mit Handicap besondere Aufmerksamkeit und Betreuung brauchen. Ich nehme wahr, dass beim Thema differenzierender Unterricht und auch beim Thema Inklusion die Eltern, Schüler und die Lehrenden gleichermaßen überfordert sind und dass sie sich auch gegenseitig überfordern. Hier braucht es dringend erfahrbare Verbesserungen. Über die konkreten Wege dazu wird politisch ja bereits intensiv diskutiert.
Herzberg weiter: Die Institution des Bürgerbeauftragten in Thüringen feierte im Berichtsjahr ihr 15jähriges Bestehen. Sie hat sich seit ihrem Bestehen zu einer wichtigen Dialog-Instanz für die Bürgerin-nen und Bürger entwickelt, die Probleme mit Verwaltung und Behörden haben. Der Bürgerbeauftragte lotst im Behördendschungel, gibt Informationen, prüft unabhängig Verwaltungshandeln, erklärt es den Betroffenen und vermittelt - wenn möglich - einvernehmliche Lösungen. Damit trägt der Bürgerbeauftragte zu mehr Akzeptanz behördlicher Arbeit bei und stärkt auf diese Weise das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.
Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgerinnen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen unmittelbar schriftlich oder mündlich an den Bürgerbeauftragten zu wen-den. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Den kompletten Bericht finden Sie hier zum Download.

