Mi, 10:30 Uhr
08.03.2017
Fatale Folgen
Kreistag lehnt Beschwerde ab
Im letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung des Kreistages sollte der Landrat ermächtigt werden, eine Beschwerde einzulegen. Das lehnte die Mehrheit des Kreistages jedoch ab. Mit Folgen für die Kreisverwaltung...
Zur Vorgeschichte: Über den Ausgang der Klage der Stadt Bleicherode gegen den Kreis- und Schulumlagenbescheid aus dem Jahr 2007 hatte die nnz mehrfach und ausführlich berichtet. Das Oberverwaltungsgericht hatte für sein Urteil eine Revision des Kläger (Landkreis) nicht zugelassen, wohl aber die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diese Nichtzulassung eingeräumt. Und diese Beschwerde hat der Kreistag ab Abend mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Das hat Folgen, auf die Landrat Matthias Jendricke in der Begründung für seinen Beschlussvorschlag aufmerksam machte: "Der Landkreis wäre im Fall des Eintritts der Rechtskraft des Urteils verpflichtet, zunächst die durch die Stadt Bleicherode gezahlte Kreisumlage (rund 1,5 Millionen Euro) sofort zurückzuzahlen, ohne den Weg zu kennen, wie die Umlageerhebung für das Jahr 2007 zu korrigieren ist, wie genau die Beteiligung der Gemeinden zu erfolgen hat und wo die Grenze der finanziellen Mindestausstattung nun liegt. Entsprechendes würde auch für alle anderen anhängigen Verfahren zu prüfen sein, woraus noch nicht absehbare finanzielle Belastungen für den Landkreis resultieren würden."
Die beziffert der Landrat im Gespräch mit der nnz - grob geschätzt - auf etwa 20 Millionen Euro, denn letztlich sind noch über 40 Verfahren oder Widersprüche gegen gegen Kreisumlagebescheide aus den Kommunen seit dem Jahr 2007 anhängig.
Die 20 Millionen Euro müsste sich der Landkreis nun beim Land erbetteln, denn einen Schadensersatzanspruch können die Kreisverwalter nun vermutlich nicht mehr aufmachen. Dem vollständigen Ausschöpfen des Rechtsweges sei durch den gestrigen Beschluss ein Riegel vorgeschoben worden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redZur Vorgeschichte: Über den Ausgang der Klage der Stadt Bleicherode gegen den Kreis- und Schulumlagenbescheid aus dem Jahr 2007 hatte die nnz mehrfach und ausführlich berichtet. Das Oberverwaltungsgericht hatte für sein Urteil eine Revision des Kläger (Landkreis) nicht zugelassen, wohl aber die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diese Nichtzulassung eingeräumt. Und diese Beschwerde hat der Kreistag ab Abend mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Das hat Folgen, auf die Landrat Matthias Jendricke in der Begründung für seinen Beschlussvorschlag aufmerksam machte: "Der Landkreis wäre im Fall des Eintritts der Rechtskraft des Urteils verpflichtet, zunächst die durch die Stadt Bleicherode gezahlte Kreisumlage (rund 1,5 Millionen Euro) sofort zurückzuzahlen, ohne den Weg zu kennen, wie die Umlageerhebung für das Jahr 2007 zu korrigieren ist, wie genau die Beteiligung der Gemeinden zu erfolgen hat und wo die Grenze der finanziellen Mindestausstattung nun liegt. Entsprechendes würde auch für alle anderen anhängigen Verfahren zu prüfen sein, woraus noch nicht absehbare finanzielle Belastungen für den Landkreis resultieren würden."
Die beziffert der Landrat im Gespräch mit der nnz - grob geschätzt - auf etwa 20 Millionen Euro, denn letztlich sind noch über 40 Verfahren oder Widersprüche gegen gegen Kreisumlagebescheide aus den Kommunen seit dem Jahr 2007 anhängig.
Die 20 Millionen Euro müsste sich der Landkreis nun beim Land erbetteln, denn einen Schadensersatzanspruch können die Kreisverwalter nun vermutlich nicht mehr aufmachen. Dem vollständigen Ausschöpfen des Rechtsweges sei durch den gestrigen Beschluss ein Riegel vorgeschoben worden.
Peter-Stefan Greiner

