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Do, 08:56 Uhr
12.01.2017
Inklusion?

Förderzentren müssen erhalten bleiben

In der jüngsten Sitzung Anfang Januar diskutierten die Mitglieder des Kreisfachausschusses Bildung der CDU intensiv die derzeit bekannten Informationen zum Schwerpunktbereich Inklusion im geplanten neuen Thüringer Schulgesetz, das die Landesregierung in naher Zukunft erlassen möchte...


Die Anwesenden waren sich einig, dass die Teilhabe von Menschen mit Benachteiligungen am Bildungsprozess in vollem Umfang gewährleistet werden muss. Gemeinsames Lernen und Leben sowie eine individuelle Förderung des einzelnen Kindes soll in den Kindertagesstätten und Schulen aller Schularten ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit sein.

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Hierzu muss eine Diagnostik frühzeitig einsetzen, um den Kinder die Chance eines guten Eintritts in die Schule zu ermöglichen und Schwierigkeiten mit entsprechenden Maßnahmen pädagogisch und therapeutisch zeitig entgegenzuwirken (Erhalt der Möglichkeiten der Frühförderung und Arbeit mit Förderschwerpunkten ab Klasse 1). Im Mittelpunkt aller Maßnahmen muss dabei das anvertraute Kind stehen.

Sehr skeptisch betrachteten die Gesprächsteilnehmer die zur Umsetzung eines solch komplexen Vorhabens notwendigen personellen, fachlichen und sächlichen Gelingensvoraussetzungen wie
  • einen auskömmlichen Lehrerbesatz,
  • die Relation von Schülern ( mit und ohne Förderbedarf) - Lehrern- Förderschullehrern/ Sonderpädagogischen Fachkräften
  • die fachliche Qualifizierung
  • die Zusammensetzung und Größe von Klassen mit inklusivem Charakter
  • das Raumangebot
  • den Mangel an entsprechenden Unterrichtsmitteln und Technik
und sorgen sich im Wissen um die aktuellen Bedingungen um das Wohl des Kindes.

Einigkeit herrschte darüber, die Möglichkeit unbedingt zu erhalten, dass Kinder mit allen Förderschwerpunkten ihre Schulzeit auch im geschützten Raum eines entsprechenden Förderzentrums verleben können. Eine große Gefahr für die Entwicklung des Kindes sieht der Ausschuss auch in verordnetem lernzielgleichen Unterrichten von Kindern mit und ohne Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht. Dies steht dem Grundanliegen der Akzeptanz von Individualität absolut entgegen.

Abschließend bekräftigt der Kreisfachausschuss seine klare Befürwortung der gleichberechtigten Teilhabe aller an schulischer Bildung. Diese Aufgabe benötigt Zeit, unbedingte Besonnenheit, Offenheit für Varianten und die ehrliche Einbeziehung aller am Prozess Beteiligten. Die Sicht auf die Vielfalt der Kinder und auf den Einzelnen muss das Tempo und das Ziel des Handelns bestimmen.
Carola Böck – Vorsitzende KFA Bildung/Kultur
Autor: red

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Kommentare
Mueller13
12.01.2017, 23:59 Uhr
Inklusion - eine Todgeburt
Unterhaltet Euch mal mit Lehrern, die das Glück haben mit unbeschulbaren Kindern arbeiten zu dürfen. 50% seiner Kraft muss der Lehrer aufbringen, um die 1-2 "Experten" unter Kontrolle zu halten. Die anderen (normalen) Kinder bleiben dabei sich selbst überlassen. Von einem Unterricht kann keine Rede mehr sein, das ist dann eher eine Aufbewahrung.
Ein Grauen für unsere Gesellschaft und unseren Bildungsstandort.
U. Alukard
13.01.2017, 14:09 Uhr
@Müller13, kann ich voll bestätigen!
Mein Sohn ist in einer Klasse mit vier solchen Kindern, es ist laut, er kann sich nicht konzentrieren und der Krankenstand der Lehrer ist hoch.
Eine Vertretungsreserve gibt es nicht.
Die Direktorin hat aber die Wochenschulstunden verringert und die Stundenpläne verändert!
Wir brauchen mehr Lehrer, ein Lehrer in einer solchen Klasse mit 30 Schülern kann das nicht schaffen!
Beschwerden, auch in EF, sind erfolglos!
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