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Mi, 17:06 Uhr
21.12.2016
Verfahren zum Neubau der Feuerwehr wird verzögert

Vergabeverfahren soll überprüft werden

Der Neubau des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen ist in der Anfangsphase der Gesamtplanung. Und bereits hier gibt es Verzögerungen, ein Termin in dieser Woche musste abgesagt werden...


Seit vergangener Woche liegt der Vergabekammer Thüringen ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren zum Vergabeverfahren „Architekturwettbewerb Neubau Feuerwehrtechnisches Zentrum Nordhausen“ vor.

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Das Nachprüfungsverfahren hat die Städtische Wohnungsbaugesellschaft veranlasst, alle Teilnehmer und Preisrichter des Wettbewerbes davon in Kenntnis zu setzen und das für gestern geplante Rückfragenkolloquium abzusagen. Somit hat es keine Sitzung gegeben.

"Die SWG ist bei einem Vorhaben dieser Größenordnung vergaberechtlich verpflichtet, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Diese öffentlich rechtlichen Verfahren sehen Rechtsmittel vor, die jederzeit in Anspruch genommen werden können. Das Nachprüfungsverfahren wird formaljuristisch bearbeitet, der Vergabekammer wird die Argumentation des Bauherrn vortragen", sagte SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan auf Anfrage.

Hintergrund der beantragten Nachprüfung ist nach nnz-Recherchen, dass die Matrix zur Bewertung der eingereichten Konzepte einseitig ausgerichtet gewesen sein soll. Konkret soll es um die Teilnahme an Wettbewerben gehen. Egal, welche Vorhaben zum Beispiel regionale Architekten erfolgreich umgesetzt haben, sie müssen an einem Wettbewerb teilgenommen haben. Scheinbar sei die Wichtung dieser Komponente zu stark gewesen. Wer nur gute praktische Arbeit abliefere, der sei von vornherein benachteiligt.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
Gudrun1974
21.12.2016, 22:41 Uhr
Sind die verantwortlichen Frauen Klaan und Jutta Krauth feuerwehrkundig?
Da stellt sich die Frage, ob die beiden Frauen Klaan und Krauth wirklich Feuerwehrkundig sind? Das ganze Vorhaben wäre bei Herrn Jendricke in kompetenten Händen. Bis 2018 ist es aber ja nicht mehr lang hin. Dann hat er die Gesamtverantwortung!
strese49
22.12.2016, 07:19 Uhr
Wettbewerb und Sach- und Rechtskunde
@Riese87, hören Sie doch endlich mal auf mit ihren Lobliedern auf diesen Herrn J........., dass ist unerträglich. In dem Artikel geht es um Information wie o.g. Pflichten und Rechte einzuhalten sind. Ob Frau Klaan oder Frau Krauth, so wie Sie es behaupten Feuerwehr kundig sind, spielt überhaupt keine Rolle. Prüfen Sie doch erst einmal ihr eigenes Fachwissen bevor Sie einen Kommentar abgeben.
milfhunter
22.12.2016, 11:56 Uhr
Riese87 hat Recht!
ich sage es zwar nur ungern lieber matthias j. bzw. riese87, aber diesmal haben sie recht! der wortlaut des artikels lässt eindeutig erkennen, dass das nachprüfungsverfahren durch jemanden initiiert wurde, welcher sich bei der ausschreibung benachteiligt gefühlt hatte. hier geht es ausdrücklich nicht um fragen der sicherheit, sondern um den bewerberradius. frau krauth und frau klaan wollen wissen, ob der bau der feuerwache deutschlandweit oder europaweit ausgeschrieben werden sollte? da drängt sich einem die frage auf, warum die stadt nordhausen und die swg erst jetzt damit ankommen? warum werden vergaberechtliche fragen erst geklärt, NACHDEM die ausschreibung stattgefunden hatte? meine vermutung ist, dass hier versucht werden soll, das haar in der suppe zu suchen, um dem landrat ans bein zu pinkeln. ich möchte aber mal die kommentare hier in der nnz lesen, wenn der zuschlag für den bau an eine firma aus spanien oder polen gegangen wäre!
Nordhäuser Freiheit
22.12.2016, 13:15 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Ratsknecht
23.12.2016, 11:22 Uhr
wen wunderts noch?
Aus Pleiten Pech und Pannen bei den letzten Vergaben (Altstadtfest, Rolandfest, Lichterfest .....) nichts gelernt. Wen wundert es da noch wenn agiert wird wie eine Laienschauspieltruppe. Dabei sind doch angeblich immer Fachleute am wirken. Da werden schon mal aus nicht nachvollziehbaren Gründen Bewerber außen vor gelassen und wundert sich wenn diese sich gegen eine solche Behandlung zur Wehr setzen.
Wie das Nachprüfungsverfahren auch ausgehen mag. Ein Ergebnis steht jetzt schon fest. Es kommt zu erheblichen Zeitverzögerung und Kostensteigerungen! Wer wird dafür zur Verantwortung gezogen?
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