Verfahren zum Neubau der Feuerwehr wird verzögert
Vergabeverfahren soll überprüft werden
Mittwoch, 21. Dezember 2016, 17:06 Uhr
Der Neubau des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen ist in der Anfangsphase der Gesamtplanung. Und bereits hier gibt es Verzögerungen, ein Termin in dieser Woche musste abgesagt werden...
Seit vergangener Woche liegt der Vergabekammer Thüringen ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren zum Vergabeverfahren Architekturwettbewerb Neubau Feuerwehrtechnisches Zentrum Nordhausen vor.
Das Nachprüfungsverfahren hat die Städtische Wohnungsbaugesellschaft veranlasst, alle Teilnehmer und Preisrichter des Wettbewerbes davon in Kenntnis zu setzen und das für gestern geplante Rückfragenkolloquium abzusagen. Somit hat es keine Sitzung gegeben.
"Die SWG ist bei einem Vorhaben dieser Größenordnung vergaberechtlich verpflichtet, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Diese öffentlich rechtlichen Verfahren sehen Rechtsmittel vor, die jederzeit in Anspruch genommen werden können. Das Nachprüfungsverfahren wird formaljuristisch bearbeitet, der Vergabekammer wird die Argumentation des Bauherrn vortragen", sagte SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan auf Anfrage.
Hintergrund der beantragten Nachprüfung ist nach nnz-Recherchen, dass die Matrix zur Bewertung der eingereichten Konzepte einseitig ausgerichtet gewesen sein soll. Konkret soll es um die Teilnahme an Wettbewerben gehen. Egal, welche Vorhaben zum Beispiel regionale Architekten erfolgreich umgesetzt haben, sie müssen an einem Wettbewerb teilgenommen haben. Scheinbar sei die Wichtung dieser Komponente zu stark gewesen. Wer nur gute praktische Arbeit abliefere, der sei von vornherein benachteiligt.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redSeit vergangener Woche liegt der Vergabekammer Thüringen ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren zum Vergabeverfahren Architekturwettbewerb Neubau Feuerwehrtechnisches Zentrum Nordhausen vor.
Das Nachprüfungsverfahren hat die Städtische Wohnungsbaugesellschaft veranlasst, alle Teilnehmer und Preisrichter des Wettbewerbes davon in Kenntnis zu setzen und das für gestern geplante Rückfragenkolloquium abzusagen. Somit hat es keine Sitzung gegeben.
"Die SWG ist bei einem Vorhaben dieser Größenordnung vergaberechtlich verpflichtet, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Diese öffentlich rechtlichen Verfahren sehen Rechtsmittel vor, die jederzeit in Anspruch genommen werden können. Das Nachprüfungsverfahren wird formaljuristisch bearbeitet, der Vergabekammer wird die Argumentation des Bauherrn vortragen", sagte SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan auf Anfrage.
Hintergrund der beantragten Nachprüfung ist nach nnz-Recherchen, dass die Matrix zur Bewertung der eingereichten Konzepte einseitig ausgerichtet gewesen sein soll. Konkret soll es um die Teilnahme an Wettbewerben gehen. Egal, welche Vorhaben zum Beispiel regionale Architekten erfolgreich umgesetzt haben, sie müssen an einem Wettbewerb teilgenommen haben. Scheinbar sei die Wichtung dieser Komponente zu stark gewesen. Wer nur gute praktische Arbeit abliefere, der sei von vornherein benachteiligt.
Peter-Stefan Greiner
