Di, 18:20 Uhr
20.12.2016
nnz-doku:
Persönliche Erklärung
In der heutigen Sitzung des Nordhäuser Kreistages stand auch die Einbringung des Haushaltes der Kreisverwaltung für das kommende Jahr auf der Tagesordnung. Dazu gibt es eine persönliche Erklärung des Vorsitzenden des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses, Jürgen Hohberg, die wir als Dokumentation veröffentlichen...
Nachdem Sie - auch öffentlichkeitswirksam -bereits Schlussfolgerungen aus einem Verwaltungsgerichtsurteil gezogen haben, obwohl die erforderliche Begründung noch nicht vorliegt,will ich mich auch heute öffentlich dazu äußern.
Mich haben doch "einige" Bürger, auch kommunale Funktionsträger, sehr aufgeregt und aufgebracht kontaktiert. Wir hatten im Finanzausschuss am vorigen Donnerstag 24 Tagesordnungspunkte! Da "nur" 22 davon heute im Kreistag zur Beschlussfassung vorgesehen sind, konnten wir u.a. die BV den HH 2017 betreffend erst mal absetzen.
Die 22 Beschlussvorlagen, die wir am Donnerstag abarbeiten konnten, haben alle abschließend eine mehrheitliche Zustimmung bekommen, die Sie so zur Kenntnis nehmen können. Bei den Mitgliedern des FAKT und der Kreisverwaltung bedanke ich hier auch öffentlich für die zielgerichteten und konstruktiven Beratungen.
Wir haben am Donnerstag deshalb auch noch eine zusätzliche Sitzung für den gestrigen Tag vereinbaren können. Durch dieVerwaltung wurde in einer Power Point Präsentation - Danke Herr Kaun- der dezeit bestehende Sachverhalt zum Kreishaushalt 2017und eine vorgesehene Verfahrensweise des Landrates gegeben.
Vom dankenswerter Weise fast vollzählig erschienenen Ausschuss konnten zahlreiche Fragen an Herrn Kaun und die ersten Beigeordneten Herrn Nüssle gestellt werden. Vereinbart wurde, diese Probleme in eine zusätzliche Sitzung am 2. Februar auf die Tagesordnung zu nehmen.
Mein vorerst persönliches Resümee: Es ist bis dato nur ein Urteil eines Verwaltungsgerichts zu einem! Kreisumlagenbescheid an die Stadt Bleicherode! In diesem steht, dass der Landrat eine erforderliche vorherige Anhörung der Stadt versäumt hat!!Nur ein Formfehler??
Aber den vorgesehenen und meines Erachtens voreiligen bzw. falschen Konsequenzen/Veranlassungen Herr Landrat durch Sie zu ziehen, widerspreche ich ausdrücklich!Zum Beispiel davon auszugehen, dass im HH 2017 die Kreisumlage auf 54,8 v.H. erhöht werden müsste hieße ja, dass Sie einen nicht gedeckten Finanzbedarf des Landkreises für 2017 schon kennen?
Dieser muss aber nach dem nun vorliegenden HH-Entwurf erst durch die entsprechenden Gremien beraten und ermittelt werden. Das steht jetzt auf der Agenda! Den Städten u.Gemeinde könnte erst dann eine Mitteilung in einer Anhörung zugestellt werden, wenn feststeht, wie hoch ihre jeweilige Kreisumlage für 2017 vorgesehen ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf/Umlagsatz, also die Umlagegrundlage, werden wir erst gemeinsam feststellen bzw. beschließen!
Ihre vorgesehene Verfahrensweise wird meines Erachtens zu einer zusätzlichen und unnötigen Verzögerung bei der HH-Aufstellung des Landkreises und unserer Kommunen führen. Und das sollten Sie, als durchaus in Rechtsstreitigkeiten mit dem Freistaat Versierter, auch wissen und vor allem berücksichtigen!
Und was für Hinweise/Auflagen uns in dieser Begründung bevorstehen wird ggf. Ihre Ansätze schon bei der HH Aufstellung nochmals korrigieren lassen. Werden/müssen/können wir das Urteil dann anfechten?Eine Frage muss und wird auch sein: Wie Sie wissen werden wir im HH-Jahr 2016 von den Vereinbarungen/Festlegungen mit dem Wirtschaftsprüfer Herrn Schreyer total abweichen und den damals beschlossenen Abbau von zwei Millionen Euro aus dem Sollfehlbetrag (derzeit 21 Mill.) nicht realisieren.!
Wenn wir gemeinsam nicht umdenken, wollen wir also nur auf eine schnelle Umsetzung einer Gebietsreform hoffen? Das wollte ich alles schon heute zu bedenken geben. Ansonsten bedanke ich mich noch einmal bei den Mitgliedern "meines" Ausschusses und der Verwaltung für die kritische aber konstruktive Unterstützung im Jahr 2016.
Ich wünsche uns Allen ein besinnliches Weihnachtsfest aber vor allem Gesundheit und auch den Bürgern persönliche Unversehrtheit.
Jürgen Hohberg
Autor: redNachdem Sie - auch öffentlichkeitswirksam -bereits Schlussfolgerungen aus einem Verwaltungsgerichtsurteil gezogen haben, obwohl die erforderliche Begründung noch nicht vorliegt,will ich mich auch heute öffentlich dazu äußern.
Mich haben doch "einige" Bürger, auch kommunale Funktionsträger, sehr aufgeregt und aufgebracht kontaktiert. Wir hatten im Finanzausschuss am vorigen Donnerstag 24 Tagesordnungspunkte! Da "nur" 22 davon heute im Kreistag zur Beschlussfassung vorgesehen sind, konnten wir u.a. die BV den HH 2017 betreffend erst mal absetzen.
Die 22 Beschlussvorlagen, die wir am Donnerstag abarbeiten konnten, haben alle abschließend eine mehrheitliche Zustimmung bekommen, die Sie so zur Kenntnis nehmen können. Bei den Mitgliedern des FAKT und der Kreisverwaltung bedanke ich hier auch öffentlich für die zielgerichteten und konstruktiven Beratungen.
Wir haben am Donnerstag deshalb auch noch eine zusätzliche Sitzung für den gestrigen Tag vereinbaren können. Durch dieVerwaltung wurde in einer Power Point Präsentation - Danke Herr Kaun- der dezeit bestehende Sachverhalt zum Kreishaushalt 2017und eine vorgesehene Verfahrensweise des Landrates gegeben.
Vom dankenswerter Weise fast vollzählig erschienenen Ausschuss konnten zahlreiche Fragen an Herrn Kaun und die ersten Beigeordneten Herrn Nüssle gestellt werden. Vereinbart wurde, diese Probleme in eine zusätzliche Sitzung am 2. Februar auf die Tagesordnung zu nehmen.
Mein vorerst persönliches Resümee: Es ist bis dato nur ein Urteil eines Verwaltungsgerichts zu einem! Kreisumlagenbescheid an die Stadt Bleicherode! In diesem steht, dass der Landrat eine erforderliche vorherige Anhörung der Stadt versäumt hat!!Nur ein Formfehler??
Aber den vorgesehenen und meines Erachtens voreiligen bzw. falschen Konsequenzen/Veranlassungen Herr Landrat durch Sie zu ziehen, widerspreche ich ausdrücklich!Zum Beispiel davon auszugehen, dass im HH 2017 die Kreisumlage auf 54,8 v.H. erhöht werden müsste hieße ja, dass Sie einen nicht gedeckten Finanzbedarf des Landkreises für 2017 schon kennen?
Dieser muss aber nach dem nun vorliegenden HH-Entwurf erst durch die entsprechenden Gremien beraten und ermittelt werden. Das steht jetzt auf der Agenda! Den Städten u.Gemeinde könnte erst dann eine Mitteilung in einer Anhörung zugestellt werden, wenn feststeht, wie hoch ihre jeweilige Kreisumlage für 2017 vorgesehen ist. Der nicht gedeckte Finanzbedarf/Umlagsatz, also die Umlagegrundlage, werden wir erst gemeinsam feststellen bzw. beschließen!
Ihre vorgesehene Verfahrensweise wird meines Erachtens zu einer zusätzlichen und unnötigen Verzögerung bei der HH-Aufstellung des Landkreises und unserer Kommunen führen. Und das sollten Sie, als durchaus in Rechtsstreitigkeiten mit dem Freistaat Versierter, auch wissen und vor allem berücksichtigen!
Und was für Hinweise/Auflagen uns in dieser Begründung bevorstehen wird ggf. Ihre Ansätze schon bei der HH Aufstellung nochmals korrigieren lassen. Werden/müssen/können wir das Urteil dann anfechten?Eine Frage muss und wird auch sein: Wie Sie wissen werden wir im HH-Jahr 2016 von den Vereinbarungen/Festlegungen mit dem Wirtschaftsprüfer Herrn Schreyer total abweichen und den damals beschlossenen Abbau von zwei Millionen Euro aus dem Sollfehlbetrag (derzeit 21 Mill.) nicht realisieren.!
Wenn wir gemeinsam nicht umdenken, wollen wir also nur auf eine schnelle Umsetzung einer Gebietsreform hoffen? Das wollte ich alles schon heute zu bedenken geben. Ansonsten bedanke ich mich noch einmal bei den Mitgliedern "meines" Ausschusses und der Verwaltung für die kritische aber konstruktive Unterstützung im Jahr 2016.
Ich wünsche uns Allen ein besinnliches Weihnachtsfest aber vor allem Gesundheit und auch den Bürgern persönliche Unversehrtheit.
Jürgen Hohberg


