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Mi, 09:59 Uhr
16.11.2016
Rat der Verbraucherzentrale

Weihnachtsgeld rechtzeitig vor Kontopfändung schützen

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Pfändet ein Gläubiger Lohn oder Gehalt einer verschuldeten Person direkt beim Arbeitgeber, wird das automatisch berücksichtigt. Das muss nicht sein...


Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Betroffene rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes zu schützen. Darauf weist die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hin, die einen kostenlosen Musterbrief für die Antragstellung bereithält.

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Auf einem sogenannten P-Konto sind die Einkünfte von Schuldnern bis zu einem Grundfreibetrag von 1.073,88 Euro monatlich von der Pfändung ausgenommen. Für gesetzliche Unterhaltspflichten können weitere Beträge pfändungsfrei gestellt werden. "Doch der geschützte Sockelbetrag und darüber hinaus bescheinigte Freibeträge reichen meist nicht aus, um den Weihnachtszuschuss zu sichern", erläutert Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Dafür müssten die Betroffenen beim Gericht oder bei der öffentlichen Stelle, von der der Kontopfändungsbeschluss kam, einen Antrag auf Festsetzung eines abweichenden Betrags stellen. Bei mehreren Kontopfändungen muss dies für jeden Gläubiger gesondert erfolgen. "Wer bislang nichts unternommen hat, sollte noch schnell vor Auszahlung des Weihnachtsgeldes Ende November handeln", rät die Finanzexpertin. "Sind die 500 Euro erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten", warnt Christiansen.
Autor: red

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