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Mi, 15:21 Uhr
19.10.2016
NICHT NUR IN NORDHAUSEN

Radfahrer dürfen alles

Ob Radfahren in Nordhausen Spaß macht, fragte ein Beitrag in nnz-online. Die Diskussionen wogten hoch. Was folgt, ist eine Betrachtung der Lage mit eigenen Erlebnissen...


Vorweg eins: Es geht um mehr als nur Radfahren. Solange ich denken kann, glaubten Verkehrsteilnehmer, die jeweils anderen seien an allem Schuld. Sogar der unvergessene Heinz Ehrhardt hat diesem Phänomen 3 Filme gewidmet, hat aber die Probleme selbst mit seinem unverwüstlichen Humor nicht lösen können.

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Es gibt einen Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Sie sind schon mindestens 3 Jahrzehnte Verkehrsteilnehmer? Sie haben einen Führerschein? Wie oft haben Sie beobachtet oder waren gar selbst betroffen, dass jemand für einen Verstoß gegen diesen Paragrafen verwarnt oder bestraft wurde? Nie! Prima, dann sind wir schon 2.

Es ist für den Gesetzgeber ein Leichtes, Bußgeld für z.B. 35 km/h vor einer Schule (30 km/h erlaubt) in der Ferienzeit zu kassieren. Es ist wesentlich schwerer, jemand zu ermahnen, der mit 29,99 km/h an gleicher Stelle an spielenden Kindern vorbei fährt. Der hat nämlich nur gegen § 1 verstoßen und ehrlich gesagt möchte ich eine solche Auseinandersetzung auch nicht führen. Es fehlt die Einsicht, mehr zurück zu stecken, als man muss, weil von den Ordnungshütern die Einsicht fehlt (fehlen muss?), mehr zu erlauben, wenn niemand belästigt, behindert oder geschädigt werden kann. Im Verkehrsrecht steht Kadavergehorsam vor Vernunft.

Der Begriff „Bußgeld“ tut ein Übriges. Man hat für einen Verstoß bezahlt, Buße getan und nun ist wieder alles gut. Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele von der Hölle in den Himmel springt, war der zugehörige Spruch zu Luthers Zeiten. Ohne jede Ironie: Das war ein Hauptgrund für die Abwanderungen von der katholischen Kirche.

Radfahrer sind die Schwächsten der auf Rädern am Straßenverkehr Teilnehmenden. Radfahren ist umweltfreundlich und gesund. Radfahrer haben daher immer ein gutes Gewissen.

Sportlich orientierte Radfahrer erreichen auch über 40 km/h, vor allem auch auf dem Gehweg. Fußgänger müssen da schon mal mit gebrülltem „Vorsicht“ beiseite gescheucht werden, weil die Klingelchen ja keiner mehr hört. Radfahrer verweisen auf ihre viel schwereren Verletzungen von dem Sturz, den sie „gebaut“ haben, weil ein Kind nicht schnell genug reagierte.

Radfahrer dürfen neben den geschlossenen Schranken über den Bahnübergang und auch bei Rot über die Kreuzung, wenn keiner kommt. Der Ordnungshüter zu Fuß braucht eine Verfolgung nicht zu versuchen, mit dem Auto ist sie unmöglich.

Radfahrer dürfen „normale“ Menschen, die sie ermahnen zu richtigem Verhalten im Straßenverkehr, beleidigen, beschimpfen, bedrohen. Ihre Identität bleibt nämlich unbekannt. Verkehrsregeln müssen sie nicht kennen, haben nie einen Führerschein besessen. Diese Sonderstellung im Straßenverkehr nutzen sie nicht nur in Nordhausen aus, sondern auch in Hannover und Berlin – vermutlich aber fast überall. Wer´s nicht glaubt, kann gern von mir die Stellen in den beiden Großstädten benannt bekommen, wo trotz vorhandenem Radweg über den daneben befindlichen Fußweg geradelt wird.

Slalom um die Fußgänger als Massensport, mit den Hörern vom Smartphone in den Ohren. Konsequente Ahndungen dieser Ordnungswidrigkeiten würden viel Geld in die Stadtkassen bringen. Aber man sollte den kräftigen Ordnungshütern auch mindestens 3 ebenso kräftige Helfer zur Seite stellen.

Und dann gibt es noch die vielen freundlichen und rücksichtsvollen Radfahrer, die sich an jede relevante Verkehrsregel halten. Die fallen nicht auf, erst recht nicht unangenehm. Das ist die Tragik dabei. Von denen redet keiner. Ob sich deswegen der eine oder andere von ihnen nach und nach „radikalisiert“?

Notorische Verkehrs“sünder“ gibt es unter allen am Straßenverkehr Teilnehmenden. Nur Radfahrer können davon ausgehen, weitgehend unbestraft zu bleiben.

Was kann man tun? Zuerst müsste man wohl das Verkehrsrecht auf den Prüfstand stellen. Aber wie misst man Vernunft? Wie bestraft man die Unvernünftigen?
Jürgen Wiethoff

PS: Der Verfasser hat Null Flensburg-Punkte bei ca. 2,5 Mio. dienstlich und privat gefahrenen km. Er ist gehorsam und geizig. In den letzten 15 Jahren bekam er 1 Knöllchen für´s Verschlafen (im wahrsten Sinne des Wortes) der Kehrzeit. Er fährt auch immer noch gern Rad.......aber nicht in Nordhausen.
Autor: red

Kommentare
vom-Dorf
19.10.2016, 16.05 Uhr
§ 1 StVO
regelt auch die Verwarnung bei vielen Unfällen, somit werden einige Autofahrer schon wegen diesem Paragraphen ein Verwarngeld bezahlt haben.
wyski
19.10.2016, 18.57 Uhr
Führerschein
für alle Radfahrer und die selben Strafen wie für Autofahrer und höher!
nemoi
19.10.2016, 19.58 Uhr
Radfahrer nehmen sich Rechte, Autofahrer haben Pflichten---
radfahrer rasen im strassenverkehr ohne auf andere zu achen, ampeln gibt es für sie nicht, fußgängerschutzwege eignen sich super um den verkehr der autofahrer zu stoppen, denn radfahrer sind ja immer im recht....
beleuchtung ist kaum oder mangelhaft vorhanden.
radfahrern müsste man für ihr totales fehlverhalten im strassenverkehr auch den führerschein entziehen,(falls überhaupt vorhanden)..
und dann gibt es noch die neuen mitbürger , die weder verkehrsregeln kennen, noch unserer sprache beherschen, aber dank ihrer modernen, schnellen räder denken, sie sind gott und dürfen alles....

ein autofahrer der auch ab und zu fahrad fährt und als autofahrer von der klientel radfahrer genötigt wird ab und zu vollbremsungen hinzulegen, weil es immmer mehr radfahrende "fussgänger" am zebrastreifen gibt und die autofahrer in ihren silber-blauen fahrzeugen vor radfahrern die augen zu machen oder einfach wegschauen, denn es könnte ja in arbeit ausarten....
online
20.10.2016, 08.59 Uhr
Radfahrer
so zu beschimpfen, ist ja wohl taktlos. Sollten als Erstes mal die vielen Autofahrer bestraft werden, die nicht mehr blinken! Was ist das eigentlich für eine Mode???!!!! Somit Unfälle verursachen und dann nicht zugeben, dass man nicht geblinkt hat - damit schiebt man schön dem Anderen die Schuld in die Schuhe!!!
Außerdem bin ich Autofahrer und fahre nur selten Fahrrad, und zwar aus dem Grund, weil man eben von den Autofahrern missachtet wird. Ich bin dann immer froh, heil zu Hause anzukommen!
Bevor man hier solche aggressiven Äußerungen loslässt, sollte man sich an lieber die eigene Nase fassen!
GuttaCavat
20.10.2016, 09.04 Uhr
Radfahrer...
...sind genauso an die StVO gebunden, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.

Natürlich gibt es Fahrradfahrer, die sich nicht an die Regeln halten. Allerdings gibt es auch Fußgänger und Autofahrer, die sich nicht um Fahrradwege scheren und teilweise ist die Ausstattung mit Fahrradwegen, vor allem auch hier in Nordhausen, echt armselig.

Man kann Fahrradfahrer auch problemlos anhalten. Die allerwenigsten sind kriminell und versuchen sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Es sit auch nicht unmöglich einen fliehenden Fahrradfahrer zu stellen, das ist wirklich lächerlich. Im Moment sucht die Polizei nach einem Polofahrer, der sich der Polizei durch Flucht der Kontrolle entzogen hat. So etwas passiert ebenfalls. Niemand käme auf die Idee alle Autofahrer als Rowdies zu brandmarken.

Mir gefällt der Tenor des Artikels nicht, der unzulässig alle Fahrradfahrer zu Verkehrsrowdies macht. Das Gegenteil ist der Fall: Die meisten sind keine Verkehrsrowdies. Ich fahre seit weit über 50 Jahren Fahrrad und ich würde sagen, dass ich mich in den letzten 30 Jahren akribisch an die Verkehrsregeln gehalten habe. Mein Fahrrad ist entsprechend der StVO 100% verkehrssicher.

Das Tragen eines Headsets ist nicht verboten, weder für Autofahrer noch für Fahrradfahrer.
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