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Mi, 10:50 Uhr
19.10.2016
Fünf-Millionen-Loch im Kreishaushalt

Es fehlen einfach die Einnahmen

Seit Montag ist bekannt, dass der Landkreis Nordhausen statt der beantragten zehn Millionen Euro nur knapp fünf Millionen Euro vom Land erhalten wird. Wie wird in der Kreisverwaltung nun mit diesem "Loch" umgegangen? wir haben nachgefragt...


"Natürlich war das ein ambitioniertes Ziel mit den beantragten zehn Millionen Euro", sagt Landrat Matthias Jendricke im Gespräch mit der nnz. Doch niemand, der sich mit den finanziellen Möglichkeiten und Tatsachen des Landes auskenne, habe mit der Zahlung der vollen Summe gerechnet. Im vergangenen Jahr sei das eine Ausnahme gewesen, die sich nicht wiederholen würde. Wichtig jedoch sei dem Landrat, dass das Land die Mehrausgaben bei den notwendigen Investitionen sowie die Kosten, die mit dem Erdfall am Salzagraben verbunden waren, anerkannt habe.

Nun aber bleibt im beschlossenen Haushalt ein Loch von fünf Millionen Euro, das nicht durch Einnahmen gedeckt werden kann. Das sei kein Problem, sagt der Landrat, man habe sowieso keinen genehmigten Haushalt und er rechne auch nicht mit einer Genehmigung. Also wird der Landkreis Nordhausen in das nächste Jahr mit einem Haushalts-Fehlbetrag von fünf Millionen Euro gehen und damit die angehäufte Summe des Soll-Fehl-Betrages auf mehr als 25 Millionen Euro erhöhen. Erinnern wir uns: eigentlich hatte der Kreistag eine Abschmelzung dieses gigantischen Soll-Fehl-Betrages beschlossen.

Auch die Stadt Nordhausen hatte eine Bedarfszuweisung beantragt, 2,9 Millionen Euro soll das Land rüberreichen, damit der Haushalt, der beschlossen und genehmigt ist, auch ausgeglichen ist. Doch als CDU-regierte Kommune muss die Kreisstadt bei RRG in Erfurt noch warten. Wie der nnz mitgeteilt wurde, sei der Nordhäuser Antrag in einem Umlaufverfahren und abschließend müsse ein Finanzbeirat über die Höhe der Zuweisung befinden. PS: Es sind zehn Wochen, dann ist das Jahr 2016 "Geschichte".

Zurück zum Landkreis: Landrat Matthias Jendricke geht davon aus, dass der Kreistag am 1. November einen Widerspruch gegen die Bedarfszuweisung beschließen wird, Rechtspositionen wahren nennt das der Jurist. Eine entsprechende Vorlage ist im System der Kreisverwaltung noch nicht ersichtlich, auch fehlt hier die gesamte Tagesordnung der Sitzung.

Die Möglichkeit, die fehlenden fünf Millionen Euro zu decken, wäre eine nachträgliche Erhöhung der Kreisumlage. Doch das ist vermutlich in Thüringen nicht nur Geschichte, sondern wird nahezu kompliziert. Hintergrund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar zur Kreisumlagenklage der Stadt Bleicherode.

So müssen die Landkreise in Thüringen künftig vor der Festsetzung der Kreisumlage die Kommunen anhören. Dabei soll ermittelt werden, wie hoch die Belastung der Städte und Gemeinde sein kann und darf. Reicht die ausgehandelte Kreisumlage in Summe nicht aus, um den Finanzbedarf des Landkreises zu decken, soll sich der Landkreis das fehlende Geld vom Land holen. In seiner Entscheidung bezog sich das Oberverwaltungsgericht in Weimar auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013.

Damit sind - das ist die Konsequenz - quasi alle Kreisumlagebeschlüsse aller Thüringer Landkreise seit dem Jahr 2007 angreifbar. Inwieweit nun eine Lösung zwischen Land, Landkreisen und Kommunen herbeigeführt wird, das bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall wird es nicht schnell gehen.


Peter-Stefan Greiner

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Autor: red

Kommentare
RaWu
19.10.2016, 11.13 Uhr
Mit dem Urteil im Rücken...
können und werden die Kommunen die Kreisumlagen soweit einkürzen, daß Geld für freiwillige Aufgaben bleibt.
Klasse! Mal ein durch und durch VERNÜNFTIGES Urteil.

Das bedeutet, die Stadt Nordhausen könnte (und sollte) die zurückliegenden Kreisumlagen anfechten und mit der Nächsten verrechnen. Ob "die guten Kontakte nach Erfurt" helfen, die dann zusätzlich fehlenden Millionen zu ersetzen?
NDHler
19.10.2016, 12.17 Uhr
Ich weiß nicht
Ob das Urteil so vernünftig ist?! Dann werden nämlich die Landkreise ihre freiwilligen Leistungen zurückfahren. Und da fallen mir die Jugendarbeit, das Theater oder das Klinikum als erstes ein. Und schon ist das Urteil alles andere als vernünftig.
RaWu
19.10.2016, 13.10 Uhr
vorletzter Absatz im Artikel
Der LR hat das Urteil offenbar auch so verstanden.
Das Land soll die fehlenden Mittel aus der gekürzten Kreisumlage ersetzen.
Das eröffnet natürlich auch dem LK neue Möglichkeiten. So kann der LK mit einer üppigen Forderung der Kreisumlage in die Verhandlungen mit den Kommunen reingehen, die er natürlich nicht durchsetzen kann. Die Differenz zahlt das Land. Soweit der Wunsch und die Theorie.

Mal sehen, wie RRG mit dem Urteil umgeht. Als Joker haben die ja Einen auf dem Stuhl des Justizministers sitzen, den die Rechtslage mitunter wenig schert.
H.Freidenker
19.10.2016, 20.18 Uhr
Politischer Machterhalt
um jeden Preis.
Wenn man im Landratsamt aus Gründen der gesteigerten "Politklüngelei", unbedingt noch einen zweiten Beigeordneten braucht, dann hat man nicht begriffen, Kosten im Griff zu halten.
Dieser zusätzliche "Parteiposten" kostet dem Steuerzahler eine schlappe halbe Million für die nächste Amtszeit.
Aber wenn stört es, Hauptsache besagtem Klüngel geht es gut und man versorgt sich im gegenseitigem Einvernehmen.
altmeister
20.10.2016, 07.32 Uhr
Eine bekannte Entwicklung
So, wie es sich mit der Finanzlage im Landkreis entwickelt, so kennt das der Interessierte aus einem bestimmten Zeitraum auf diesem Fachgebiet in Nordhausen.
Statt sich über Effektivität und damit mögliche Einsparungen, Vermeidung unnötiger und nicht nachvollziehbarer Ausgaben Gedanken gemacht wird, werden unnötige Beigeordnete, Grundstücke mit Löchern zu unmöglichen Preisen gekauft, welche nicht mal richtig verkauft waren. Die Fragen zu diesem Grundstück der Servicegesellschaft stellen sich mir immer noch, wie es sein konnte, dass Baurecht bei nicht klaren Eigentumsverhältnissen da sein konnte und warum die Gebäude nicht versichert waren, wie konnten Kredite geholt werden!

Interessant wird es, wie durch die einzelnen Gemeinden mit den schon bezahlten, noch anfechtbaren Beträgen umgegangen wird, was evtl. zurück gefordert wird und was überhaupt noch gezahlt wird. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil zur Kreisumlage ist ein hochherrschaftliches Planen und Fordern des Landkreises ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht mehr möglich.
Aber, was interessiert die Selbstversorgungslobby das alles, solange man für sein Tun und Handeln nicht gerade stehen, haften muß! Sollte dieses irgend wann einmal passieren, hätten wir bestimmt so manches finanzielle Problem nicht und bestimmt auch weniger Prunkbauten, welche letztendlich selbstinitiierte "Denkmäler" so mancher "Politikgröße" sind.
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