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Fünf-Millionen-Loch im Kreishaushalt

Es fehlen einfach die Einnahmen

Mittwoch, 19. Oktober 2016, 10:50 Uhr
Seit Montag ist bekannt, dass der Landkreis Nordhausen statt der beantragten zehn Millionen Euro nur knapp fünf Millionen Euro vom Land erhalten wird. Wie wird in der Kreisverwaltung nun mit diesem "Loch" umgegangen? wir haben nachgefragt...


"Natürlich war das ein ambitioniertes Ziel mit den beantragten zehn Millionen Euro", sagt Landrat Matthias Jendricke im Gespräch mit der nnz. Doch niemand, der sich mit den finanziellen Möglichkeiten und Tatsachen des Landes auskenne, habe mit der Zahlung der vollen Summe gerechnet. Im vergangenen Jahr sei das eine Ausnahme gewesen, die sich nicht wiederholen würde. Wichtig jedoch sei dem Landrat, dass das Land die Mehrausgaben bei den notwendigen Investitionen sowie die Kosten, die mit dem Erdfall am Salzagraben verbunden waren, anerkannt habe.

Nun aber bleibt im beschlossenen Haushalt ein Loch von fünf Millionen Euro, das nicht durch Einnahmen gedeckt werden kann. Das sei kein Problem, sagt der Landrat, man habe sowieso keinen genehmigten Haushalt und er rechne auch nicht mit einer Genehmigung. Also wird der Landkreis Nordhausen in das nächste Jahr mit einem Haushalts-Fehlbetrag von fünf Millionen Euro gehen und damit die angehäufte Summe des Soll-Fehl-Betrages auf mehr als 25 Millionen Euro erhöhen. Erinnern wir uns: eigentlich hatte der Kreistag eine Abschmelzung dieses gigantischen Soll-Fehl-Betrages beschlossen.

Auch die Stadt Nordhausen hatte eine Bedarfszuweisung beantragt, 2,9 Millionen Euro soll das Land rüberreichen, damit der Haushalt, der beschlossen und genehmigt ist, auch ausgeglichen ist. Doch als CDU-regierte Kommune muss die Kreisstadt bei RRG in Erfurt noch warten. Wie der nnz mitgeteilt wurde, sei der Nordhäuser Antrag in einem Umlaufverfahren und abschließend müsse ein Finanzbeirat über die Höhe der Zuweisung befinden. PS: Es sind zehn Wochen, dann ist das Jahr 2016 "Geschichte".

Zurück zum Landkreis: Landrat Matthias Jendricke geht davon aus, dass der Kreistag am 1. November einen Widerspruch gegen die Bedarfszuweisung beschließen wird, Rechtspositionen wahren nennt das der Jurist. Eine entsprechende Vorlage ist im System der Kreisverwaltung noch nicht ersichtlich, auch fehlt hier die gesamte Tagesordnung der Sitzung.

Die Möglichkeit, die fehlenden fünf Millionen Euro zu decken, wäre eine nachträgliche Erhöhung der Kreisumlage. Doch das ist vermutlich in Thüringen nicht nur Geschichte, sondern wird nahezu kompliziert. Hintergrund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar zur Kreisumlagenklage der Stadt Bleicherode.

So müssen die Landkreise in Thüringen künftig vor der Festsetzung der Kreisumlage die Kommunen anhören. Dabei soll ermittelt werden, wie hoch die Belastung der Städte und Gemeinde sein kann und darf. Reicht die ausgehandelte Kreisumlage in Summe nicht aus, um den Finanzbedarf des Landkreises zu decken, soll sich der Landkreis das fehlende Geld vom Land holen. In seiner Entscheidung bezog sich das Oberverwaltungsgericht in Weimar auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013.

Damit sind - das ist die Konsequenz - quasi alle Kreisumlagebeschlüsse aller Thüringer Landkreise seit dem Jahr 2007 angreifbar. Inwieweit nun eine Lösung zwischen Land, Landkreisen und Kommunen herbeigeführt wird, das bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall wird es nicht schnell gehen.


Peter-Stefan Greiner

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Autor: red

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