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Di, 19:05 Uhr
20.09.2016
11. Thüringer Pflegesymposium

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sollen die Leistungen weiter verbessert werden. Als neuer Maßstab der Begutachtung von Pflegebedürftigen steht ab dem 01.01.2017 die Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Über diese Änderungen diskutierten heute die Teilnehmer des 11. Thüringer Pflegesymposiums in der Neanderklinik Harzwald…

Sozialministerin Heike Werner (Foto: Redaktion) Sozialministerin Heike Werner (Foto: Redaktion)

Thüringens Sozialministerin Heike Werner ist die Schirmherrin dieser Veranstaltung und kam heute nach Ilfeld. „Die Angst, dass sich die Personalprobleme in den Pflegeberufen weiter verschärfen werden ist nicht unberechtigt, denn besonders bei der Entlohnung muss sich etwas ändern“, sagte die Sozialministerin in ihrer Eröffnungsrede. In Planung ist bereits das Pflegestärkungsgesetz III, das Kommunen stärker einbeziehen soll.

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„Aus finanzieller Sicht sollten jedoch Land und Bund die Landkreise und kreisfreien Städte nicht im Regen stehen lassen“, sagte Stefan Nüßle, der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen, und forderte Unterstützung. Mit dem neuen Gesetz soll auch ein neuer Maßstab für die Pflegebedürftigkeit festgelegt werden, dabei steht der Grad der Selbstständigkeit im Mittelpunkt und damit nicht mehr der Zeitaufwand. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade, das erzeugt natürlich einen erheblichen Informations- und Beratungsbedarf, erläuterte Dr. Peter Pick, der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. in seinem Vortrag den rund 70 Teilnehmern.

Podium (Foto: Redakton) Podium (Foto: Redakton)

Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränken gleichermaßen erfasst. Zur Finanzierung des Pflegestärkungsgesetzes II muss der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Gerechnet wird mit rund 2,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen.
Autor: red

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