Do, 17:24 Uhr
28.07.2016
Anlässlich des Benutzungsverbotes von Leihbüchereien für Juden
Büchertisch erinnert an 75. Jahrestag
Mit einem Büchertisch zum Thema Jüdische Autoren, Literatur und mehr möchte die Stadtbibliothek auf den mahnungsvollen Gedenktag Ausschluss von jüdischen Mitmenschen aus Leihbibliotheken während der Nationalsozialismus aufmerksam machen. Am 2. August vor 75 Jahren verbot man Juden das Betreten von Leihbibliotheken...
In Ermangelung einer einheitlichen Regelung für die deutschen Bibliotheken war es den jüdischen Mitmenschen nach der deutschlandweit zentralorganisierten und durchgeführten Reichskristallnacht am 9. November 1938 offiziell verboten worden, Bibliotheken zu nutzen.
Dies wurde nochmals verschärft, als im gleichen Jahr die Pflicht des Tragens des Judensterns eingeführt wurde, mit dem Verbot vom 2. August 1941 Leihbüchereien (hier sind die gewerblichen Leihbüchereien gemeint) zu nutzen. Weitere noch folgende Verbote verdrängte die jüdische Bevölkerung endgültig aus der Öffentlichkeit und dem kulturellen Leben.
Bereits ab 1933 gab es unzählige diskriminierende Verbote, die das Leben und den Alltag der jüdischen Minderheit beschränkten. So ging eine Entlassungswelle durch den Ausschluss von jüdischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bibliotheksdienst im April 1933 voran. Die freigewordenen Stellen wurden alsbald mit Personal, das dem politischen Dogma und den arischen Rasseprinzipien entsprach, neubesetzt.
Autor: nnzIn Ermangelung einer einheitlichen Regelung für die deutschen Bibliotheken war es den jüdischen Mitmenschen nach der deutschlandweit zentralorganisierten und durchgeführten Reichskristallnacht am 9. November 1938 offiziell verboten worden, Bibliotheken zu nutzen.
Dies wurde nochmals verschärft, als im gleichen Jahr die Pflicht des Tragens des Judensterns eingeführt wurde, mit dem Verbot vom 2. August 1941 Leihbüchereien (hier sind die gewerblichen Leihbüchereien gemeint) zu nutzen. Weitere noch folgende Verbote verdrängte die jüdische Bevölkerung endgültig aus der Öffentlichkeit und dem kulturellen Leben.
Bereits ab 1933 gab es unzählige diskriminierende Verbote, die das Leben und den Alltag der jüdischen Minderheit beschränkten. So ging eine Entlassungswelle durch den Ausschluss von jüdischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bibliotheksdienst im April 1933 voran. Die freigewordenen Stellen wurden alsbald mit Personal, das dem politischen Dogma und den arischen Rasseprinzipien entsprach, neubesetzt.
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