Mi, 14:00 Uhr
27.04.2016
nnz-Betrachtung
Vergnügungssteuerpflichtig
Weite Teile der gestrigen Sitzung des Nordhäuser Stadtrates hätten durchaus zur Erhöhung der Einnahmen der Verwaltung beitragen können. Sie waren - bitter-böse ausgedrückt - vergnügungssteuerpflichtig. Beispiel: Der Beschluss zur Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Raum...
Wer bedroht hier wen in seiner Existenz? (Foto: nnz)
Der Beschluss sah also vor, die Händler und Gastronomen der Nordhäuser Altstadt, die bekannterweise von der Schärfgasse im Norden bis zur Waisenstraße reicht, mit einer Gebühr zu belegen, wenn sie Straße und Gehwege, also den öffentlichen Raum zum Aufstellen von Werbematerialien, Tischen, Stühlen und/oder zum Beispiel Sonnenschirmen nutzen. Bislang waren die Altstadt-Gewerbetreibenden davon befreit, jetzt sollen sie die Hälfte der Gebühren zahlen, die Händler und Gastronomen in anderen Teilen der Stadt schon immer abdrücken mussten.
Doch das löste nicht nur einen Sturm der Empörung zum Beispiel bei Martin Höfer aus, der als Grundstücksbesitzer der Altstadt selbst betroffen ist, sondern forderte SPD-Stadtrat Breitrück gar zu einem vorbereiteten Änderungsantrag heraus. Für drei Jahre sollen in Nordhausen alle Händler von diesen lästigen Gebühren befreit werden. Der Leser sollte hier schon wissen, dass die Frau des Herrn Breitrück ein Geschäft in der Rautenstraße betreibt. So ganz uneigennützig scheinen Mitglieder des Stadtrates hier nicht zu handeln. Wir allen kennen das Sprichwort von Jacke und Hemd.
Das durch die weiteren Behandlung dieses Änderungsantrages ein wenig Konfusion im Ratssaal auftrat, ist verständlich für denjenigen, der Sitzungen des Gremiums seit mehr als 20 Jahren begleitet. Doch da ist die Unkenntnis der Auswirkungen des Antrages. Gerade zuvor nämlich hatte der Stadtrat den Haushalt der Verwaltung beschlossen. In dem sind auf der Einnahmenseite (die Doppik-Fanatiker mögen mir dies verzeihen) 80.000 Euro eingestellt, die gerade aus der Sondernutzungsgebühr in die Stadtkasse fließen sollen. Werden die Gebühren nun für drei Jahre auf Null gestellt, dann entgeht der Allgemeinheit hier ein Einnahme von fast einer Viertel Million Euro. Der Oberbürgermeister hätte, so denn der Beschluss gefasst worden wäre, ihn rechtlich angreifen müssen.
Das wahrscheinlich ist einigen Stadträten egal und die Mindereinnahmen im Stadtsäckel nehmen die handelnden Unternehmer hin, im Gegenzug dafür wollen sie die Stadt künftig bunter machen und nach drei Jahren können ja wieder neu verhandelt werden.
Aber sind es nicht immer die Unternehmer, zu denen auch Händler gehören, die von einer Kommune nicht nur die Senkung der Ausgaben, sondern auch die Erhöhung der Einnahmen verlangen? Welche Möglichkeiten hat dazu eine Stadt wie Nordhausen? Steuern, Zuweisungen, Gebühren, Beiträge, Eintrittsgelder.
Wer sich die nun zurückgezogene Satzung ein wenig genauer ansieht, wird feststellen, dass das Aufstellen des immer wieder erwähnte Sonnenschirms, so er denn rund vier Quadratmeter ausweist, 10 Euro im Monat, also 42 Cent pro Verkaufstag kosten würde. Ich will hier nicht über die Verhältnismäßigkeit diskutieren, aber wer diese 42 Cent pro Tag aus seinem Geschäft nicht übrig hat, der sollte es vielleicht besser aufgeben.
Ach ja, das Argument, dass mit der Erhebung von Gebühren die Schließung von Geschäften einhergeht, das fiel gestern Abend ja auch noch. Ich jedenfalls glaube nicht, dass die Sondernutzungsgebühren der primäre Grund für Geschäftsaufgaben in der Altstadt und darüber hinaus sind. Vielleicht könnte es ja auch der falsche Standort, die falsche Geschäftsidee für eine 40.000-Einwohner-Stadt sein, vielleicht aber auch H&M in der Marktpassage, C&A in der Südharz-Galerie und all die anderen Ketten, die sich in den beiden Einkaufspolen etabliert haben. Vom Online-Handel, den Nordhäuser Händler in seinem Siegeszug nicht aufhalten werden, ganz zu schweigen.
Sie, die Händler, müssen in der Lage sein, mit neuen Konzepten, allein oder in einer Gemeinschaft, diesen Trends zu begegnen. Sicher kann die Kommune da behilflich sein, doch sie kann das Geschäft nicht alimentieren, auch weil das Sozialisieren von Verlusten und das Privatisieren von Gewinnen immer weiter fortschreitet.
Die weitaus große Mehrheit der Menschen dieses Nordhäuser Gemeinwesens kann sich gegen höhere Belastungen nicht wehren, sie haben keine Lobbyisten wie die Herren Breitrück oder Höfer im Stadtrat sitzen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red
Wer bedroht hier wen in seiner Existenz? (Foto: nnz)
Der Beschluss sah also vor, die Händler und Gastronomen der Nordhäuser Altstadt, die bekannterweise von der Schärfgasse im Norden bis zur Waisenstraße reicht, mit einer Gebühr zu belegen, wenn sie Straße und Gehwege, also den öffentlichen Raum zum Aufstellen von Werbematerialien, Tischen, Stühlen und/oder zum Beispiel Sonnenschirmen nutzen. Bislang waren die Altstadt-Gewerbetreibenden davon befreit, jetzt sollen sie die Hälfte der Gebühren zahlen, die Händler und Gastronomen in anderen Teilen der Stadt schon immer abdrücken mussten.
Doch das löste nicht nur einen Sturm der Empörung zum Beispiel bei Martin Höfer aus, der als Grundstücksbesitzer der Altstadt selbst betroffen ist, sondern forderte SPD-Stadtrat Breitrück gar zu einem vorbereiteten Änderungsantrag heraus. Für drei Jahre sollen in Nordhausen alle Händler von diesen lästigen Gebühren befreit werden. Der Leser sollte hier schon wissen, dass die Frau des Herrn Breitrück ein Geschäft in der Rautenstraße betreibt. So ganz uneigennützig scheinen Mitglieder des Stadtrates hier nicht zu handeln. Wir allen kennen das Sprichwort von Jacke und Hemd.
Das durch die weiteren Behandlung dieses Änderungsantrages ein wenig Konfusion im Ratssaal auftrat, ist verständlich für denjenigen, der Sitzungen des Gremiums seit mehr als 20 Jahren begleitet. Doch da ist die Unkenntnis der Auswirkungen des Antrages. Gerade zuvor nämlich hatte der Stadtrat den Haushalt der Verwaltung beschlossen. In dem sind auf der Einnahmenseite (die Doppik-Fanatiker mögen mir dies verzeihen) 80.000 Euro eingestellt, die gerade aus der Sondernutzungsgebühr in die Stadtkasse fließen sollen. Werden die Gebühren nun für drei Jahre auf Null gestellt, dann entgeht der Allgemeinheit hier ein Einnahme von fast einer Viertel Million Euro. Der Oberbürgermeister hätte, so denn der Beschluss gefasst worden wäre, ihn rechtlich angreifen müssen.
Das wahrscheinlich ist einigen Stadträten egal und die Mindereinnahmen im Stadtsäckel nehmen die handelnden Unternehmer hin, im Gegenzug dafür wollen sie die Stadt künftig bunter machen und nach drei Jahren können ja wieder neu verhandelt werden.
Aber sind es nicht immer die Unternehmer, zu denen auch Händler gehören, die von einer Kommune nicht nur die Senkung der Ausgaben, sondern auch die Erhöhung der Einnahmen verlangen? Welche Möglichkeiten hat dazu eine Stadt wie Nordhausen? Steuern, Zuweisungen, Gebühren, Beiträge, Eintrittsgelder.
Wer sich die nun zurückgezogene Satzung ein wenig genauer ansieht, wird feststellen, dass das Aufstellen des immer wieder erwähnte Sonnenschirms, so er denn rund vier Quadratmeter ausweist, 10 Euro im Monat, also 42 Cent pro Verkaufstag kosten würde. Ich will hier nicht über die Verhältnismäßigkeit diskutieren, aber wer diese 42 Cent pro Tag aus seinem Geschäft nicht übrig hat, der sollte es vielleicht besser aufgeben.
Ach ja, das Argument, dass mit der Erhebung von Gebühren die Schließung von Geschäften einhergeht, das fiel gestern Abend ja auch noch. Ich jedenfalls glaube nicht, dass die Sondernutzungsgebühren der primäre Grund für Geschäftsaufgaben in der Altstadt und darüber hinaus sind. Vielleicht könnte es ja auch der falsche Standort, die falsche Geschäftsidee für eine 40.000-Einwohner-Stadt sein, vielleicht aber auch H&M in der Marktpassage, C&A in der Südharz-Galerie und all die anderen Ketten, die sich in den beiden Einkaufspolen etabliert haben. Vom Online-Handel, den Nordhäuser Händler in seinem Siegeszug nicht aufhalten werden, ganz zu schweigen.
Sie, die Händler, müssen in der Lage sein, mit neuen Konzepten, allein oder in einer Gemeinschaft, diesen Trends zu begegnen. Sicher kann die Kommune da behilflich sein, doch sie kann das Geschäft nicht alimentieren, auch weil das Sozialisieren von Verlusten und das Privatisieren von Gewinnen immer weiter fortschreitet.
Die weitaus große Mehrheit der Menschen dieses Nordhäuser Gemeinwesens kann sich gegen höhere Belastungen nicht wehren, sie haben keine Lobbyisten wie die Herren Breitrück oder Höfer im Stadtrat sitzen.
Peter-Stefan Greiner

