Do, 11:08 Uhr
07.04.2016
nnz-Forum
Ungleichheit im Schulbus
Ab der 11. Klasse fängt der Ernst des Lebens an – im Schulbus zumindest finanziell. Denn in Nordhausen übernimmt der Landkreis für Elft- und Zwölftklässler kaum noch Fahrtkosten und ist damit Spitzenreiter im Freistaat. Je weiter jemand weg wohnt, desto teurer wird es für die Familien, rechnet nnz-Leser Jörg Hebestreit vor...
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Wenn wir unseren Kindern einen (möglichst hohen) Bildungsabschluss ermöglichen wollen, sollte man dafür sorgen, dass sie finanziell dazu in der Lage sind, diesen zu erreichen.
In unserem Landkreis ist dies aber, für Schüler ab der 11. Klassenstufe, sehr stark von der Entfernung des Wohnsitzes zur nächsten Bildungsstätte abhängig. Als Beispiel zahlt ein Schüler für die Schülerbeförderung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, für die Strecke Auleben-Nordhausen, 723,90€ im Jahr selbst. Im Vergleich hierzu zahlt ein Schüler des Stadtgebietes Nordhausen (z.B. Sundhausen) nur 222,30€.*
Noch interessanter wird es, wenn man über die Grenzen des Landkreisen hinaus schaut. In Thüringen gibt es eine Staffelung der Fahrtkosten-Eigenbeteiligung je nachdem, in welchem Landkreis man wohnt. Der Landkreis Nordhausen ist Spitzenreiter bei der Kostenerhebung (Eigenbeteiligung der Schüler mit 75% an den Beförderungskosten), gefolgt von Landkreisen mit anderen prozentualen Regelungen bzw. Pauschalen, bis hin zum Landkreis Eichsfeld und dem Wartburgkreis in dem man völlig befreit ist von der Kostenbeteiligung. Hier fährt der Schüler kostenlos.
Gemeint sind hier die maximalen Selbstkostenbeteiligungen der Eltern. Die Satzungen der jeweiligen Landkreise sind Online für jeden einsehbar, auch im Landkreis Nordhausen .
Den Grund hierfür findet man im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Im §4 (3) steht hierzu Ab Klassenstufe 11....... können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Wie hoch diese Beteiligung ist legt also jeder Landkreis selbst fest.
Das Sozialstaatsprinzip und das damit verbundene Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürger wird hier mit Füßen getreten.
Ich würde mich freuen wenn unsere Volksvertreter das Recht auf freien Zugang zu den Bildungseinrichtungen durchsetzen könnten. Jeder Schüler muss, unabhängig vom Wohnsitz, kostenlos zur entsprechenden Bildungseinrichtung gelangen können!
Jörg Hebestreit
*Berechnungsgrundlage der obenstehenden Fahrtkosten ist eine Schüler-Wochenkarte für den Regionalverkehr bei 38 Schulwochen einschl. dem Zuschlag für den Stadtverkehr in Nordhausen in Zone1 bzw. für das Stadtgebiet (wie z.B. Sundhausen) nur Stadtverkehr Zone 1 abzüglich der 25% Kostenbeteiligung durch den Landkreis
Autor: redDas Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Wenn wir unseren Kindern einen (möglichst hohen) Bildungsabschluss ermöglichen wollen, sollte man dafür sorgen, dass sie finanziell dazu in der Lage sind, diesen zu erreichen.
In unserem Landkreis ist dies aber, für Schüler ab der 11. Klassenstufe, sehr stark von der Entfernung des Wohnsitzes zur nächsten Bildungsstätte abhängig. Als Beispiel zahlt ein Schüler für die Schülerbeförderung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, für die Strecke Auleben-Nordhausen, 723,90€ im Jahr selbst. Im Vergleich hierzu zahlt ein Schüler des Stadtgebietes Nordhausen (z.B. Sundhausen) nur 222,30€.*
Noch interessanter wird es, wenn man über die Grenzen des Landkreisen hinaus schaut. In Thüringen gibt es eine Staffelung der Fahrtkosten-Eigenbeteiligung je nachdem, in welchem Landkreis man wohnt. Der Landkreis Nordhausen ist Spitzenreiter bei der Kostenerhebung (Eigenbeteiligung der Schüler mit 75% an den Beförderungskosten), gefolgt von Landkreisen mit anderen prozentualen Regelungen bzw. Pauschalen, bis hin zum Landkreis Eichsfeld und dem Wartburgkreis in dem man völlig befreit ist von der Kostenbeteiligung. Hier fährt der Schüler kostenlos.
| Saale-Orla-Kreis: | 15 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 150 Euro/Jahr |
| Sömmerda/Greiz: | 25 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 250 Euro/Jahr |
| Altenburger Land: | 20 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 200 Euro/Jahr |
| Saale-Orla-Kreis: | 15 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 150 Euro/Jahr |
| Ilmkreis: | 40 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 400 Euro/Jahr |
| Sonneberg: | 44 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 440 Euro/Jahr |
| Gotha: | 40 Euro/Monat bei 10 Schulmonaten | 400Euro/Jahr |
| Wartburgkreis/Eichsfeld: | Landkreis trägt alle Kosten | 0 Euro/Jahr |
| Kyffhäuserkreis: | 40 % Landkreis-Zuschuss, 60% zahlen Eltern | |
| Landkreis Nordhausen: | 25% Landkreis-Zuschuss, 75% zahlen Eltern |
Gemeint sind hier die maximalen Selbstkostenbeteiligungen der Eltern. Die Satzungen der jeweiligen Landkreise sind Online für jeden einsehbar, auch im Landkreis Nordhausen .
Den Grund hierfür findet man im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Im §4 (3) steht hierzu Ab Klassenstufe 11....... können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Wie hoch diese Beteiligung ist legt also jeder Landkreis selbst fest.
Das Sozialstaatsprinzip und das damit verbundene Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürger wird hier mit Füßen getreten.
Ich würde mich freuen wenn unsere Volksvertreter das Recht auf freien Zugang zu den Bildungseinrichtungen durchsetzen könnten. Jeder Schüler muss, unabhängig vom Wohnsitz, kostenlos zur entsprechenden Bildungseinrichtung gelangen können!
Jörg Hebestreit
*Berechnungsgrundlage der obenstehenden Fahrtkosten ist eine Schüler-Wochenkarte für den Regionalverkehr bei 38 Schulwochen einschl. dem Zuschlag für den Stadtverkehr in Nordhausen in Zone1 bzw. für das Stadtgebiet (wie z.B. Sundhausen) nur Stadtverkehr Zone 1 abzüglich der 25% Kostenbeteiligung durch den Landkreis
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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