Do, 10:45 Uhr
10.03.2016
Zeitsparender Service für Arbeitgeber
Elektronische Arbeitsbescheinigungen
Seit einiger Zeit können Unternehmen die Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auch elektronisch abgeben. Dieser eService ist ein zusätzliches Angebot neben der herkömmlichen Abgabe in Papierform. Zusätzliche Hardware brauche man nicht, meldet die Nordhäuser Arbeitsagentur...
Noch immer versenden zahlreiche Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld in Papierform. Kostensparender sei aber die Erstellung auf elektronischem Wege, meint auch Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur. Der Online Service bietet Betrieben außerdem eine Ersparnis an Aufwand und Zeit. Eine zusätzliche Hardware sei für die Firmen nicht erforderlich, so der Agenturchef.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Online- Funktion in ihre bestehende Lohnabrechnungssoftware zu integrieren. Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung.
Die Daten gelangen so schnell in die Arbeitsagentur. Die Betriebe nutzen dabei den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte kostenlose Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung. Arbeitgeber brauchen keinen Ausdruck der Bescheinigung für die Arbeitnehmer zu erstellen. Die Arbeitsagentur versendet diesen unmittelbar nach Eingang der elektronischen Meldung direkt an den Arbeitnehmer.
Weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/Unternehmen zu finden.
Fragen rund um das BEA-Meldeverfahren unter: 0800 4 5555 27 (kostenfrei)
Autor: redNoch immer versenden zahlreiche Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld in Papierform. Kostensparender sei aber die Erstellung auf elektronischem Wege, meint auch Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur. Der Online Service bietet Betrieben außerdem eine Ersparnis an Aufwand und Zeit. Eine zusätzliche Hardware sei für die Firmen nicht erforderlich, so der Agenturchef.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Online- Funktion in ihre bestehende Lohnabrechnungssoftware zu integrieren. Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung.
Die Daten gelangen so schnell in die Arbeitsagentur. Die Betriebe nutzen dabei den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte kostenlose Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung. Arbeitgeber brauchen keinen Ausdruck der Bescheinigung für die Arbeitnehmer zu erstellen. Die Arbeitsagentur versendet diesen unmittelbar nach Eingang der elektronischen Meldung direkt an den Arbeitnehmer.
Weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/Unternehmen
Fragen rund um das BEA-Meldeverfahren unter: 0800 4 5555 27 (kostenfrei)

