Mo, 09:21 Uhr
14.12.2015
Änderung der Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr soll konstant bleiben
Mit dem neuen Jahr wird es auch neue Gebührensätze für das Abwasser geben. Der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung hatte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung zugestimmt. Was sich ändern wird, erklärte jetzt der Stadentwässerungsbetrieb...
Der Satzungsänderung liegt eine Gebührenkalkulation für die nächsten vier Jahre zugrunde, die rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt wurde.
Die überwiegende Mehrheit der Kunden wird sich freuen, denn die Schmutzwassergebühr bleibt weiter konstant bei 1,97 €/m³. Die bisherigen Grundgebühren (ab 36,00 €/Jahr) werden in den nächsten vier Jahren sogar nur noch hälftig erhoben, so dass sich die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,12 €/m² auf 0,21 €/m² bei den Allermeisten in Summe finanziell nicht negativ auf ihr Portmonee auswirken dürfte.
Auch bei den Abwassereinleitern aus Hauskläranlagen wird der notwendige Anstieg der Beseitigungsgebühren für die mobile Fäkalschlammentsorgung von 30,88 €/m³ auf 38,46 €/m³ gemildert, indem die Einleitungsgebühr für die Überläufe der Grundstückskläranlagen in die öffentliche Kanalisation von 1,47 €/m³ auf 0,75 €/m³ gesenkt wird. Gleichzeitig sinkt der Gebührensatz von 0,69 €/m³ auf 0,43 €/m³ für die Abwassereinleitung aus vollbiologischen Grundstückskläranlagen.
Auf eine deutliche Gebührenerhöhung müssen sich leider Kunden mit abflusslosen Sammelgruben einstellen. Hiervon sind jedoch weitestgehend nur Grundstücke in Freizeitnutzung und einige besondere Gewerbegrundstücke betroffen. Aufgrund gestiegener Kosten, z. B. für die mobile Entsorgung per LKW, deckt der derzeitige Gebührensatz nicht die tatsächlichen Kosten. Deshalb muss dieser auf 25,31 €/m³ erhöht werden.
Aufgrund steigender Ausgaben, insbesondere zum Beispiel bei Aufwendungen für Transport und Energiebezug sowie auch gestiegenen Verwaltungsaufwand auf Grund der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, kann auch nach der Ausnutzung von Einsparungspotentialen, nicht auf die Erhöhung einiger Gebührensätze verzichtet werden. Nach den landesgesetzlichen Bestimmungen ist der Stadtentwässerungsbetrieb zur Kalkulation von kostendeckenden Gebühren im Einzelnen verpflichtet, erklärt Werkleiter Toralf Kanowski.
Der Stadtentwässerungsbetrieb ist jedoch besonders stolz darauf, dass die Schmutzwassergebühren, welche über 80 Prozent unserer Kunden zahlen und welche damit die Haupteinnahmequelle des Stadtentwässerungsbetriebes sind, weiter auf niedrigem Niveau gehalten werden können und das bereits seit dem Jahr 2004, so Kanowski.
Fragen zu den neuen Gebühren beantworten die Mitarbeiter des Stadtentwässerungsbetriebes unter 03631 639-351.
Autor: redDer Satzungsänderung liegt eine Gebührenkalkulation für die nächsten vier Jahre zugrunde, die rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt wurde.
Die überwiegende Mehrheit der Kunden wird sich freuen, denn die Schmutzwassergebühr bleibt weiter konstant bei 1,97 €/m³. Die bisherigen Grundgebühren (ab 36,00 €/Jahr) werden in den nächsten vier Jahren sogar nur noch hälftig erhoben, so dass sich die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,12 €/m² auf 0,21 €/m² bei den Allermeisten in Summe finanziell nicht negativ auf ihr Portmonee auswirken dürfte.
Auch bei den Abwassereinleitern aus Hauskläranlagen wird der notwendige Anstieg der Beseitigungsgebühren für die mobile Fäkalschlammentsorgung von 30,88 €/m³ auf 38,46 €/m³ gemildert, indem die Einleitungsgebühr für die Überläufe der Grundstückskläranlagen in die öffentliche Kanalisation von 1,47 €/m³ auf 0,75 €/m³ gesenkt wird. Gleichzeitig sinkt der Gebührensatz von 0,69 €/m³ auf 0,43 €/m³ für die Abwassereinleitung aus vollbiologischen Grundstückskläranlagen.
Auf eine deutliche Gebührenerhöhung müssen sich leider Kunden mit abflusslosen Sammelgruben einstellen. Hiervon sind jedoch weitestgehend nur Grundstücke in Freizeitnutzung und einige besondere Gewerbegrundstücke betroffen. Aufgrund gestiegener Kosten, z. B. für die mobile Entsorgung per LKW, deckt der derzeitige Gebührensatz nicht die tatsächlichen Kosten. Deshalb muss dieser auf 25,31 €/m³ erhöht werden.
Aufgrund steigender Ausgaben, insbesondere zum Beispiel bei Aufwendungen für Transport und Energiebezug sowie auch gestiegenen Verwaltungsaufwand auf Grund der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, kann auch nach der Ausnutzung von Einsparungspotentialen, nicht auf die Erhöhung einiger Gebührensätze verzichtet werden. Nach den landesgesetzlichen Bestimmungen ist der Stadtentwässerungsbetrieb zur Kalkulation von kostendeckenden Gebühren im Einzelnen verpflichtet, erklärt Werkleiter Toralf Kanowski.
Der Stadtentwässerungsbetrieb ist jedoch besonders stolz darauf, dass die Schmutzwassergebühren, welche über 80 Prozent unserer Kunden zahlen und welche damit die Haupteinnahmequelle des Stadtentwässerungsbetriebes sind, weiter auf niedrigem Niveau gehalten werden können und das bereits seit dem Jahr 2004, so Kanowski.
Fragen zu den neuen Gebühren beantworten die Mitarbeiter des Stadtentwässerungsbetriebes unter 03631 639-351.

