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Do, 16:56 Uhr
12.11.2015
Rathaus hat reagiert

Es war eine Bitte, keine Anweisung

Die nnz hatte heute über die Fenster-Verdunklungs-Aktion im Nordhäuser Rathaus berichtet. Jetzt gibt es dazu ein Statement von Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh...

Dr. Zeh betont die Absicht der Bitte an die Mitarbeiter des Rathauses, angesichts von Äußerungen von Herrn Höcke:

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„Ich verweise dazu auf den früheren Vize-Chef der AfD, Hans-Olaf Henkel: Die Partei dürfe sich nicht auf völkisches Gedankengut reduzieren und Ausländerfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Opposition gegen die verbreitete Political Correctness in Kauf nehmen´. Aus diesem Grund haben wir die Mitarbeiter um Kooperation gebeten“, sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh.

„Darüber hinaus geht es darum, dass auch Zeichen für die Geflüchteten gesendet wird, dass wir ihnen gegenüber Mitgefühl und Solidarität signalisieren. Es geht nicht um die Beschneidung der Meinungsfreiheit. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Dienstanweisung, sondern eine Bitte. Jeder Mitarbeiter kann allein entscheiden. Eine Anweisung würde dem grundgesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf deren Meinungsfreiheit – und nicht nur dem – widersprechen.“
Autor: red

Kommentare
altmeister
12.11.2015, 17.08 Uhr
Neutralität
Wo bleibt bei all diesen Aktionen der verschiedenen Verwaltungen die politische Neutralität?
Eine Verwaltung sollte für jeden Bürger da sein und sich in ihrem Auftreten und Handeln nicht politisch gegen eine demokratisch gewählte Partei positionieren.
Selbst im Wahlkampf ist dies ein Unding, da sollte Parteipolitik nicht durch Verwaltungen gemacht werden!
Demokrit
12.11.2015, 17.30 Uhr
Neutralitätsgebot
"Der Bürgermeister einer Stadt ist eine „Behörde“. Er ist somit Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von Bedeutung. Beispielsweise darf kein staatliches Organ einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat. Vereine und Organisationen können dagegen durch das jeweilige Land verboten werden, wogegen natürlich wiederum der Rechtsweg offen steht."
http://goo.gl/UIW1Ix
Und dann noch sich auf ein ehemaliges Mitglied der AfD berufen ohne wirklich Fakten zu nennen.
Die AfD hat übrigens zu einem Bürgerdialog aufgerufen und da wäre es mutig gewesen von Herrn Zeh sich dort auf einen Disput einzulassen.
Günther Hetzer
12.11.2015, 17.34 Uhr
Irrenhaus!
"Meinungsfreiheit....na klar! Aber NICHT für euch?" oder wie soll man das verstehen?

Sie OB Zeh, zeigen KEIN Zeichen FÜR die Flüchtlinge, sondern GEGEN die eigenen Bürger. Wie signalisieren Sie Ihr Verständnis für die Bürger, die einfach keine "politkorrekte Sch*** " mehr wollen? Oder haben Sie für diese kein Verständnis, da diese nicht die "richtige" (Ihre) Meinung haben?! Geht den "etablierten" der Allerwerteste bereits so dermaßen auf Grundeis?

Wenn Sie ein Zeichen für die Flüchtlinge setzen wollen, helfen Sie doch ehrenamtlich in einer Unterkunft oder stellen Sie sich meinetwegen mit einem Knicklicht auf die Gegenseite. PRIVAT! Oder soll es im Sinne Ihrer Partei sein, stellen Sie sich heute einer Diskussion mit Herrn Höcke und setzen Sie so Zeichen für die Flüchtlinge! Alle anderen Handlungen sind einfach nur feige und lächerlich!
Demokrit
12.11.2015, 17.41 Uhr
Nachtrag für Herrn Zeh
".Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 03.05.2013 (8 A 772/13) festgestellt, dass ein Bürgermeister in seiner Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet ist, kritische Äußerungen zu unterlassen, die eine in der Stadt auftretende Partei in ihrem Recht aus Art. 21, 8 Abs. I GG verletzt.

Im konkreten Fall rief der Bürgermeister der hessischen Stadt zu einer Gegendemonstration auf. Dieser Aufruf wurde unter anderem auf der Internetseite der Stadt publiziert."
Stadtbürger
12.11.2015, 17.59 Uhr
stadt ist nicht versammlungsbehörde
mal wieder versucht die minderheit der "besorgten" bürger durch gezielte fehlinformation die menschen aufzuhetzen.

wenn man schon urteile deutscher gerichte als rechtfertigung seines unsinns bemüht, sollte man auch die entsprechenden kommunalen hierarchien kennen, um sich nicht zu blamieren.

die stadt nordhausen ist KEINE versammlungsbehörde. das ist hier das landratsamt. von daher ist der verweis auf das urteil irrelevant
Johann George
12.11.2015, 18.08 Uhr
Erbärmlich!
Der Doktor Zeh rechtfertigt sich so:
„Ich verweise dazu auf den früheren Vize-Chef der AfD, Hans-Olaf Henkel: Die Partei dürfe sich nicht auf völkisches Gedankengut reduzieren und Ausländerfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Opposition gegen die verbreitete Political Correctness in Kauf nehmen´"

Wie erbärmlich ist es denn, sich auf die Empfehlung eines ausgeschiedenen AfD-Mitglieds zu berufen, in der nicht mal eine direkte Anklage gegen die Ex-Partei formuliert?
Das ist definitiv das Ende jeglicher Contenance im Rathaus. Hilflosigkeit und Angst, mehr fällt mir dazu nicht ein.
Eric Cartman
12.11.2015, 18.10 Uhr
Verstehendes Lesen, keine Stärke von AFD Fans
Seit wann ist der Hauptamtsleiter der Oberbürgermeister? Mir ist schon klar, dass sich völkische , ausländerfeindliche, ewig gestrige AFD Fans um solche kleinen Nuancen der realen Politik nicht scheren. Das sind eben nur Amateure.
Eckenblitz
12.11.2015, 18.28 Uhr
Bankroterklärung
Das Statement, welches Sie hier abgegeben Herr OB, kommt einer Bankrotterklärung gleich. In meinen Augen, geben Sie damit zu, dass Sie keine wirklichen Argumente oder gar Handfeste Hilfen für die Situation haben, sie verstecken sich hinter holen Argumenten. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, die Nazihäscher stehen doch schon an jeder Ecke.
Demokrit
12.11.2015, 21.08 Uhr
Gerichtsbeschluß
Einigen scheinen meine Zitate aus einem Gerichtsbeschluß nicht zu gefallen? Na, dann einfach an den zuständigen Richter wenden. ^^
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