Rathaus hat reagiert
Es war eine Bitte, keine Anweisung
Donnerstag, 12. November 2015, 16:56 Uhr
Die nnz hatte heute über die Fenster-Verdunklungs-Aktion im Nordhäuser Rathaus berichtet. Jetzt gibt es dazu ein Statement von Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh...
Dr. Zeh betont die Absicht der Bitte an die Mitarbeiter des Rathauses, angesichts von Äußerungen von Herrn Höcke:
Ich verweise dazu auf den früheren Vize-Chef der AfD, Hans-Olaf Henkel: Die Partei dürfe sich nicht auf völkisches Gedankengut reduzieren und Ausländerfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Opposition gegen die verbreitete Political Correctness in Kauf nehmen´. Aus diesem Grund haben wir die Mitarbeiter um Kooperation gebeten, sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh.
Darüber hinaus geht es darum, dass auch Zeichen für die Geflüchteten gesendet wird, dass wir ihnen gegenüber Mitgefühl und Solidarität signalisieren. Es geht nicht um die Beschneidung der Meinungsfreiheit. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Dienstanweisung, sondern eine Bitte. Jeder Mitarbeiter kann allein entscheiden. Eine Anweisung würde dem grundgesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf deren Meinungsfreiheit – und nicht nur dem – widersprechen.
Autor: redDr. Zeh betont die Absicht der Bitte an die Mitarbeiter des Rathauses, angesichts von Äußerungen von Herrn Höcke:
Ich verweise dazu auf den früheren Vize-Chef der AfD, Hans-Olaf Henkel: Die Partei dürfe sich nicht auf völkisches Gedankengut reduzieren und Ausländerfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Opposition gegen die verbreitete Political Correctness in Kauf nehmen´. Aus diesem Grund haben wir die Mitarbeiter um Kooperation gebeten, sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh.
Darüber hinaus geht es darum, dass auch Zeichen für die Geflüchteten gesendet wird, dass wir ihnen gegenüber Mitgefühl und Solidarität signalisieren. Es geht nicht um die Beschneidung der Meinungsfreiheit. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Dienstanweisung, sondern eine Bitte. Jeder Mitarbeiter kann allein entscheiden. Eine Anweisung würde dem grundgesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf deren Meinungsfreiheit – und nicht nur dem – widersprechen.
