Mo, 13:31 Uhr
12.10.2015
Neue Mautpflicht
IHK kritisiert Ausweitung
Bisher waren auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen alle Lkw mautpflichtig, die mit Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen. Seit dem 1. Oktober ist diese Grenze auf 7,5 Tonnen gesunken. Der Betreiber Toll Collect rechnet damit, dass dadurch etwa 250.000 Fahrzeuge aus dem In- und Ausland neu hinzukommen...
Kontrollbrücke (Foto: Toll Collect)
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt befürchtet vor allem bei klein- und mittelständischen Betrieben erhebliche Auswirkungen.
Diese Änderung betrifft nicht nur Speditionen, jetzt werden auch Unternehmer im Garten- oder Landschaftsbau, Lieferanten oder Baufirmen zur Kasse gebeten. Die Herabsetzung der Gewichtsgrenze ist nicht nur unangemessen, sondern gefährdet den Mittelstand, warnt IHK-Hauptge-schäftsführer Gerald Grusser.
Die Straßennutzer zahlten schon heute über Steuern und Entgelte wesentlich mehr, als der Bund, die Länder und die Kommunen insgesamt für den Straßenverkehr ausgeben. Einnahmen von jährlich mehr als 52 Milliarden Euro stünden so nur rund 20 Milliarden Euro an Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur gegenüber. Die Ausweitung der Pflichtabgabe auf kleinere Lkw solle dann zusätzlich noch 300 Millionen Euro jährlich einbringen.
Die betroffenen Betriebe reagieren derzeit mit großem Unverständnis auf die neue Regelung, berichtet Grusser. Häufig würden kleine Lkw auch mit einem Anhänger eingesetzt. Das verteuere die Mautabgabe noch zusätzlich. Neben der Schadstoffklasse errechnet sich die Maut nach der Zahl
der Achsen. Ein Fahrzeug mit einem zweiachsigen Anhänger und einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen zahlt dann eine ebenso hohe Gebühr wie ein 20 oder 30 Tonnen schwerer Lkw, der auch nur vier Achsen hat, gibt der IHK-Chef zu bedenken. Weitere Kosten entstünden noch durch den Einbau der so genannten On Board Units für das vorgesehene automatische Einloggen in das Mautsystem.
Autor: redKontrollbrücke (Foto: Toll Collect)
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt befürchtet vor allem bei klein- und mittelständischen Betrieben erhebliche Auswirkungen.
Diese Änderung betrifft nicht nur Speditionen, jetzt werden auch Unternehmer im Garten- oder Landschaftsbau, Lieferanten oder Baufirmen zur Kasse gebeten. Die Herabsetzung der Gewichtsgrenze ist nicht nur unangemessen, sondern gefährdet den Mittelstand, warnt IHK-Hauptge-schäftsführer Gerald Grusser.
Die Straßennutzer zahlten schon heute über Steuern und Entgelte wesentlich mehr, als der Bund, die Länder und die Kommunen insgesamt für den Straßenverkehr ausgeben. Einnahmen von jährlich mehr als 52 Milliarden Euro stünden so nur rund 20 Milliarden Euro an Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur gegenüber. Die Ausweitung der Pflichtabgabe auf kleinere Lkw solle dann zusätzlich noch 300 Millionen Euro jährlich einbringen.
Die betroffenen Betriebe reagieren derzeit mit großem Unverständnis auf die neue Regelung, berichtet Grusser. Häufig würden kleine Lkw auch mit einem Anhänger eingesetzt. Das verteuere die Mautabgabe noch zusätzlich. Neben der Schadstoffklasse errechnet sich die Maut nach der Zahl
der Achsen. Ein Fahrzeug mit einem zweiachsigen Anhänger und einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen zahlt dann eine ebenso hohe Gebühr wie ein 20 oder 30 Tonnen schwerer Lkw, der auch nur vier Achsen hat, gibt der IHK-Chef zu bedenken. Weitere Kosten entstünden noch durch den Einbau der so genannten On Board Units für das vorgesehene automatische Einloggen in das Mautsystem.
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